Norwegische Serie „Nudes – Nackt im Netz“

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Was passiert, wenn in einem Moment der Unachtsamkeit, der Leidenschaft oder auch unter Alkoholeinfluss auf einer Party Fotos von jungen Menschen entstehen, die dann im Internet verbreitet werden?

Das Erste

Wie schnell Nacktaufnahmen im Internet landen können und wie sich die Bilder rasant in der digitalen Welt verbreiten, zeigt die norwegische Serie „Nudes – Nackt im Netz“. In zehn Folgen werden drei junge ProtagonistInnen mit unterschiedlichen, aber doch sehr ähnlichen Schicksalen begleitet. In allen Fällen verbreiten sich kompromittierende Bilder oder Videos im Netz – eine enorme Belastung für die Jugendlichen.

Start der Serie ist am 17. August ab 22:50 Uhr im Ersten. Alle Folgen werden als Block gesendet. Die gesamte Serie ist nach der Ausstrahlung 30 Tage lang in der ARD-Mediathek verfügbar.

Weitere Informationen zur Serie sowie Hilfsangebote finden Sie bei Das Erste.

Nacktbilder mit Folgen

Intime Fotos und Videos können auf ganz unterschiedlichen Wegen im Internet landen. Manche Aufnahmen entstehen heimlich, wenn Dritte private Situationen fotografieren oder filmen. Andere entstehen als erotische Selfies oder Videos, in denen Jugendliche sich selbst präsentieren und die sie im Rahmen intimer Beziehungen über Messenger oder Nachrichten in Sozialen Netzwerken versenden. Das sogenannte „Sexting“ kann aus Neugier oder auch sozialem Druck entstehen: Viele Jugendliche setzen sich mit ihrer Sexualität auseinander – dazu gehört die Frage, ob man für andere interessant und begehrenswert ist. Studien zeigen, dass männliche Jugendliche junge Frauen viermal öfter unter Druck setzen, als dies umgekehrt der Fall ist. Auch Vorbilder aus dem persönlichen Umfeld, aus den Medien oder pornografisches Material im Internet können Heranwachsende dazu motivieren, Nacktaufnahmen von sich zu versenden.

Auch wenn die Aufnahmen mit Einwilligung entstanden sind und versendet wurden: Es kann leicht passieren, dass intime Fotos und Videos ohne das Wissen und Einverständnis der Abgebildeten weiterverbreitet werden. Sind die Bilder einmal im Netz, ist es kaum möglich, die Verbreitung zu kontrollieren. Das hat psychische, soziale und mitunter auch rechtliche Folgen für alle Beteiligten.

Fehlt bei verschickten Bildern und Videos die Einwilligung der abgebildeten Person, bedeutet dies eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts bzw. wäre als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs sogar strafbar nach § 201a StGB, wenn die Aufnahmen in privaten bzw. intimen Räumlichkeiten wie in der Wohnung oder beim Duschen erstellt wurden. Auch die Straftaten Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung können beim Verfremden und Verbreiten von Bildern im Rahmen von Cybermobbing berührt sein. Zusätzlich können sich auch gleichaltrige Heranwachsende wegen des Besitzes und der Verbreitung von sogenannter „Kinderpornografie“, die Kinder unter 14 Jahre zeigt, oder „Jugendpornografie“ bei Aufnahmen von Jugendlichen von 14 bis 18 Jahre strafbar machen. Bei sog. jugendpornografischen Darstellungen lässt §184c StGB nur im Falle des Besitzes eine Straffreiheit zu, wenn das Material mit Einwilligung der dargestellten Personen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch erstellt wurde. Die Einwilligung kann aber, etwa nach Beziehungsende, widerrufen werden. Zudem gilt die Straffreiheit nicht für die Verbreitung.