SCHAU HIN!-TV-Spot – „Schutz vor Missbrauch im Netz“

Das gezielte Ansprechen Minderjähriger über das Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen, wird als „Cybergrooming“ bezeichnet. Als besondere Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist Cybergrooming in Deutschland verboten. Der TV-Spot der Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ für das Jahr 2021 sensibilisiert Eltern und Kinder für das Risiko von Angeboten wie WhatsApp, Instagram oder Spiele-Chats.

TW: Dieser TV-Spot stellt das Vorgehen pädosexueller Täter und Täterinnen im Netz dar.