WhatsApp: Nicht nur reines Chat-Vergnügen

DatenschützerInnen kritisieren nicht nur den Zugriff auf das komplette Adressbuch, den WhatsApp bei der Installation fordert. Kettenbriefe, Cybermobbing oder Abo-Fallen in Spamnachrichten gehören zu den Risiken, über die Eltern besser Bescheid wissen, wenn der Nachwuchs über WhatsApp chattet. SCHAU HIN! klärt Eltern über Risiken und Sicherheitseinstellungen auf.

Ein Maedchen guckt gespannt auf ihr Smartphone
stacestock/Fotolia

Datenschutz

Zum Erstellen eines Kontos ist eine Telefonnummer notwendig. Das heißt, wer mit anderen über WhatsApp kommunizieren möchte, muss diese Information weitergeben. DatenschützerInnen bemängeln, dass bei der Nutzung der App das vollständige Adressbuch hochgeladen wird: Das betrifft zwar nicht die Kontaktnamen, aber die gespeicherten Telefonnummern. Die Kontaktliste wird mit WhatsApp geteilt, jedoch nicht mit dem Konzern Meta. Telefonnummern werden verschlüsselt gespeichert, was das missbräuchliche Abgreifen verhindern soll. Äußerst problematisch ist jedoch, dass es sich dabei nicht nur um die eigenen Daten, sondern auch um die Daten von Personen handelt, die den WhatsApp-Messenger womöglich nicht einmal installiert und damit keinerlei Zustimmung zur Verarbeitung ihrer persönlichen Daten durch den Konzern gegeben haben. 

Wenn NutzerInnen zu Gruppen hinzugefügt werden, ist die Telefonnummer außerdem für Unbekannte sichtbar, die nicht aus der eigenen Kontaktliste stammen. Auch Profilbild und der selbstgewählte Name können zu sehen sein, wenn nicht eingestellt ist, dass nur eigene Kontakte darauf zugreifen können. 

Nach einiger Kritik bietet WhatsApp seit Ende 2014 eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Nachrichten an. Das soll verhindern, dass Dritte (einschließlich WhatsApp selbst) die gesendeten Inhalte oder den Status sehen können. Dabei werden die zu übertragenden Daten auf SenderInnenseite ver- und erst bei der/m EmpfängerIn wieder entschlüsselt. Während der Zustellung werden die Nachrichten so nur vorrübergehend und verschlüsselt auf den Servern des Anbieters gespeichert und danach dort wieder gelöscht. Diese Verschlüsselung kann auch verifiziert werden, indem ChatpartnerInnen einen QR- oder Zahlencode vergleichen. 

Nichtsdestotrotz gibt es noch viele Informationen, die die App über ihre NutzerInnen erfasst. Inhalte, die nicht verschlüsselt werden, die WhatsApp also „sehen“ kann, sind beispielsweise die Telefonnummer, das Profilbild, die „Info“ sowie Namen und Beschreibungen von Gruppen. Darüber hinaus werden Informationen zur Nutzung des Diensts automatisch erhoben: Zeitpunkt, Dauer und Häufigkeit der Aktivitäten. Auch das Gerätemodell oder die Datenverbindung über Mobilfunk oder WLAN werden erfasst. 

Zudem ergibt sich ein Datenschutzrisiko daraus, dass der Dienst seit 2014 zum Konzern Meta gehört, der auch Instagram und Facebook umfast. Direkt nach der Übernahme hieß es noch, der Datenaustausch zwischen WhatsApp und dem neuen Mutterkonzern sei nicht möglich. Seit Mai 2018 werden jedoch Informationen deutscher NutzerInnen des Messengers an den Anbieter weitergegeben.

Verantwortung beim Teilen

Bilder und Nachrichten, die verschickt werden, lassen sich zwar im Nachhinein wieder löschen, aber das bedeutet nicht, dass diese nicht trotzdem abfotografiert, gespeichert oder weitergeleitet werden können. Und auch die Kommunikation in Gruppen ist eine große Verantwortung, weil sie viel Reichweite für junge NutzerInnen bedeutet. Profilbilder und den Status sehen im Zweifelsfall alle, die den Kontakt in ihrem Adressbuch gespeichert haben. Aus diesem Grund sind sichere Einstellungen wichtig sowie Gespräche darüber, welche Inhalte geteilt werden dürfen und welche besser nicht. 

Unerwünschte Kontaktaufnahme und Spam

Über WhatsApp können nur Chats mit Personen begonnen werden, deren Nummer bekannt ist. Trotzdem können Fremde über den Messenger Kontakt zu Kindern aufnehmen. Entweder weil diese ihre eigene Mobilfunknummer über soziale Medien oder Chats weitergegeben haben oder weil die Nummer ohne das Einverständnis durch Dritte verbreitet wurde. Sinnvoll ist deshalb, dass Eltern mit ihren Kindern darüber sprechen, kritisch zu bleiben, wenn eine unbekannte Nummer sie kontaktiert – die Personen könnten bedenkliche Hintergedanken haben. Die Chats werden nicht von ModeratorInnen überwacht und es gibt keinerlei Kontrolle darüber, was den Kindern zugeschickt wird. Als Gegenmaßnahme können Fremde sofort blockiert und Anrufe stummgeschaltet werden. 

Um sich Geldbeträge zu erschleichen, geben Kriminelle sich per WhatsApp als Bekannte aus und wollen ihr Gegenüber überzeugen, ihnen Geld zu überweisen. Oft erhalten NutzerInnen auch Spamnachrichten, die auf angeblich neue Funktionen der App hinweisen und zum Anklicken eines Links einladen. Wer diesen Link anklickt, findet auf seiner nächsten Telefonrechnung ein Abo bei einem Drittanbieter. Der Drittanbieter unterstellt, dass mit dem Anklicken des Links ein Abo-Vertrag geschlossen wurde und macht seine Forderung über die Mobilfunkrechnung geltend. Dagegen können VerbraucherInnen bei ihrem Mobilfunkanbieter und auch beim Drittanbieter Widerspruch einlegen und sich weigern, den Betrag zu zahlen. 
Um sich vor Abofallen zu schützen, können NutzerInnen eine Drittanbietersperre einrichten lassen. Dazu reicht ein formloser Antrag beim Mobilfunkanbieter. Die Sperre ist kostenlos und die Anbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, sie einzurichten. Auf Nachfrage ermöglichen manche Anbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Nummern oder Dienste. Die Sperre verhindert, dass die Mobilfunknummer des Smartphones an den Drittanbieter übertragen wird, so dass dieser keine Möglichkeit hat, Forderungen zu erheben.

Cybermobbing

Junge WhatsApp-NutzerInnen tauschen in der Anwendung nicht nur Positives aus, zum Beispiel, was man gerade so macht oder wie noch mal die Mathehausaufgabe war. Auch Mobbingfälle über WhatsApp nehmen unter Jugendlichen zu. Reibereien verlagern sich von Schulhöfen in WhatsApp-Gruppen und Streit aus dem Messenger setzt sich im Klassenzimmer fort. Kritisch wird es, wenn Kinder im Netz dauerhaft beleidigt, bloßgestellt und ausgegrenzt werden. Was in der digitalen Kommunikation fehlt, wenn Kinder unbeaufsichtigt WhatsApp nutzen, sind Erwachsene, die vermitteln – wie gehen wir miteinander um? Welche Kommentare schreiben wir und welche nicht?

Cybermobbing ist aber auch bei WhatsApp kein Kavaliersdelikt, sondern kann ernsthafte Folgen für die Betroffenen nach sich ziehen. Es ist immer wichtig, über Mobbing mit einer Person sprechen zu können, der man vertraut. Betroffene sind nicht hilflos: WhatsApp bietet die Möglichkeit, einen Kontakt zu blockieren, sodass die andere Person die Nummer nicht mehr kontaktieren, das Profilbild oder die Zuletzt-Online-Anzeige kann. Wenn NutzerInnen länger störend auffallen, lassen sie sich auch melden. Wenn der ganze Kontakt gemeldet wird, werden die letzten fünf Nachrichten an den Anbieter weitergeleitet und überprüft. Alternativ können auch einzelne Nachrichten gemeldet werden. Smartphone-Screenshots der beleidigenden Aussagen zu machen oder Dateien abzuspeichern, hilft sehr dabei, eine Anzeige zu stützen. Wichtig ist dabei, sich durch die Screenshots nicht selbst potenzell strafbar zu machen – das gilt vor allem, wenn verfassungswidrige Zeichen oder kinderpornografische Inhalte im Chat verschickt wurden, die nicht vervielfältigt und weitergeleitet werden dürfen.

Kettenbriefe

Kettenbriefe verbreiten sich auf WhatsApp rasend schnell. Die Drohungen mit angeblichen Krankheiten, bösen Menschen, Monstern oder Schadsoftware für den Fall, dass man den Kettenbrief nicht weiterleitet, spielen mit der Angst der EmpfängerInnen und können Kinder mächtig unter Druck setzen. Manchmal wird der Effekt noch mit unheimlichen Computerstimmen oder aufpeitschender Musik verstärkt. Die Drohung: Die Kette darf nicht abreißen, sonst droht großes Unheil. Besonders jüngere Kinder können kaum einschätzen, ob die Drohungen real sind. Aber real sind ihre Ängste und Sorgen! Umso wichtiger ist, dass Eltern ihren Kindern früh erklären, dass Kettenbriefe immer Falschnachrichten sind, die von anderen in Umlauf gebracht werden – aus Langeweile, aus Schadenfreude, aus Bosheit.

Eltern müssen immer wieder versichern, dass niemals etwas Schlimmes passiert, wenn man den Kettenbrief nicht weiterleitet. So nehmen sie den Kindern den Druck. Dazu können sie das Thema von selbst ansprechen und fragen, welche Kettenbriefe gerade im Umlauf sind. Welche Kettenbriefe man weiterschicken kann und welche nicht, lässt sich durchaus gemeinsam diskutieren. Manche Kettenbriefe sind auch lustig und verbreiten eine nette Botschaft an FreundInnen und MitschülerInnen. Zwischen Lustigem, Sozialem und Einschüchterung und Betrug immer besser unterscheiden zu lernen, hilft Kindern, Sicherheit zu gewinnen und Angst erst gar nicht aufkommen zu lassen. Ernst nehmen muss man die Kettenbriefe auf jeden Fall und mit dem Kind darüber sprechen. Danach sollten zumindest die unheimlichen Drohbriefe einfach gelöscht und der AbsenderInnen blockiert werden, wenn die Nummer unbekannt ist.

Problematische Inhalte

Die Möglichkeiten, beim Chatten mit problematischen Inhalten konfrontiert zu werden, sind vielfältig: Diese Inhalte können etwa gewalthaltig, sexistisch, pornografisch oder rechtsextrem sein. In Einzel- und Gruppenchats können leicht Fotos, Videos oder Links geteilt werden, die nicht altersgerechte oder sogar strafbare Inhalte zeigen. Wichtig ist, dass Eltern mit ihrem Kind darüber sprechen, solche Inhalte nicht weiterzuleiten. Aber auch schon der Besitz kann strafbar sein. In dem Fall sollten Eltern sich zur Beratung an zuständige Stellen wenden und die Chatinhalte nicht zum Beispiel durch Weiterleiten oder Screenshotten vervielfältigen.