Alterskennzeichen für Filme: So bewertet die FSK

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ermittelt die Freigaben für Filme mit fünf Alterskennzeichen. Diese sind keine pädagogische Empfehlung, bieten Eltern aber eine erste Orientierung: Das Kennzeichen signalisiert ihnen, dass ein Film keine Inhalte enthält, die ihr Kind in seiner Altersgruppe in seiner Entwicklung beeinträchtigen. Wonach beurteilt die FSK, was für Kinder und Jugendliche noch nicht geeignet ist?

Ein Mädchen isst Popcorn und guckt gespannt einen Film
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In welchem Alter ist ein Kind reif für bestimmte Filme? Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) bestimmt die jeweilige Altersuntergrenze, ab der sie einen bestimmten Film als unbedenklich für Kinder und Jugendliche einstuft. Damit soll vermieden werden, dass junge ZuschauerInnen mit Szenen konfrontiert werden, die eine emotionale Belastung darstellen und sie in ihrer psychischen Entwicklung beeinträchtigen könnten.

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, Filme bei der FSK zur Prüfung vorzulegen. Allerdings dürfen Materialien, die nicht von der FSK gekennzeichnet sind, nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Für eine Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Alterskennzeichnung erforderlich, die von der FSK vorgenommen wird. Die in der SPIO (Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.) zusammengeschlossenen Wirtschaftsverbände der Filmindustrie haben im Rahmen einer Selbstverpflichtung ihre Mitglieder angewiesen, nur von der FSK geprüfte Trägermedien öffentlich anzubieten.

Was bedeuten die Kennzeichen der FSK?

Die Altersfreigaben der FSK stellen keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung dar. Die Kennzeichen sollen sicherstellen, dass die Filme, die „geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“ (§ 14 Abs. 1 JuSchG), von der betroffenen Altersgruppe nicht gesehen werden.

FSK ab 0 freigegeben

Kleinkinder erleben filmische Darstellungen unmittelbar und spontan. Ihre Wahrnehmung ist vorwiegend episodisch ausgerichtet, kognitive und strukturierende Fähigkeiten sind noch kaum ausgebildet. Schon einzelne dunkle Szenarien, schnelle Schnittfolgen oder eine laute und bedrohliche Geräuschkulisse können Ängste mobilisieren oder zu Irritationen führen. Kinder bis zum Alter von sechs Jahren identifizieren sich vollständig mit der Spielhandlung und den Filmfiguren und Bedrohungssituationen werden direkt nachempfunden. Gewaltaktionen, aber auch Verfolgungen oder Beziehungskonflikte, lösen Ängste aus, die nicht selbständig und alleine abgebaut werden können. Eine schnelle und positive Auflösung problematischer Situationen ist daher sehr wichtig.

Die Altersfreigaben der FSK stellen keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung dar.

FSK ab 6 freigegeben

Ab sechs Jahren entwickeln Kinder zunehmend die Fähigkeit zur kognitiven Verarbeitung bestimmter Eindrücke. Allerdings sind bei den Sechs- bis Elfjährigen beträchtliche Unterschiede in der Entwicklung zu berücksichtigen. Etwa ab dem neunten Lebensjahr können Kinder fiktionale von realen Geschichten unterscheiden. Eine distanzierende Wahrnehmung wird damit möglich. Bei jüngeren Kindern steht hingegen noch immer die emotionale, episodische Impression im Vordergrund: Ein sechsjähriges Kind taucht noch ganz in die Filmhandlung ein, leidet und fürchtet mit den Identifikationsfiguren. Spannungs- und Bedrohungsmomente können zwar schon verkraftet werden, dürfen aber weder zu lang anhalten noch zu nachhaltig wirken. Eine positive Auflösung von Konfliktsituationen ist auch hier maßgebend.

FSK ab 12 freigegeben

Bei Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Erste Genre-Kenntnisse sind vorhanden. Eine höhere Erregungsintensität, wie sie in Thrillern oder Science-Fiction-Filmen üblich ist, wird verkraftet. Problematisch ist dagegen zum Beispiel die Bilderflut harter, gewaltbezogener Action-Filme, die zumeist noch nicht selbständig verarbeitet werden kann. Zwölf- bis 15-Jährige befinden sich in der Pubertät, einer Phase der Selbstfindung, die mit großer Unsicherheit und Verletzbarkeit verbunden ist. Insbesondere Filme, die zur Identifikation mit „HeldInnen“ einladen, deren Rollenmuster durch antisoziales, destruktives oder gewalttätiges Verhalten geprägt ist, bieten ein Gefährdungspotenzial. Die Auseinandersetzung mit Filmen, die gesellschaftliche Themen seriös problematisieren, ist dieser Altersgruppe dagegen durchaus zumutbar und für ihre Meinungs- und Bewusstseinsbildung bedeutsam.

FSK ab 16 freigegeben

Bei 16- bis 18-Jährigen kann von einer entwickelten Medienkompetenz ausgegangen werden. Problematisch bleibt die Vermittlung sozial schädigender Botschaften. Nicht freigegeben werden Filme, die Gewalt tendenziell verherrlichen, einem partnerschaftlichen Rollenverhältnis der Geschlechter entgegenstehen, einzelne Gruppen diskriminieren oder Sexualität auf ein reines Instrumentarium der Triebbefriedigung reduzieren. Auch die Werteorientierung in Bereichen wie Drogenkonsum, politischer Radikalismus oder Ausländerfeindlichkeit wird mit besonderer Sensibilität geprüft.

FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe

Dieses Kennzeichen wird vergeben, wenn keine einfache bzw. schwere Jugendgefährdung vorliegt. Nach § 14 Abs. 3 u. 4 des Jugendschutzgesetzes erfolgt für den Vertrieb von Filmen die Vergabe des Kennzeichnens „FSK ab 18“, wenn keine einfache Jugendgefährdung vorliegt. Für öffentliche Vorführungen wird das Kennzeichen vergeben, wenn der Film nicht schwer jugendgefährdend ist. Bereits gekennzeichnete Filme werden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht zusätzlich indiziert. Beim Verdacht auf einen Straftatbestand (beispielsweise Gewaltverherrlichung) kann die FSK-Jugendfreigabe ebenfalls verweigert werden.