Jugendschutz: EU beschließt striktere Regeln für "audiovisuelle Medien"

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Viele Video-Plattformen wie YouTube und Soziale Netzwerke wie Facebook stehen häufig in der Kritik, weil es meist kaum möglich ist, volksverhetzende, rassistische oder sexistische Inhalte löschen zu lassen. Mit einer neuen Regelung will die EU nun Abhilfe schaffen.

Ein Junge haelt einen Ball im Arm
StockSnap/Pixabay

Der Ausschuss für Kultur und Medien des EU-Parlaments hat kürzlich eine Einigung für die neuen Richtlinien über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) erzielt. Dazu zählen neben Fernsehen auch Video-on-Demand-Dienste und große Video-Plattformen wie YouTube.


Das aktuelle Vorgehen der großen Plattformbetreiber gegen rassistische oder hetzerische Inhalte ist bisher eher von Zurückhaltung geprägt. Auch Werbung, Produktplatzierungen und Sponsoring, die als solche nicht direkt gekennzeichnet waren, stießen in der Vergangenheit auf kritische Stimmen, da diese vor allem für Kinder und Jugendliche kaum erkennbar sind.

Mit der neuen Regelung erzielten der zuständige Ausschuss des Europarlaments, die EU-Kommission und der Europäische Rat nach längerer Überarbeitung nun endlich Einigung. Bereits 2016 hatte die EU-Kommission eine Überarbeitung der Regeln vorgestellt. Anfang Juni sollen nun die EU-Staaten darüber entscheiden, ab wann die neuen Regelungen in Kraft treten und wie die genaue Umsetzung erfolgen soll.


Die medienpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten Petra Kammerevert sagte, dass durch die neuen Richtlinien zukünftig "Hassreden oder rassistische Äußerungen [...] stärker, einheitlicher und medienübergreifender" bekämpft werden können. Nach den neuen Regelungen müssen so gemeldete Videos mit beispielsweise hetzerischem oder sexistischem Inhalt wesentlich schneller durch den Plattformbetreiber gelöscht werden, als es momentan geschieht. Video-Plattformen wie YouTube müssten sich verbindlich an die neuen Schutz- und Transparenzverpflichtungen halten und so stärker gegen unangemessene Inhalte vorgehen und auch Werbung und Produktplatzierungen klarer hervorheben.


Dies sei auch im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, welcher bis dato im Internet von den großen Video-Plattformen und Sozialen Netzwerken noch kaum berücksichtigt wurde. "Wir haben versucht, den Kinder- und Jugendschutz im Fernsehen und im Internet anzugleichen, wenngleich ein hundertprozentig gleiches Schutzniveau nicht erreicht werden kann", so Kammerervert. Zwar stellt Google mit YouTube Kids bereits eine Kindervariante als App mit einer kindergeeigneten Bedienung, diversen Einstellungs- und Kontrollmöglichkeiten und einer Vorfilterung der Inhalte zur Verfügung, jedoch ist auch diese Alternative nicht frei von Werbung. Auch die Optionen zur Vorfilterung der Inhalte bieten hierbei keinen hundertprozentigen Schutz.