Bundesjustizministerin Barley will härter gegen Cybergrooming vorgehen

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Katarina Barley (SPD) will Strafverfolgung bei sexuellem Missbrauch im Internet verschärfen.

Jugendliche/r mit rotem Shirt hält ihre oder seine Hände vors Gesicht
Sweet Ice Cream Photography/Unsplash

Barley kündigte an, dass sie den Paragraf 176 des Strafgesetzbuches überarbeiten will, der besagt, dass TäterInnen, die denken, sie seien mit einem Kind in Kontakt, obwohl sie mit einem Erwachsenen kommunizieren, keine Strafe bekommen. Dabei geht es oft um verdeckte ErmittlerInnen oder Eltern, die versuchen TäterInnen aufzudecken. Erst wenn TäterInnen tatsächlich der Kontakt mit Kindern nachgewiesen werden kann, können Sie in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Einen konkreten Zeitpunkt für die Änderung des Paragrafen gibt es noch nicht.

Cybergrooming

(vom Englischen: anbahnen, vorbereiten) Das gezielte Ansprechen Minderjähriger über das Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen.

Beim Cybergrooming werden Kinder oft anonym, aber auch unter falschem Namen oder sogar richtiger Identität, belästigt und zum Übersenden von Nacktaufnahmen oder Treffen aufgefordert. SCHAU HIN! rät Eltern Kinder gerade anfangs beim Chatten zu begleiten und mit ihnen Funktionen und Einstellungen ausgiebig zu testen. Wichtig ist außerdem, dass Eltern Geräte sicher einrichten, auf altersgerechte Angebote achten und mit ihrem Kind Regeln für die Online-Kommunikation über Chats festlegen.