Mehr Schutz vor pornografischen Inhalten – KJM beschließt Maßnahmen gegen Plattformen aus dem Ausland

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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat am 5. Juni 2020 Maßnahmen gegen die drei Plattformen „PornHub“, „YouPorn“ und „MyDirtyHobby“ beschlossen. Alle drei Plattformen gehören demselben Betreiber und verstoßen laut KJM gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV), da sie Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor ihren Inhalten schützten.

Ein Junge mit Tablet und ein Maedchen mit Laptop sitzen nebeneinander
rawpixel/Pixabay

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wird von den Landesmedienanstalten der Bundesländer gebildet und ist damit beauftragt, die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen im Internet auf Basis des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) durchzusetzen.

Die Kommission stellte bei drei Plattformen mit pornografischen Inhalten Verstöße gegen die Bestimmungen des JMStV und einen unzureichenden Schutz für Kinder und Jugendliche fest. Da die Angebote „PornHub“, „YouPorn“ und „MyDirtyHobby“ frei zugänglich im Netz zu finden sind, beanstandet der Beschluss die Anbieter und untersagt die Verbreitung der Angebote in der aktuellen Form. Die drei Verfahren wurden von der Landesanstalt für Medien NRW angestoßen.

„[…] Dass Anbieter mit solch enormer Reichweite, die sich gezielt an deutsches Publikum richten, deutsches Recht trotz offenkundiger Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ignorieren, ist nicht hinnehmbar“

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM

Werden die Seiten abgeschaltet?

Eine tatsächliche Abschaltung der Seiten wird wohl noch einige Zeit dauern – wenn sie überhaupt geschieht. Reagiert der Anbieter mit Sitz in Zypern nicht, wäre ein weiterer Beschluss der KJM nötig, der Telekom- und Mobilfunkanbieter auffordern würde, die Seiten durch eine Netzsperre nicht weiter zu verbreiten.

Da sich die Plattformen im Ausland befinden, gestaltet sich eine Durchsetzung deutschen Rechts in der Regel schwieriger. Die Erfahrungswerte aus diesen drei Verfahren sollen jedoch auch für die Kommunikation auf EU-Ebene für eine Optimierung der Prozesse dienen.

Gemäß JMStV müssen Betreiber pornografischer Plattformen im Internet mithilfe vorgeschalteter Altersverifikationssysteme sicherstellen, dass ihr Angebot nur von Erwachsenen genutzt werden kann.

Kinder online vor Pornografie schützen

Mit der stärkeren Nutzung mobiler Geräte bei vielen Kindern und Jugendlichen  ist es für Eltern schwerer geworden, sie vor pornographischen Inhalten zu schützen. Für Smartphones und Tablets gibt es Möglichkeiten, die Surfräume für Kinder einzuschränken. Je älter die jungen NutzerInnen werden, desto größer werden in der Regel auch die digitalen Räume, in denen sie sich bewegen. Für Eltern von Teenagern ist es häufig nicht leicht, das richtige Maß zwischen selbstständiger Nutzung und Schutz zu finden.

SCHAU HIN! rät Eltern, mit ihren Kindern proaktiv ins Gespräch zu gehen und beispielsweise altersgerechte Informationen über Sexualität anzubieten. Gut informierte Kinder und Jugendliche können sich besser selbst schützen. Zudem sollten besonders junge Kinder nicht unbegleitet im Netz surfen. Ausführliche Informationen dazu, was Eltern tun können um Kinder und Jugendliche besser vor Pornografie im Internet zu schützen, finden Sie hier.