NS-Symbole in Games für Kinder?

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Werden Symbole verfassungswidriger Organisationen in einem Spiel „sozialadäquat“ eingesetzt, kann ein Game jetzt trotzdem eine Altersfreigabe für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten.

Ein kleiner Junge sitzt zwischen seinen Eltern im dunklen Zimmer auf dem Bett und guckt erstaunt auf einen Laptop
Ludovic Toinel/Unsplash

Immer wieder gibt es Diskussionen um die Alterskennzeichen bei Games für Kinder und Jugendliche – auch jüngst durch eine Änderung im Prüfverfahren der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Die USK kann nun die Sozialadäquanzklausel (§ 86a Abs. 3 StGB) in ihre Prüfpraxis miteinbeziehen. Wird die Darstellung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen in einem Spiel als „sozialadäquat“ eingeschätzt, kann es für Kinder und Jugendliche freigegeben werden. Vorher wurden solche Spiele nicht zur Prüfung zugelassen.

Die Neuregelung kam gleich zum Tragen: Ein Spiel mit nationalsozialistischen Zeichen wurde mit der Altersfreigabe „ab 12 Jahren“ gekennzeichnet. In der Begründung heißt es, Kinder ab 12 Jahren verfügen über das nötige Kontextwissen, die historischen Bezüge im Spiel richtig einzuordnen. Den Kriterien der Sozialadäquanz entspricht das Game laut USK auch deshalb, weil keine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus erkennbar sei. Zudem richten sich alle Handlungsoptionen der SpielerInnen als Teil einer Widerstandsgruppe gegen das NS-Regime.

Alterskennzeichen sind keine pädagogischen Empfehlungen

Die Einstufung der USK können Eltern als erste Orientierung dienen. Eine pädagogischen Empfehlung sind die Kennzeichen des gesetzlichen Jugendschutzes jedoch nicht. Wichtiger ist, dass Eltern den individuellen Entwicklungsstand ihrer Kinder kennen und darauf eingehen. So können sie individuell entscheiden, ob ein Spiel für ihr Kind geeignet ist. Eltern wissen am besten, wie sensibel ihre Kinder auf bestimmte Themen reagieren und welche Inhalte sie bereits verarbeiten können, ohne, dass sie verstört oder überfordert werden.

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