Online-Werbung und Product-Placement – Geldbuße für YouTuber

News

Uwe Schüder, bekannt als Youtuber „Flying Uwe“, soll ein Bußgeld von 10.500 Euro wegen Schleichwerbung zahlen, weil er Vorgaben der Medienanstalt missachtete.

Youtube-Kanal von "Flying Uwe".
Youtuber "Flying Uwe" YouTube/flyinguwe

Produkte, die im Video von Flying Uwe auftauchen, hatten die Aufmerksamkeit der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) geweckt. Vor allem die Bewerbung der Eigenprodukte ist ihnen ein Dorn im Auge. Demnach hätte er „trotz mehrfacher Hinweise der MA HSH unterlassen, drei YouTube-Videos, in denen er Produkte ausgiebig positiv darstellt, im Bewegtbild als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen“. Der Betreiber von zwei Youtube-Kanälen hat mittlerweile knapp 1,4 Millionen AbonnentInnenn.

Fast täglich lädt er Videos mit Eindrücken aus seinem Alltag auf die Video-Plattform und lässt seine zahlreichen, oftmals jungen Fans an seinem Leben teilhaben. Die Vermarktung von Produkten zu erkennen ist umso schwerer, denn inwiefern InfluencerInnen von den beworbenen Marken Geld erhalten, bleibt oft im Dunkeln. Nur manchmal findet sich ein Hinweis, dass es sich um einen "Sponsored Post" oder „Ad“ handelt. Es ist daher wichtig, Kinder und Jugendliche über diese Art von Werbung aufzuklären und zu kritischem Hinterfragen anzuregen.

„Flying Uwe“ ist nicht der einzige Channel-Betreiber, dem eine Strafe droht. Nach eigenen Angaben hat die MA HSH parallel zu diesem Verfahren rund 30 YouTuberInnen aus Hamburg und Schleswig-Holstein angeschrieben. Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH dazu: „Auch Werbung auf Plattformen wie YouTube unterliegt rechtlichen Grenzen. Wer hier professionell tätig ist, muss sich an diese Regeln halten.“ Grundsätzlich sei zu beachten, dass Werbung als solche leicht erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote angemessen abgesetzt sein muss.

Youtube bietet Kennzeichnung an

Youtube definiert Produktplatzierungen und -empfehlungen wie folgt: "Produktplatzierungen sind Inhalte, die gegen Entgelt für einen Drittanbieter erstellt werden und/oder bei denen die Marke, die Botschaft oder das Produkt dieses Drittanbieters direkt in den Inhalt integriert ist. Produktempfehlungen sind Inhalte, die für einen Werbetreibenden erstellt werden und eine Botschaft enthalten, durch die Kunden wahrscheinlich glauben, dass sie die Meinungen, Überzeugungen und Erfahrungen des Erstellers der Inhalte oder der Person, die die Empfehlung abgegeben hat, widerspiegeln." YouTuberInnen und Unternehmen seien selbst dafür verantwortlich, sich nach anwendbarem Recht mit gesetzlichen Verpflichtungen zur Kennzeichnung bezahlter Promotion vertraut zu machen und diesen uneingeschränkt nachzukommen. Sie müssen u. a. wissen, wann, wie und wem gegenüber Kennzeichnungen erforderlich sind.

YouTube bietet seit 2016 eine zusätzliche Funktion zur Kennzeichnung an. Diese erscheint als Text-Overlay in den ersten Sekunden eines Videos, das sich der Nutzer ansieht. Die Kennzeichnung kann man jedem neuen oder schon vorhandenen Video hinzufügen.

Über versteckte Online-Werbung aufklären

Die kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten in sozialen Medien in Bezug auf Werbung ist essenziell für Kinder und Jugendliche. Viele beliebte YouTuberInnen oder InstagramerInnen sind dafür bekannt, dass sie mit ihren Videos und Fotos viel Geld verdienen. Es wird gezieltes Product Placement betrieben – Produkte werden in Videos in die Kamera gehalten und empfohlen oder auf einem schönen Bild für Instagram drapiert. Dass es sich dabei um Werbung handelt und nicht um nette Empfehlungen für Fans können laut einer Studie der kalifornischen Stanford-Universität rund 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen nur schwer durchschauen.

Es braucht Erfahrung und eine kognitive Reife bis Werbung von Kindern erkannt und auch als solche durchschaut wird. Daher ist zu empfehlen, dass Eltern ihre Kinder frühzeitig über die unterschiedlichen Werbeformen aufklären und bei der Mediennutzung zunächst auf werbefreie, kindgerechte Inhalte achten. Gerade bei den ersten Schritten im Netz sollten Kinder nicht durch Werbung abgelenkt werden, sondern das Netz in einem geschützten Surfraum ungestört erkunden können.

Tipps für Eltern

  • Frühzeitig aufklären.
    Früh über die verschiedenen Werbeformen wie Banner, Pop-Ups oder Gewinnspiele und über dahinter stehende wirtschaftliche Absichten sprechen.
  • Gemeinsam surfen.
    SurfanfängerInnen begleiten, eigenes Nutzerkonto einrichten, Sicherheits-einstellungen aktivieren und altersgemäße, möglichst werbefreie Kinderseiten und -Apps zeigen.
  • Regeln vereinbaren und Vertrauen schaffen.
    Mit dem Kind vereinbaren, welche Seiten und Apps es nutzen darf sowie dass es sich bei Problemen an die Eltern wendet, z.B. wenn es über Werbung auf eine ungeeignete Seite gelangt ist etc.
  • Daten schützen.
    Kindern muss vermittelt werden, dass sensible Daten nicht unbedarft weitergegeben werden sollten, auch wenn ein spannender Gewinn lockt. Formulare, z.B. für Gewinnspiele, unbedingt prüfen, immer gemeinsam ausfüllen und dabei versuchen sensible Daten auszusparen oder dafür eine zweite E-Mail-Adresse einrichten.
  • Werbung blocken.
    Werbeblocker helfen dabei, dass Werbung nicht mehr angezeigt wird. Den Browser so einstellen, dass Cookies nur in Einzelfällen aktiviert und die Browser-Historie nach Beenden der Sitzung gelöscht wird. Ad-Tracking in den Einstellungen untersagen. Technische Hilfsmittel bieten jedoch keinen alleinigen Schutz vor Werbefallen und ersetzen nicht die aufmerksame Begleitung durch die Eltern.
  • Apps vorher testen.
    Insbesondere Apps sollten vorab auf mögliche In-App-Käufe überprüft werden. Ggf. In-App-Käufe am Gerät deaktivieren oder mit einer Code-Sperre versehen. Für jüngere Kinder geeignete Apps ohne In-App-Käufe wählen.