Wie arbeitet und entscheidet die FSK?

„FSK ab 12 “. Diese und andere altersbezogene Freigaben sind Eltern und Jugendlichen seit Jahren vertraut. Dahinter steht die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Sie entscheidet, für welche Altersgruppen bestimmte Filme geeignet sind. Allgemein gilt: Die Freigaben sind nur eine Orientierung und keine pädagogische Empfehlung.

Alte Filmrollen und Platten hängen an einer Wand
Noom Peerapong/Unsplash

Wer entscheidet darüber, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche bestimmte Filme sehen dürfen und bei welchen Inhalten der Bildschirm für unter 18-Jährige schwarz bleibt? Filme und Serien werden von der FSK, der „Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“, für ihre jeweilige Altersfreigabe untersucht. Dabei handelt es sich um eine Einrichtung der Spitzenorganisation der Filmwirtschafft e.V. (SPIO). Die in der SPIO zusammengeschlossene Film- und Videowirtschaft arbeitet im Rahmen ihrer freiwilligen Selbstkontrolle mit der öffentlichen Hand zusammen. Dabei wirken Bund (Ressort für Kultur und Medien der Bundesregierung; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Länder (Oberste Landesjugendbehörden, Kultusministerien), Kirchen (evangelisch, katholisch), der Zentralrat der Juden sowie der Bundesjugendring zusammen.

Die Ausschüsse

Die SPIO stützt sich auf die Arbeit von rund 250 ehrenamtlichen FSK-MitarbeiterInnen. Je nach Prüfobjekt und Verfahren kommen sie in verschiedenen Ausschüssen zusammen. Den Kern der Prüfung bildet der Arbeitsausschuss. Er besteht aus fünf PrüferInnen, die das Bildmaterial von Spielfilmen sichten. Sie stammen aus den oben genannten Einrichtungen und Verbänden und werden gemeinsam von der Film- und Videowirtschaft und der öffentlichen Hand für die Dauer von drei Jahren ernannt. Sie müssen ein entsprechendes Fachwissen in Psychologie und Medienwissenschaft besitzen und dürfen nicht direkt in der Filmvermarktung tätig sein, um eine Beeinflussung durch diese Branche zu vermeiden. Den Vorsitz hat stets ein Vertreter der Landesjugendbehörden.

Zusätzlich zum Arbeitsausschuss gibt es zwei weitere Instanzen im Prüfverfahren der FSK. So können der Hauptausschuss als Berufungsinstanz und der Appellationsausschuss als letzte Instanz angerufen werden, wenn Zweifel am Prüfungsergebnis des Arbeitsausschusses bestehen.

Die Entscheidungskriterien der FSK

Die PrüferInnen kontrollieren durchschnittlich drei Filme pro Tag und bewerten sie hinsichtlich ihrer Kinder- und Jugendverträglichkeit. Je nach Bewertung von Inhalt, Szenen, Wirkung und Musik bekommt der Film eine Freigabe ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren. Mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung verbunden. Einen fest gefügten Kriterienkatalog für die Beurteilung der möglichen Wirkungen gibt es nicht, doch die PrüferInnen richten sich bei ihrer Auslegung nach gemeinsamen Maßstäben. Dabei steht grundsätzlich das Wohl der jüngsten Jahrgänge einer Altersgruppe im Vordergrund; zudem werden laut FSK auch „potenziell gefährdete Jugendliche“ berücksichtigt.

Wie freiwillig ist die FSK?

Die Vorlage von Filmen zur Prüfung ist freiwillig, da keine gesetzliche Vorlagepflicht bei der FSK besteht. Allerdings dürfen nicht von der FSK gekennzeichnete Trägermedien nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Für eine Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Alterskennzeichnung erforderlich, die von der FSK vorgenommen und von den Bundesländern übernommen wird. Die FSK regelt die Veröffentlichung, sanktioniert aber nicht den Konsum: Grundsätzlich regelt der Staat nicht, wie welche Medieninhalte Eltern zu Hause ihren Kindern zugänglich machen. Das ist und bleibt Recht und Verantwortung der Eltern.

Die Altersfreigaben sind explizit keine pädagogischen Empfehlungen.

Keine pädagogische Empfehlung

Die Altersfreigaben sind explizit keine pädagogischen Empfehlungen für eine bestimmte Altersstufe. Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und vergleichbare Bildträger, „die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“, nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen.

Kritik an Einschätzungen und nachträgliche Änderungen

Nicht immer sind die Einstufungen unumstritten: 1993 erhielt der Kinofilm „Jurassic Park“ trotz vieler Filmtode eine Freigabe „ab 12 Jahren“, während die Beschränkung für den ersten „Harry Potter“-Film von 2001 nachträglich von zwölf auf sechs Jahre herabgestuft wurde. Umgekehrt erging es „Keinohrhasen“: Derbe und sexistische Ausdrucksweisen sorgten für eine Anhebung der Freigabe von „ab 6 Jahren“ auf „ab 12 Jahren“.