SCHAU HIN!-TV-Spot – „Schutz vor Missbrauch im Netz“

Das gezielte Ansprechen Minderjähriger über das Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen, wird als „Cybergrooming“ bezeichnet. Als besondere Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist Cybergrooming in Deutschland verboten. Der TV-Spot der Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ für das Jahr 2021 sensibilisiert Eltern und Kinder für das Risiko von Angeboten wie WhatsApp, Instagram oder Spiele-Chats.

Themen

TW: Dieser TV-Spot stellt das Vorgehen pädosexueller Täter und Täterinnen im Netz dar.

Cookie-Hinweis

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden, um die Benutzererfahrung zu personalisieren und zu verbessern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Weitere Videos

#nachgefragt: Cybergrooming

Cybergrooming ist eine Straftat!

Cybergrooming: So schützen Eltern ihre Kinder

SCHAU HIN!-Botschafterin Lissy Ishag zum Thema Cybergrooming