Digital Service Act: Erfolgreiche Klage gegen TikTok

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Videos schauen und dafür Geld erhalten – das verspricht die App „TikTok Lite“ ihren NutzerInnen. Nach einem Verfahren der EU-Kommission hat der Betreiber die Anwendung in der EU vom Markt genommen. Die Grundlage für das Verfahren ist der Digital Service Act (DSA), der seit Anfang 2024 EU-weit in Kraft ist.

Ein Junge guckt gelangweilt auf ein Smartphone
carballo/Fotolia

Seit Februar gelten mit dem Digital Service Act strengere Regeln für Online-Dienste in der EU. Weit verbreitete Angebote mit einer großen NutzerInnenzahl stehen seitdem unter der Aufsicht der EU-Kommission. Durch die gebündelte Kraft aller EU-Staaten stehen dabei auch die großen, internationalen Plattformbetreiber stärker unter Druck, sich an die Regelungen zu halten. Diese zielen unter anderem auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen ab.

Erste Verfahren gestartet

Bereits Mitte Februar hatte die EU-Kommission ein erstes Verfahren gegen den Betreiber des beliebten Sozialen Netzwerks TikTok eröffnet. In diesem wird zum Beispiel überprüft, wie wirksam die vorhandenen Tools zur Altersüberprüfung sind und ob das Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreift, um Nutzungsdaten und Privatsphäre Minderjähriger zu schützen und die negativen Auswirkungen zu minimieren, die durch das süchtig machende Design der App entstehen.

Denn: Der DSA verpflichtet Plattformbetreiber, die Risiken auf das körperliche und geistige Wohlbefinden von Heranwachsenden zu bewerten und zu verringern.

Erste Erfolge des neuen DSA

Auf dieser Grundlage hat die EU-Kommission nun ein zweites Verfahren gegen das chinesische Unternehmen Bytedance abgeschlossen – der erste Erfolg für den neuen DSA. In der Kritik stand hierbei die neue Anwendung „TikTok Lite“. Die App wurde nach dem Start in einigen asiatischen Ländern Mitte April zunächst in Spanien und Frankreich veröffentlicht. Neben einem geringeren Verbrauch von mobilen Daten und Speicherplatz, hat die App eine Besonderheit gegenüber der bekannten Schwester-App TikTok: Durch das Anschauen und Liken von Videos oder das Einladen von FreundInnen können Punkte gesammelt werden. Diese lassen sich später gegen Gutscheine umtauschen, zum Beispiel für Onlinehändler. Gerade für Minderjährige könne dieses Belohnungssystem das Risiko einer Sucht erhöhen, so die Kritik an der App. Neben der fehlenden Risikobewertung, die eigentlich bereits vor dem Start vorgelegt werden muss, forderte die EU-Kommission auf Grundlage des DSA stärkere Maßnahmen, um Minderjährige vor dem möglichen Suchtpotenzial zu schützen. Mit Erfolg: Das Unternehmen hat sich mittlerweile verpflichtet, die Anwendung in der gesamten EU einzustellen. Auch ähnliche Angebote dürfen in Zukunft nicht veröffentlich werden. Verstößt das Unternehmen gegen diese Auflagen, drohen Geldbußen.