Altersfreigaben für Filme und Sendungen – Was macht die FSF?

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) bestimmt, zu welcher Tageszeit die privaten Sender Filme oder Serien ausstrahlen – damit soll vermieden werden, dass junge ZuschauerInnen Inhalte sehen, die für sie noch nicht geeignet sind. Was bedeuten die Freigaben der FSF und wie wirken sie sich auf das Fernsehprogramm aus?

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Im linearen Fernsehprogramm soll die Sendezeit von Filmen und Serien sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche keine Inhalte sehen, die sie beeinträchtigen können. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) legt für private Sender Rahmenzeiten fest und folgt dabei der Faustregel: je höher das Beeinträchtigungspotenzial, desto später die Sendezeit. Ab wann laufen im Fernsehprogramm Filme, die Kinder und Jugendliche eines bestimmten Alters beeinträchtigen können?

Ab 0 Jahren: Keine Sendezeitbeschränkung

Die Freigabe ab null Jahren gilt für Angebote, die offensichtlich auch für Kinder unter sechs Jahren nicht entwicklungs- oder erziehungsbeeinträchtigend sind. Kinder unter sechs Jahren können sich noch gar nicht oder kaum vom Filmgeschehen distanzieren, Einzelszenen werden zumeist noch isoliert vom Gesamtzusammenhang wahrgenommen. Emotional belastende Momente wie Bedrohungssituationen, Gewalthandlungen, heftiger Streit, Demütigung oder Verängstigung von Filmfiguren können auf Kleinkinder verstörend und ängstigend wirken – sie können diese meist noch nicht in den größeren Sinnzusammenhang der Filmhandlung einordnen. Insbesondere bei dieser jüngsten Altersgruppe sind neben inhaltlich verstörenden Momenten auch die Gestaltungsmittel (Musik, Bildgestaltung, Schnittfolge), die auf eine sensorische Erregung zielen, bei der Bewertung zu berücksichtigen.

Filme und Serien mit der Freigabe „ab 0 Jahren“ können den ganzen Tag ausgestrahlt werden.

Ab 6 Jahren: Keine Sendezeitbeschränkung

Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren brauchen Geschichten, die sie herausfordern, ihnen Orientierung bieten und dabei helfen, auch mit negativen Gefühlen und Ängsten umzugehen. Auf Grundlage ihrer Fernseherfahrung sind Grundschulkinder bereits in der Lage, erregende Eindrücke zu verarbeiten und Spannungsmomente auszuhalten, sofern diese nicht zu intensiv wirken und rasch wieder aufgelöst werden. Kinder dieser Altersgruppe brauchen im Laufe eines spannungsreichen Films dramaturgisch angelegte Erholungsphasen und episodische Lösungen, die ihnen die Gewissheit geben, dass Sympathieträger oder Identifikationsfiguren die Gefahr unbeschadet überstehen werden. Angebote, die diese Entlastungsmöglichkeiten nicht bieten, können daher für die Altersstufen unter zwölf Jahren nicht freigegeben werden. Dasselbe gilt für Angebote, die Krieg oder andere Gewalthandlungen in einen geschichtlichen, politischen oder sozialen Zusammenhang einordnen, der jüngeren Kindern unverständlich sein kann.

Mit der Kennzeichnung „ab 6 Jahren“ können Filme und Sendungen den ganzen Tag ausgestrahlt werden.

Ab 12 Jahren: Keine Sendezeitbeschränkung, wenn das „Wohl jüngerer Kinder“ nicht beeinträchtigt wird, sonst Ausstrahlung ab 20 Uhr

Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren nehmen Filme in der Regel im Gesamtzusammenhang wahr, können einzelne Szenen in den Kontext der Geschichte relativierend einordnen und sind in der Lage, zwischen Fiktion und Realität zu unterscheiden. Bedrohliche Momente in Filmen können verarbeitet werden, sofern die Darstellungsweise nicht zu extrem ist. Ängste beziehen sich überwiegend auf realitätsnahe Szenarien. Die Altersgruppe versteht komplexe Erzählweisen und verkraftet längere Spannungsbögen. Nunmehr stehen die Gesamtaussage eines Films und mögliche sozialethisch desorientierende oder gewaltbefürwortende Tendenzen im Vordergrund. Mit zwölf Jahren verfestigen sich Verhaltensgrundmuster und Einstellungen, die nicht ohne Weiteres durch Medieninhalte veränderbar sind. Eine einseitige Orientierung an Figuren oder Handlungsmustern ist daher eher unwahrscheinlich. Gleichzeitig gewinnen ideologische Perspektiven und Vorbilder, die Abgrenzung der eigenen Gruppe gegenüber anderen sowie die sexuelle Orientierung und das Verhalten gegenüber dem anderen Geschlecht ab der Pubertät an Bedeutung. Kinder und Jugendliche dieser Altersgruppe lösen sich allmählich vom Elternhaus und sind für alternative Wertvorstellungen und Lebensweisen empfänglich.

Wenn die Inhalte mit der Kennzeichung „ab 12 Jahren“ das Wohl jüngerer Kinder nicht beeinträchtigen, können sie ohne Sendezeitbeschränkung ausgestrahlt werden. Alle anderen Filme und Sendungen dürfen erst nach 20 Uhr in das lineare Fernsehprogramm.

Ab 16 Jahren: Ausstrahlung ab 22.00 Uhr (Spätabendprogramm)

Jugendliche ab 16 Jahren verfügen bereits über eine gefestigte Werteorientierung, die es ihnen ermöglicht, sich auch mit problematischen Medieninhalten konstruktiv auseinanderzusetzen. Diese Altersgruppe kann auch drastischere Darstellungen von Gewalt im Kontext des Angebots oder Genres verarbeiten, sofern das Angebot nicht in seiner Gesamttendenz Gewalt als Mittel der Konfliktlösung legitimiert. Neben der Aussage sind auch Gestaltungsweise und Jugendaffinität einer Darstellung zu berücksichtigen. Angebote, deren Attraktivität ganz wesentlich auf der Darstellung expliziter Gewalt beruht, können hinsichtlich der Wahrnehmung von medialer und realer Gewalt desensibilisieren. Die Ästhetisierung von extremer Gewalt kann insbesondere in Verbindung mit attraktiven Filmhelden eine positive Konnotation oder eine Gewaltfaszination verstärken.

Die Ausstrahlung von Sendungen mit der Kennzeichnung „ab 16 Jahren“ darf erst nach 22 Uhr im Spätabendprogramm erfolgen.

Ab 18 Jahren: Ausstrahlung zwischen 23 und 6 Uhr (Nachtprogramm)

Ab 18 Jahren können Angebote freigegeben werden, die zwar für Kinder und Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigend, allerdings nicht „offensichtlich schwer jugendgefährdend“ sind. Angebote werden in der Regel nicht für Jugendliche freigegeben, wenn sie eine Vielzahl detailliert geschilderter Gewaltszenen oder diskriminierender Aussagen aneinanderreihen, die nicht relativiert oder kommentiert werden. Werden Grausamkeiten selbstzweckhaft ausgespielt oder sehr detailliert geschildert und kommt im Kontext des Angebots die Problematik von Gewalt als Mittel der Konfliktlösung nicht hinreichend zum Ausdruck, ist dies ein Indiz für eine offensichtlich schwere Jugendgefährdung.