USK-Altersgrenzen bei Casino-Apps und Glücksspiel-Faktor

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Bisher hatte simuliertes Glücksspiel in Games keinen Einfluss auf deren Altersfreigabe. Immer öfter jedoch sind Casino-Apps und glückspielähnliche Games im Medienalltag von Kindern und Jugendlichen zu finden. Die USK greift durch und bezieht den Glücksspiel-Faktor mit in ihre Einschätzung zur Altersfreigabe ein.

Mädchen mit Smartphone spielt Casino-App
verktorfusionart – stock.adobe.com

Die Nutzung von Glücksspiel-Apps fällt nicht unter das Verbot der Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen. Grund dafür ist, dass häufig keine reale Währung im Einsatz ist. Dennoch unterliegen den Online-Games Spielmechaniken, die dem realen Glücksspiel ähneln. Diese können einen negativen Einfluss auf die Einstellung der Kinder und Jugendlichen gegenüber Glücksspielen haben und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigen. Deshalb hat die USK ihre Leitkriterien für die Beurteilung von Computer- und Videospielen sowie das IARC-System für Apps erweitert.

Zusatzinformationen bei Werbung und In-App-Käufen

„Lootboxen“ oder nicht-inhaltsbezogene Komponenten, wie Werbung und In-App-Käufe, sind kein Teil der USK-Prüfkriterien.  Gerade diese stehen jedoch häufig in Verbindung mit zufälligen Spielvorteilen. So weiß der/die GamerIn beispielsweise nicht, was in der „Lootbox“ enthalten ist, die er oder sie erwirbt. Die USK möchte solche Spielinhalte deshalb künftig mit einer Zusatzinformation im App-Store, sogenannten „Deskriptoren“, versehen.

Die Einschätzung der USK

Bei der Altersfreigabe achtet die USK nun verstärkt auf Games, in denen die Glücksspielthematik im Zentrum steht, die unrealistische Gewinnerwartungen hervorrufen oder in denen glücksspielähnliche Inhalte attraktiv für Kinder gestaltet werden. Das ist insbesondere bei Casino-Apps der Fall.
Führen die Spielinhalte zur Verharmlosung, Gewöhnung oder Desensibilisierung gegenüber Glücksspielen, so werden diese Merkmale von der USK berücksichtigt. Auch die Steigerung des Handlungsdrucks sowie das Identifikationspotential werden bei der Einschätzung der Altersfreigabe mit einbezogen. Dabei können weiterhin alle Altersstufen in Betracht kommen.

Eine nicht realistische Visualisierung oder die Unterbrechung des Glücksspiels durch andere Spielhandlungen könne, so die USK, distanzierend wirken und somit eine geringere Gefahr für die/den GamerIn darstellen.