Influencerin verliert Prozess wegen Schleichwerbung

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Die Instagramerin Pamela Reif muss nach dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe in Zukunft alle Erwähnungen von Marken in ihren Beiträgen als Werbung kennzeichnen. Werbung ist in Sozialen Netzwerken weniger transparent als in den klassischen Medien und beeinflusst Follower oftmals zum Kauf der Produkte.

Elijah O'Donnel / unsplash

Pamela Reif gehört mit über vier Millionen AbonnentInnen zu den erfolgreichsten InfluencerInnen Deutschlands. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb hatte gegen Reif geklagt, weil sie auf ihrem Instagramkanal Schleichwerbung betreibe. Im Prozess erklärte die Instagramerin, dass sie zwischen geschäftlichen Beiträgen mit bezahlter Werbung und privaten Empfehlungen für ihre Abonnenten unterscheide. Reif kennzeichne private Beiträge nicht als bezahlte Werbung, da sie ihren Followern eine eigene Einschätzung zu Produkten aufzeigen möchte, die nicht von Kooperationen gesponsert werden. Das Gericht hält eine solche Trennung jedoch für unmöglich, da Privates und Geschäftliches beim Geschäftsmodell InfluencerIn zwangsläufig vermischt werden. Nach dem heutigen Urteil muss Pamela Reif nun alle Posts mit Markennennung als Werbung kennzeichnen.

Versteckte Werbung in Sozialen Netzwerken

Viele InfluencerInnen betreiben gezieltes Product Placement, indem sie ihre Einkäufe in die Kamera halten. Damit können sie Jugendliche beeinflussen, zumal die Beiträge nicht immer als Werbung oder „Sponsored Post“ gekennzeichnet sind. Was ist Werbung, was ist keine? Kinder und Jugendliche können das nur schwer durchschauen. Eltern können mit ihren Kindern darüber sprechen, dass sich hinter netten Empfehlungen für ZuschauerInnen und Followere häufig Werbung verbirgt. So regen sie die Heranwachsenen zu einem kritischen Blick auf Beiträge in Sozialen Netzwerken an.