Streaming, Mediathek und Co. – Fernsehen im Internet

Das Anschauen von Sendungen, Serien und Filmen über das Internet wird immer beliebter. Auch viele Kinder und Jugendliche schauen mit oder nutzen diese Form des Fernsehens selbstständig. Doch dabei gibt es wie auch bei anderen Angeboten im Netz einige Sicherheitsregeln zu beachten, damit der Nachwuchs auch nur geeignete Inhalte zu sehen bekommt.

Ein Teenager sitzt auf einem alten Fernsehgerät in der Wüste
Jed Cillejo/Unsplash

Fernsehen wird zeitlich, räumlich sowie gerätetypisch unabhängiger und flexibler. Viele schauen Videos per Stream über Mediatheken der Fernsehsender, Videoportale wie YouTube, Watchbox oder Vimeo, Vod- und Podcasts oder Online–Videotheken wie Netflix, Maxdome oder Amazon Prime Video. Die Inhalte müssen also nicht zuvor heruntergeladen werden, sondern stehen per Abruf („on demand“) bereit. Während man für Online-Videotheken meist kostenpflichtige Abonnements abschließen muss, kann man Videoportale wie YouTube kostenlos nutzen. Letztere sind auch eine Form Soziales Netzwerk, da man sich anmelden, ein Profil anlegen, Videos selbst hochladen, Kanäle abonnieren und Beiträge kommentieren oder „liken“ kann – ein Umstand, der zusätzliche Kommunikationsrisiken birgt.

Was sind Second-Screen Angebote?

Internetfähige Fernsehgeräte, die analog zu Smartphones als „Smart TV“ bezeichnet werden, verbinden das lineare mit dem nicht-linearen Angebot, indem man direkt über Zusatzschnittstellen auf Speicherkarten oder USB-Datenträger bzw. über WLAN auf Angebote im Internet zugreifen kann. Smartphone oder Tablet funktionieren als Fernbedienung bzw. „Second Screen“. Gerade „Second Screen“-Angebote wie Fanseiten oder Profile der Darsteller auf Facebook, Twitter und Instagram enthalten oft beleidigende Kommentare, werden nicht moderiert, bergen Kontakt- sowie Konfrontationsrisiken und sind daher für Heranwachsende ungeeignet. Gewinnspiele, etwa verbunden mit dem Aufruf, Selfies öffentlich unter einem Hashtag zu posten, animieren zudem zur Preisgabe privater Daten. Zudem ermöglicht der EU-weite Standard HbbTV (Hybrid Broadcasting Broadband TV), dass sich Nutzer zusätzliche Inhalte der Fernsehsender ähnlich wie beim Videotext über die Internetverbindung ansehen können.

Kinder- und Jugendschutz beachten

Kinder können bei diesen Angeboten leicht auf ungeeignete Inhalte stoßen. Zwar unterliegen deutsche Anbieter hiesigen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz, welche die Ausstrahlung von Inhalten mit einer Freigabe ab 16 Jahren nach 22 Uhr und solche ab 18 Jahren nach 23 Uhr erlauben. Diese Regeln gelten jedoch nicht für ausländische Anbieter.

Smart-TVs bieten Jugendschutzeinstellungen, die Eltern aktivieren sollten. Streaming-Plattformen wie Netflix, Maxdome oder Amazon Prime Video haben oft separate Bereiche für Kinderfilme. Filme mit Altersfreigaben FSK 16 oder FSK 18 lassen sich, je nach Anbieter, durch Passwörter schützen.

Die hohe Nachfrage nach Inhalten im Internet führt bereits dazu, dass Serien und Formate nun ausschließlich für den Online-Gebrauch produziert werden. Der junge Sender der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender „funk“ ist kein Fernsehsender, sondern ein Content-Netzwerk mit Inhalten auf der eigenen Website, YouTube, Facebook, Snapchat und Co. Auch die beliebten Streaming-Dienste Netflix oder Amazon Prime Video produzieren Filme und Serien ausschließlich für die eigene Plattform. Darunter sind auch Produktionen, die für ältere Kinder und Jugendliche Diskussionsstoff bieten und zum Teil kontrovers diskutiert werden. Ein Beispiel der jüngeren Vergangenheit ist die Netflix-Produktion „Tote Mädchen lügen nicht“. Die Serie basiert auf dem amerikanischen Jugendbuch-Bestseller „13 Reasons Why“. Die zum Teil drastische Darstellung von Mobbing und sexueller Gewalt unter Jugendlichen, aber auch die sehr ausführliche Darstellung eines Selbstmordes sind selbst für ältere Kinder und Jugendliche schwer zu verkraften. Kritiker der Serie sehen außerdem die Gefahr der Nachahmung, vor allem bei gefährdeten Personen. Das Beispiel „Tote Mädchen lügen nicht“ zeigt, wie wichtig es ist, dass Eltern über die Möglichkeiten von Kindersicherungen und Jugendmedienschutz bei Online-Angeboten Bescheid wissen.

Hier geht es zu den Einstellungsmöglichkeiten auf den bekanntesten Streaming-Plattformen Netflix, Amazon Prime, Joyn PLUS+ und Disney Plus. 

Kostenlose und dubiose Streams: Urheberrecht beachten

Tauschbörsen, in denen urheberrechtlich geschützte Inhalte hoch- und heruntergeladen werden, sind in jedem Fall illegal. Seit Frühjahr 2017 handelt es sich nun auch beim Streamen von Inhalten über Portale wie kinox.to um Urheberrechtsverletzungen. Bevor der Europäische Gerichtshof (EuGH) das richtungsweisende Urteil ausgesprochen hatte, fielen lediglich Bereitstellung, Download und Vervielfältigung von Streaming-Inhalten unter das Urheberrecht. Eltern müssen ihren Kindern in jedem Fall klar machen, dass solche dubiosen Angebote nicht genutzt werden dürfen und einen Straftatbestand darstellen.

KiKA

Der KiKA stellt online eine große Auswahl aus dem linearen Fernsehprogramm zu Verfügung. Die Inhalte sind sogar in Altersgruppen – ab drei Jahren, ab sechs Jahren und ab zehn Jahren – unterteilt. Die Seite ist kindgerecht. Man gelangt außerdem zu „Mein KiKA“, einer kindgerechten und moderierten Community.

Neuneinhalb

Neuneinhalb ist ein Nachrichtenmagazin für Kinder. Der Name rührt daher, dass die Sendungen immer neuneinhalb Minuten lang sind. Im Internet gibt es neben bereits ausgestrahlten Sendungen weitere Hintergrundberichte und eine Vorstellung der fünf Reporter und Reporterinnen, die für Neuneinhalb im Einsatz sind.

Arte Junior

Arte Junior bietet viele kurze Clips, die sich um aktuelle Nachrichten aber auch Kultur und Gesellschaft drehen. Das Nachrichtenmagazin für Kinder des deutsch-französischen Gemeinschaftssenders Arte hat neben den aktuellen Sendungen viele Hintergrundinformationen für die junge Zielgruppe aufbereitet. Eltern können hier gemeinsam mit ihrem Kind nach Videos schauen.

ARD Mediathek

In der ARD Mediathek lässt sich unter der Suche „Kinder“ eine ganze Reihe Videos aus dem Kinderprogramm finden. Die Mediathek ist nicht kindgerecht aufgebaut und man gelangt sehr schnell zu Inhalten, die sich nicht an Kinder richten. Dennoch können Eltern hier gemeinsam mit ihren Kindern tolle Formate finden und sehen.

ZDFchen

Eine Rubrik extra für die ganz jungen Fernsehfans: Bei ZDFchen gibt es Sendungen für Kinder bis 6 Jahre.

SWR Mediathek

Der Kinderbereich der SWR Mediathek zeigt vor allem Eigenproduktionen wie "OLI’s Wilde Welt" oder den "Tigerentenclub". Auch hier ist Vorsicht geboten, denn der Kinderbereich ist nicht kindgerecht, sondern nur ein thematischer Unterpunkt der gesamten Mediathek. Gemeinsam können Eltern und Kinder hier Sendungen und Filme schauen.

ZDFtivi

Das Kinderprogramm des ZDFs wird immer vormittags am Wochenende und an Feiertagen ausgestrahlt mit bekannten Kindersendungen wie Löwenzahn, logo!, PUR+ und Mako. Die ganzen Folgen der Sendungen finden Sie auch in der Mediathek von ZDFtivi.