Cybergrooming

Cybergrooming ist das gezielte Ansprechen Minderjähriger über das Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen – oft anonym oder unter falschem Namen. Eltern können ihre Kinder schützen, indem sie gemeinsam Regeln für Chats vereinbaren und über mögliche Anzeichen sprechen.

Grundlagen

Was ist Cybergrooming?

Über Plattformen wie WhatsApp, Instagram, Snapchat oder Chats in Online-Games können Fremde leicht Kontakt zu Kindern aufnehmen. Wenn Erwachsene Minderjährige gezielt über das Internet ansprechen, um sexuelle Kontakte anzubahnen, wird das als „Cybergrooming“ bezeichnet. Dabei werden Kinder aufgefordert, Nacktaufnahmen zu übersenden, sich live vor der Kamera zu zeigen oder mit den TäterInnen im realen Leben zu treffen.

Als Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist Cybergrooming in Deutschland verboten. Strafbar ist dabei die Kontaktaufnahme, die mit der Absicht erfolgt, das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen. Es müssen keine Fotos oder Videos sowie Nachrichten mit sexuellem Inhalt ausgetauscht worden sein, um den Tatbestand des Cybergroomings zu erfüllen. Auch wenn die TäterInnen nur glauben, eine Minderjährige oder einen Minderjährigen zu diesem Zweck zu kontaktieren, ist dies bereits strafbar. Das hilft bei der Verfolgung von TäterInnen, die mit den Eltern eines Kindes oder verdeckten ErmittlerInnen Kontakt hatten.

Content Warnung: Dieser TV-Spot stellt das Vorgehen pädosexueller Täter und Täterinnen im Netz dar.

Sicherheit & Risiken

Anzeichen erkennen: So gehen die TäterInnen vor

Pädosexuelle TäterInnen sprechen Kinder dort an, wo sie gerne online unterwegs sind und mit FreundInnen oder MitspielerInnen chatten. Das sind Angebote wie Messenger, Soziale Netzwerke, Videoportale oder Online-Spiele. Durch ein Fake-Profil mit falschem Namen und Foto geben sie sich häufig als etwa gleichaltriges Kind aus. Die TäterInnen gewinnen das Vertrauen des Kindes und täuschen Verständnis für sein Leben und seine Probleme vor. Sie zeigen großes Interesse an dem Kontakt, zum Beispiel über Likes und Kommentare zu vom Kind geposteten Inhalte in Sozialen Netzwerken, in Form von kleinen virtuellen Geschenken in Spielen und regelmäßigen Nachrichten mit Komplimenten.

Wenn zu Beginn öffentlich gechattet wurde, verlangen die TäterInnen schließlich, die Kommunikation in einem privaten Raum fortzusetzen. Das können private Nachrichten in einem Sozialen Netzwerk oder Messenger wie WhatsApp sein. In diesen von anderen nicht einsehbaren Bereichen stellen sie immer persönlichere Fragen, zum Beispiel zum Aussehen, dem Kinderzimmer und zu sexuellen Erfahrungen. Sie übersenden pornografisches Material und fordern die Minderjährigen auf, selbst Bild- oder Videomaterial von sich zu senden, das sie nackt oder bei sexuellen Handlungen zeigt. Per Video-Anruf soll das Kind sich live vor der Kamera zu präsentieren, ihre eigene Kamera lassen die TäterInnen in der Regel aus, um die falsche Identität zu wahren. Erhalten die TäterInnen dieses Material, erpressen sie die Kinder und drohen damit, die Bilder und Videos zu veröffentlichen, wenn das Kind sich jemandem anvertraut oder sich weigert, weitere Missbrauchsdarstellungen zu senden. Die TäterInnen können jetzt reale Treffen vorschlagen und ihre wahre Identität preisgeben.

Tipps & Regeln

Kinder vor Missbrauch im Netz schützen

Um Heranwachsende vor Cybergrooming zu schützen, hilft ein Gespräch über die möglichen Risiken von Chat-Angeboten. Je nach Alter können Eltern ihren Kindern erklären, welche Absichten die TäterInnen beim Cybergrooming mit einer Kontaktaufnahme verfolgen. Wenn Kinder deren Vorgehensweise kennen, können erste Anzeichen sie leichter stutzig machen und den Kontakt abbrechen lassen. Damit die Heranwachsenden sich in solchen Situationen an ihre Eltern wenden, ist ein gutes Vertrauensverhältnis wichtig. Wenn sie keine Angst vor Strafen haben und auch einmal Themen ansprechen können, die ihnen peinlich sind, werden Kinder in einem Fall von Cybergrooming eher bei Erwachsenen um Unterstützung bitten.

Neben Gesprächen ist auch die Auswahl der Online-Angebote ein wichtiger Baustein zum Schutz gegen Missbrauch im Netz. Gerade für jüngere Kinder sind altersgerechte, übersichtliche und moderierte Kindercommunitys geeignet. Ältere Heranwachsende wollen zunehmend bekannte und beliebte Angebote nutzen, die nicht speziell auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Hier bleiben die Eltern am besten im Gespräch und zeigen Interesse an den Online-Aktivitäten der Jugendlichen. Das Anmelden auf neuen Plattformen ist in erster Linie Elternsache. So können sie sich einen Überblick über die Funktionen und möglichen Risiken verschaffen und die Profile am besten gemeinsam mit den Teenagern einrichten. Mit persönlichen Daten wird möglichst sparsam umgegangen. NutzerInnenname, E-Mail-Adresse und Profilbild dürfen keine Hinweise auf Namen, Alter oder Wohnort der Kinder preisgeben. Im nächsten Schritt können Profil-Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre überprüft und angepasst werden. Bei privaten Profilen müssen neue Kontakte erst zugelassen werden, bevor sie Kontakt zum Kind aufnehmen können. Das verhindert unerwünschte Nachrichten von Fremden. Die Heranwachsenden müssen auch wissen, mit Hilfe welcher Funktionen sie Beiträge und NutzerInnen melden und blockieren können.

Wenn Eltern von Belästigungen oder Missbrauch im Netz erfahren, sprechen sie mit ihrem Kind behutsam und ruhig über den Hergang sowie die nächsten Schritte und sichern Beweise per Screenshot. Dann können sie die Verstöße dem Betreiber der Plattform melden und Beschwerdestellen wie jugendschutz.net und internet-beschwerdestelle.de informieren. Wenn Eltern den Eindruck haben, dass Erwachsene ihre Kinder kontaktiert haben und ein Fall von Cybergrooming vorliegt, wenden sie sich an die Polizei, um Anzeige gegen die TäterInnen zu erstatten. Betroffene Kinder und Eltern bekommen Unterstützung beispielsweise über das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“, kostenlos und anonym erreichbar unter 0800 - 22 55 530.

Studien

Cybergrooming: Zahlen und Fakten

Die Untersuchung „Sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt mittels digitaler Medien“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs fasst die Forschung zur Bedeutung digitaler Medien in Bezug auf sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zusammen. Die alltäglichste Form sexualisierter Grenzverletzungen im Internet ist die ungewollte Konfrontation mit sexualbezogenem Bildmaterial. Sexualisierte Anmache und Annäherungen stellen die zweite Form dar. Grooming-Verhalten hat sich durch die nahezu grenzenlose Verfügbarkeit digitaler Medien völlig gewandelt. Für Erwachsene ist es im digitalen Zeitalter einfach geworden, mit Kindern in Kontakt zu treten.