DSGVO und Messenger: Tipps für Eltern

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Seit kurzem ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Die Verordnung berührt den Alltag vieler Millionen Jugendlicher in Europa – der Artikel 8 ist Grundlage für die Erhöhung des Nutzungsalters von Sozialen Netzwerken und Messenger-Apps wie WhatsApp von in der Regel 13 auf 16 Jahre. Jüngere brauchen zukünftig eine ausdrückliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten. SCHAU HIN! erklärt, wie ein guter Umgang mit Messengern erreicht werden kann.

Eine Hand liegt auf einer blau beleuchteten Tastatur.
Soumil Kumar/ Pexels

Wie die JIM-Studie 2016 zeigt, besitzt praktisch jeder (95 Prozent) der Zwölf-bis 19-Jährigen ein Smartphone. Fast alle verschicken oder empfangen regelmäßig Nachrichten. WhatsApp, Facebook, Instagram und Snapchat sind für viele Jugendliche inzwischen zentrale Kommunikationskanäle. Die Popularität sorgt dafür, dass Jugendliche, die nicht teilhaben können, sich ausgeschlossen fühlen können.

Rechtzeitige Vermittlung von Medienkompetenz

Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn Erziehungsberechtigte aufmerksam sind und verfolgen, welche Apps ihre Kinder nutzen. Mit der Pubertät erlangen sie immer mehr Selbstständigkeit; wesentlich ist daher eine rechtzeitige Vermittlung von ausreichender Medienkompetenz. Das ist eine Voraussetzung dafür, sich in besonderen Situationen, etwa als Opfer von Cybergrooming/-mobbing, angemessen verhalten zu können. Heranwachsende finden vermutlich eh Wege, die zukünftig für sie offiziell unzugänglichen Portale auch ohne elterliche Genehmigung zu nutzen.

Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben ist die Frage, ab wann Messenger und Soziale Netzwerke sinnvoll genutzt werden können, nicht pauschal, sondern vielmehr individuell zu beantworten. Zuerst sollten Kinder bereits geübt im Umgang mit dem Internet sein und einschätzen können, welche Nachrichten seriös sind und welche sie besser hinterfragen sollten. Ebenfalls sollten sie Handys kennen und sachgemäß nutzen können.

Regelmäßiges Überprüfen von Sicherheitseinstellungen

Kinder und Jugendliche sollten eine Vorstellung davon haben, was Datenschutz bedeutet und wie sie sicher mit ihren Daten umgehen. Eine frühzeitige Sensibilisierung dafür, dass einmal versendete Informationen und Bilder in aller Regel nicht einfach wieder zu entfernen oder zurückzuholen sind, kann spätere Fehlentscheidungen verhindern.

Es empfiehlt sich, Sicherheitseinstellungen regelmäßig zu überprüfen, da sie sich zum Beispiel durch Updates verändern. Bei jungen Smartphone-Nutzern können Eltern auf dem Gerät einstellen, dass Updates nur nach Eingabe eines Passwortes gemacht werden können. So wissen Eltern immer, welche Version ihr Kind nutzt und ob es neue Features gibt, die sie bedenklich finden.
Die DSGVO sieht keinen eindeutigen Altersnachweis vor, sondern überträgt die Verantwortung an die Unternehmen, die „unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene Anstrengungen“ unternehmen müssen, um die Zustimmung der Eltern zu prüfen.