Glücksspiel in Games hat keinen Einfluss auf die Altersfreigabe

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Glücksspiel ist in Deutschland ab 18 Jahren erlaubt. Trotzdem sind viele Spiele, die sogenanntes „simuliertes Glücksspiel“ enthalten für Kinder und Jugendliche freigegeben. Die USK erklärt, wie es dazu kommt. Plattformbetreiber fordern mehr Transparenz zur Gewinnwahrscheinlichkeit.

Raum voller bunten Spieleautomaten
Benoit Dare / Unsplash

Virtuelle Glücksspielelemente wie Lootboxen sind immer öfter Bestandteil von Games. Diese stehen oft in der Kritik und  werden von ExpertInnen als Einstiegsdroge für reales Glücksspiel gehandelt. Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) hat nun eine Erklärung veröffentlicht. Darin erklärt die Prüfstelle, warum virtuelle Glücksspiele nicht ähnlich streng bewertet werden wie reales Glücksspiel, wenn digitale Games zur Jugendfreigabe geprüft werden.

USK zeigt sich machtlos

Der Begriff Glücksspiel ist juristisch festgelegt. Ein Glücksspiel liegt vor, wenn in einem Spiel für den Erwerb von Gewinnchancen ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn vom Zufall abhängt. Anfragen, die die USK zu Glücksspiel in Games erreichen, drehen sich nach eigener Angabe jedoch stehts um simuliertes Glückspiel –  also solches, bei dem kein echtes Geld verspielt oder gewonnen werden kann. Simuliertes Glücksspiel bietet lediglich die Möglichkeit, Spielwährung und Ähnliches zu gewinnen und ist deshalb kein jugendschutzrechtliches Kriterium. Daher wird es von der USK bei der Alterseinstufung von Spielen nicht berücksichtigt.