Cybergrooming: So schützen Eltern ihre Kinder

Die Einfallstore verkleinern, das Risiko mindern, wenn nicht gar verhindern – Eltern können viel tun, um ihr Kind vor sexuellem Missbrauch im Netz zu schützen. Besonders wichtig ist, dass Eltern für und mit ihrem Kind altersgerechte Online-Angebote auswählen, Sicherheitsregeln vereinbaren und sich dafür interessieren, mit wem es online in Kontakt steht.

Eine Mutter hält ihren Sohn auf dem Arm, er hat eine Hand auf ihrem Rücken.
Xavier Mouton Photographie/Unsplash

Kinder sind interessiert und offen für neue Erfahrungen. Und manchmal ist auch die Bereitschaft da, sich mit Internet-Bekanntschaften im realen Leben zu treffen. Eltern werden dabei – wie bei anderen Erlebnissen auch – selten, gar nicht oder zu spät ins Vertrauen gezogen.

Wofür Eltern ihre Kinder sensibilisieren müssen: Je mehr Informationen sie von sich preisgeben, desto leichter machen sie sich identifizierbar. Der Schutz, anonym bleiben zu können, schwindet mit der Nutzung von Diensten, denen sie viele persönliche Daten überlassen, oder Angeboten, bei denen sie sich in Echtzeit vor der Kamera zeigen.

So entsteht der Kontakt

Viele beliebte Online-Angebote haben keine altersgetrennten Bereiche oder besondere Schutzfunktionen für Minderjährige und ermöglichen nur wenige Sicherheitseinstellungen. Standortbezogene Dienste werden in Sozialen Netzwerken dazu eingesetzt, Fotos mit dem Aufnahmeort zu versehen. Diese Informationen sind auch für fremde UserInnen einsehbar, wenn die entsprechende Einstellung nicht aktiviert ist. In Messengerdiensten wie WhatsApp kann der Aufenthaltsort in Gruppen geteilt werden. So können Kinder sich auch aus Versehen direkt auffindbar machen.

Die Untersuchung „Sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt mittels digitaler Medien“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) fasst die Forschung zur Bedeutung digitaler Medien in Bezug auf sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zusammen. Danach werden Kinder und Jugendliche heute in den digitalen Medien früh mit Pornografie konfrontiert. Die alltäglichste Form sexualisierter Grenzverletzungen im Internet ist die ungewollte Konfrontation mit sexualbezogenem Bildmaterial.

Ungewollte sexualisierte Anmache und Annäherungen stellen die zweite Form dar. Grooming-Verhalten hat sich durch die nahezu grenzenlose Verfügbarkeit digitaler Medien völlig gewandelt. Für Erwachsene ist es im digitalen Zeitalter einfach geworden, mit Kindern in Kontakt zu treten.

Tipps für mehr Sicherheit

Anmeldung ist Elternsache

Eltern verschaffen sich einen eigenen Überblick. Kennen sie das Angebot noch nicht, schauen Erwachsene und Kinder es sich zuerst an. Danach prüfen die Eltern die AGB und die Datenschutzbestimmungen. Seien Sie bei der Anmeldung sparsam mit persönlichen Daten und verwenden Sie, wenn möglich, Pseudonyme. Im nächsten Schritt überprüfen Sie die Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre und ändern sie nach Bedarf.

Kind begleiten

Wenn Eltern gerade anfangs ihr Kind im Netz begleiten, können sie mit ihm Funktionen und Einstellungen ausgiebig testen. Sie können ihm vermitteln, was beim Chatten geht und was nicht: An geltende Regeln soll es sich selbst halten, kann dies aber auch von den anderen erwarten. Handelt es sich um ein Netzwerk, bei dem die Eltern auch angemeldet sind, kann es hilfreich sein, wenn das Kind zumindest anfangs auch mit ihnen befreundet ist. Klar sollte dabei sein, dem Kind nicht hinterher zu spionieren oder sich nicht in Unterhaltungen einzumischen. Situationen, die Eltern für kritisch halten, werden später mit dem Kind besprochen.

Altersgerechte Angebote aussuchen und einrichten

Eltern und Kinder können gemeinsam Online-Angebote aussuchen, die ihrem Alter und ihren Interessen entsprechen. Gerade für jüngere Kinder sind altersgerechte, übersichtliche und moderierte Kindercommunitys geeignet. Bei älteren Heranwachsenden bleiben die Eltern am besten im Gespräch und zeigen Interesse an den Online-Aktivitäten der Jugendlichen.

Sicherheitsregeln vereinbaren

Wichtig ist, dass Eltern Geräte sicher einrichten und mit ihrem Kind Regeln für die Online-Kommunikation über Chats, Online-Games bis hin zu Videoplattformen festlegen. Gemeinsam mit ihrem Kind können sie Sicherheitseinstellungen bei den genutzten Diensten aktivieren und sich die Funktionen zum Melden und Blockieren von Beiträgen und NutzerInnen ansehen. Eltern klären ihr Kind über Kontaktrisiken und die Gefahren beim Veröffentlichen privater Daten und Bilder auf, sind gesprächsbereit und vermitteln, dass sich das Kind bei Problemen an sie wenden kann, ohne Vorwürfe oder Verbote fürchten zu müssen.

Persönliches schützen

Auf umfangreiche Profilangaben sollten Kinder verzichten, persönliche Daten auch nicht im direkten Kontakt an andere weitergeben und Standortdienste ausschalten. Viele Angaben können das Risiko von Belästigungen online und offline erhöhen. Kinder dürfen auch keine privaten Daten anderer ohne deren Zustimmung veröffentlichen.

Kamera besser ausschalten

Besondere Vorsicht ist im Umgang mit den Kameras an Smartphone und Laptop geboten: Andere NutzerInnen können auch Echtzeit-Übertragungen von Video-Calls oder Live-Streams mitschneiden, speichern und verbreiten.

Misstrauisch bleiben

Man kann nie wissen, wer sich auch hinter harmlos wirkenden Profilen oder NutzerInnennamen verbirgt. Auch bei scheinbar bekannten ChatpartnerInnen weiß man nie, ob es sich wirklich um diese Person handelt, noch ob jemand mitliest oder das Gegenüber Informationen speichert und weitergibt. Ganz klare Regel: Kein Treffen mit fremden Personen vereinbaren, zumindest nicht ohne die Begleitung Erwachsener.

Entschlossen handeln

Wenn Eltern von Belästigungen oder Missbrauch im Netz erfahren, sprechen sie mit ihrem Kind behutsam und ruhig über den Hergang sowie die nächsten Schritte und sichern Beweise per Screenshot. Dann melden sie die Verstöße dem Betreiber und informieren Beschwerdestellen wie jugendschutz.net und internet-beschwerdestelle.de. Wenn Eltern den Eindruck haben, dass Erwachsene ihre Kinder kontaktieren, wenden sie sich an die Polizei, um Anzeige gegen die TäterInnen zu erstatten.