Verschärfte Maßnahmen gegen Hass im Netz

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In Reaktion auf den antisemitisch motivierten Anschlag in Halle hat die Bundesregierung am 30. Oktober ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen. Unter anderem müssen Betreiber sozialer Netzwerke künftig Hasskommentare an eine neue Zentralstelle melden.

Foto von Street Art mit dem Claim "Post No Hate"
Foto: Jon Tyson/Unsplash; Bearbeitung: SCHAU HIN!

Das von der Bundesregierung am 30. Oktober auf den Weg gebrachte „Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ sieht unter anderem eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor. Als Begründung für den Beschluss nennt die Bundesregierung in einer Pressemitteilung den Anschlag in Halle vom 9. Oktober, der Teil einer Reihe von besorgniserregenden Vorfällen sei. Das Paket basiert auf einem gemeinsamen Entwurf des Bundesinnen- und Bundesjustizministeriums.

Meldepflicht bei Hasskriminalität im Netz

Betreiber sozialer Netzwerke müssen künftig strafrechtsrelevante Inhalte, wie volksverhetzende Kommentare und Morddrohungen, an eine neu einzurichtende Zentralstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) melden. Auch sollen Facebook, YouTube, Twitter und andere Plattformen dazu verpflichtet werden, die IP-Adressen der AbsenderInnen solcher Postings weiterzugeben. Seit Anfang 2018 verpflichtete das NetzDG Betreiber digitaler Plattformen lediglich zum Löschen von Hasskommentaren. Kommen Provider dieser Pflicht unzureichend nach, kann ein Bußgeld drohen.

Anpassung bei Beleidigung, Hetze und Cyber-Stalking

Geplant ist auch eine Verschärfung des Strafrechts bei Hasskriminalität. Insbesondere die Aufforderung zu oder Verharmlosung von Straftaten im Netz sollen stärker geahndet werden. Konkret ist geplant, den Tatbestand der Beleidigung auszuweiten und an die besonderen Erscheinungsformen der Hasskriminalität im Internet anzupassen.

Das Maßnahmenpaket sieht zudem eine Verschärfung des Waffenrechts vor sowie den besseren Schutz von KommunalpolitikerInnen und eine verstärkte Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der Demokratie und zur Vorbeugung von Extremismus.  

Wie Eltern Kinder schützen können

Um Kinder gegen Hass im Netz zu schützen, sollten Eltern darauf achten, dass jüngere Kinder nur in kindgerechten Foren unterwegs sind. Werden Kinder mit Hass und extremistischen Parolen im Netz konfrontiert, können sich Eltern an verschiedene Beratungsstellen wenden, z.B. hass-im-netz.info, no-hate-speech.de oder online-beratung-gegen-rechtsextremismus.de. Zudem sollten Eltern die fraglichen Inhalte den Plattformbetreibern melden oder sich an entsprechende Beschwerdestellen, wie jugendschutz.net, internet-beschwerdestelle.de und jugend.support, wenden. Grundsätzlich sollten Eltern ihren Kindern vermitteln, dass Online dieselben Regeln der Kommunikation und des respektvollen Umgangs gelten, wie auch in der analogen Welt.