YouTube: Einschränkungen bei Inhalten für Kinder

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Mit der letzten Änderung ihrer Nutzungsbedingungen führt die Google-Tochter „YouTube“ neue Kennzeichnungen für Videos ein. KanalbetreiberInnen müssen in Zukunft angeben, ob die Inhalte ihrer Videos sich an Kinder oder Erwachsene richten – mit Auswirkungen auf verschiedene Optionen für den eigenen Kanal und die ZuschauerInnen.

Ein Junge steht vor einem Fenster, hinter dem blau beleuchtete Quallen schwimmen.
Jeswin Thomas/Unsplash

Ab sofort muss für alle YouTube-Videos eine Zielgruppe festgelegt werden. Die YouTuberInnen können entweder für jedes ihrer Videos einzeln oder für den gesamten Kanal definieren, ob deren Inhalte speziell für Kinder oder für Erwachsene gedacht sind. YouTube will diese Kennzeichnungen durch Algorithmen überprüfen.

Bei Videos, die für Kinder bestimmt sind, werden künftig einige Funktionen eingeschränkt sein:

  • Personalisierte Werbung
  • Kommentare
  • Kanalmitgliedschaft
  • Wasserzeichen des Kanals
  • Schaltfläche "Spenden" 
  • Infokarten und Abspanne
  • Livechat und Livechat-Spenden
  • Wiedergabe im Miniplayer
  • Super Chat oder Super Sticker
  • Zu Playlist hinzufügen 
  • YouTube-Merchandise-Bereich

Änderung als Reaktion auf Bußgeld

Die Kennzeichnungspflicht ist Teil einer Einigung zwischen YouTubes Mutterkonzern Google und der US-Handelsbehörde (Federal Trade Commission, FTC) sowie des New Yorker Generalstaatsanwalts. Im September wurde bekannt, dass der Konzern in den USA 170 Millionen Dollar Strafe zahlen muss, da auf der Videoplattform persönliche Informationen von Kindern gesammelt wurden. Das Sammeln und Auswerten personenbezogener Daten unter 13-Jähriger verstößt in den USA gegen das Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act, COPPA). Mit den neusten Änderungen soll YouTube diesen Anforderungen nun entsprechen.

YouTube ist erst ab 16

Laut AGB ist YouTube erst für Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt. Unter 18-Jährige brauchen laut Nutzungsbestimmungen immer das Einverständnis der Eltern. Für Kinder zwischen 13 und 16 Jahre können die Erwachsenen über den Google-Dienst „Family Link“ einen Kinderaccount für YouTube erstellen. Für unter 13-jährige Heranwachsende ist über diesen Weg nur die Nutzung von YouTube Kids möglich. Ohne Registrierung stehen die meisten YouTube-Videos jedoch NutzerInnen jeden Alters offen. Eine Altersüberprüfung findet nur bei Videos statt, die als nicht jugendfrei gekennzeichnet sind.