Instagram: Private Profile und eingeschränkte Werbung

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Für junge NutzerInnen sind neue Instagram-Profile jetzt standardmäßig privat eingerichtet. Künftig werden personalisierte Werbeanzeigen und verdächtige Kontaktaufnahmen beschränkt. So soll die Nutzung der Plattform für Minderjährige mit weniger Risiken verbunden sein.

Frau hält Smartphone
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Wenn Kinder und Jugendliche auf Instagram Selfies hochladen, munter Beiträge teilen und kommentieren oder andere durch Stories an ihrem Leben teilhaben lassen, hinterlassen sie viele Spuren, die das Risiko von unerwünschten Kontakten mit sich bringen. Oft bedeutet das auch, die Kontrolle über die Verwendung ihrer persönlichen Daten zu verlieren. Um dem entgegenzuwirken, ergreift der Anbieter neue Maßnahmen. SCHAU HIN! berichtet, was Eltern darüber wissen müssen.

Private Konten sollen junge NutzerInnen schützen

Wenn sich Jugendliche unter 16 Jahre neu auf Instagram registrieren, soll ihr Profil automatisch auf „privat“ geschaltet werden. Im privaten Modus müssen neue FollowerInnen erst akzeptiert werden, damit diese Inhalte des Profils anschauen oder kommentieren können. Außerdem werden Beiträge eines privaten Profils, die mit einem Hashtag versehen sind, nicht öffentlich darunter gelistet und erscheinen nicht auf der „Explore-Page“. Jugendliche, die bereits ein öffentliches Instagram-Profil eingerichtet haben, sollen per Benachrichtigung auf die Empfehlung für diese Kontoeinstellung hingewiesen werden und sich so aktiv mit ihrer Privatsphäre auseinandersetzen. Der private Modus bleibt allerdings für Minderjährige weiterhin optional, da das Profil jederzeit auf „öffentlich“ gestellt werden kann. Eltern sollten also am besten mit ihren Kindern darüber sprechen, warum ein geschütztes Profil sinnvoll ist.

Personalisierung von Werbung eingeschränkt

Zwischen den Beiträgen auf Instagram sind immer wieder Werbeanzeigen geschaltet. In den meisten Fällen handelt es sich um sogenannte „targeted ads“ (zielgerichtete Anzeigen), die auf persönlichen Daten basieren, die der Anbieter durch die Nutzung der Plattform sammelt. So wird das beworbene Angebot passend auf die UserInnen zugeschnitten. Diese Art von Werbung steht bei JugendschützerInnen in der Kritik, da bei Jüngeren das Risiko besteht, als empfängliche Zielgruppe ausgenutzt zu werden. Auf Instagram und Facebook sollen Werbetreibende nun daran gehindert werden, Informationen, die sich aus der Aktivität auf sozialen Medien oder Websites ableiten lassen, für personalisierte Anzeigen an Minderjährige zu nutzen. Da nichtsdestotrotz reguläre Werbeanzeigen auch für NutzerInnen unter 18 Jahren weiterhin auf den Plattformen zu sehen sein werden, sollten Kinder über die Mechanismen von Werbung und das kommerzielle Interesse dahinter Bescheid wissen.

Kontaktsperre für auffällige NutzerInnen

Eine weitere Funktion wird derzeit in verschiedenen Ländern getestet – in Deutschland ist sie noch nicht verfügbar: Ein neuer Algorithmus soll „potentiell verdächtige Erwachsene“ erkennen und diese daran hindern, in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen auf Instagram zu treten. Dazu zählen beispielsweise NutzerInnen, die von anderen Minderjährigen gemeldet oder blockiert wurden. Ihnen werden keine Accounts von NutzerInnen unter 18 Jahren mehr angezeigt, sie können ihnen keine Anfrage zum Folgen mehr schicken und unter öffentlichen Posts wird es ihnen nicht mehr möglich sein, Kommentare von Jüngeren zu lesen. Instagram kündigte schon zuvor an, Warnhinweise bei auffälligem, belästigendem Verhalten in Chats zu senden.

Diese Maßnahme kann den Schutz vor Cybergrooming jedoch nicht zuverlässig garantieren – denn nicht alle gefährlichen Kontakte werden von der Technologie automatisch erkannt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Kinder bei Kontaktanfragen kritisch bleiben und wissen, an wen sie sich wenden können, wenn ihnen etwas komisch vorkommt.