Mehr Jugendschutz bei Messenger-Diensten

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Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will bei einer geplanten Neufassung des Jugendmedienschutzgesetzes Messenger-Dienste stärker in den Blick nehmen. Sie fordert bessere Meldesysteme und sichere Voreinstellungen.

Eine junge Frau mit blauer Jacke guckt lächelnd auf das Smartphone in ihrem Händen.
Luke Porter/Unsplash

In einem Gespräch gegenüber der „Welt am Sonntag“ kündigte die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey an, bei der geplanten Novelle des Jugendmedienschutzgesetzes Messenger-Dienste stärker in die Pflicht zu nehmen. Noch in diesem Jahr möchte die Ministerin dazu einen Gesetzesentwurf auf den Weg bringen.

Sichere Voreinstellungen und bessere Meldesysteme

Laut Giffey seien Messenger-Dienste mit dem aktuellen Jugendmedienschutz nur schwer zu fassen; das soll sich mit einem neuen Gesetz ändern. Sichere Voreinstellungen und funktionierende Meldesysteme sollen helfen, Minderjährige besser vor Cybermobbing, Hassnachrichten, Sexting und der Verbreitung illegaler Inhalte – wie Kinderpornographie – zu schützen. Sie forderte zudem ein zuverlässiges Monitoring von Risiken und mehr Medienkompetenz in Familien und Schulen.

Hate Speech, Cybermobbing, Sexting und sogar Kinderpornografie im Klassenchat – das ist ein Albtraum für Kinder und Jugendliche, Eltern, aber auch für Lehrerinnen und Lehrer. Wir dürfen Familien und Schulen damit nicht alleinlassen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey

Sicher chatten – worauf können Eltern jetzt schon achten?

Eltern können ihre Kinder grundsätzlich zu Vorsicht bei der Weitergabe von Daten sensibilisieren, gegenüber dem App-Anbieter und anderen NutzerInnen. Es sollte darauf geachtet werden, welche Zugriffsrechte der App bei der Installation gestattet werden, zum Beispiel auf Kontakte, Bilder oder den Standort. Es lohnt sich, sichere Alternativen zu WhatsApp und Facebook-Messenger als Familie in Betracht zu ziehen. Private Bilder und Standortdaten sollten von Kindern gar nicht an andere ChatpartnerInnen weitergegeben werden. Gleiches gilt auch für Bilder und Informationen anderer Personen: ohne deren Einverständnis werden sie nicht geteilt oder veröffentlicht.