Soziale Netzwerke halten sich nicht an DSGVO
– NewsNutzerInnen Sozialer Netzwerke können auch nach dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten schwer entschlüsseln. Das liegt u.a. daran, dass sich viele soziale Medien wie Facebook, Instagram, Twitter und Co. nicht an bindende Vorgaben der Verordnung halten, besagt eine Studie aus Nordrhein-Westfalen.
Die Studie der VerbraucherInnenzentrale in NRW, „Soziale Medien und die EU-Datenschutzgrundverordnung“, untersuchte einerseits die Verständlichkeit der Informationen, die Soziale Netzwerke ihren NutzerInnen zur personenbezogenen Datenverarbeitung übermitteln, und andererseits das Konzept der datenschutzfreundlichen Voreinstellungen (Privacy by default). Dieses Konzept soll vorrangig die NutzerInnen schützen, die ihre Voreinstellungen nicht selbstständig ändern. Gemäß DSGVO sollten Soziale Netzwerke durch die Voreinstellung der Profile sicherstellen, dass nur die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich sind. Außerdem müssen NutzerInnen über die Nutzung ihrer persönlichen Daten so informiert werden, dass es leicht verständlich ist. Die Studie zeigt, dass viele Soziale Netzwerke diese Regelung nicht umsetzen und ihrer Informationspflicht nach dem Prinzip der NutzerInnenfreundlichkeit nicht nachgehen.
Twitter wird als einziges Netzwerk in der Studie genannt, das Datenschutzerklärungen verständlich darstellt. Andererseits macht nur Snapchat deutlich, wie lange personenbezogene Daten gespeichert und im Nachhinein gelöscht werden.
Insgesamt müssen Soziale Netzwerke Datenschutz transparenter und nutzerInnenfreundlicher vermitteln und den NutzerInnen damit ermöglichen, die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Blick zu behalten.
SCHAU HIN! rät Eltern, ihre Kinder von Beginn an bei der Nutzung Sozialer Netzwerke zu unterstützen, da Kinder persönliche Daten oft unbedacht weitergeben.