Clubhouse: Die Social-Media-App missachtet jeglichen Datenschutz

Derzeit entsteht ein wahrer Hype um die neue App Clubhouse. Auf der Plattform können NutzerInnen sich nach einer einmaligen Einladung innerhalb virtueller Räume mit anderen TeilnehmerInnen zu den verschiedensten Themen austauschen. Die Neuheit: Die Kommunikation findet ausschließlich live und verbal statt. Bislang ist diese Form eines Sozialen Netzwerks jedoch kaum reglementiert. SCHAU HIN! Hat sich die App näher angeschaut.

Eine Frau mit langen Fingernaegeln haelt ein Smartphone
Kaboompics/Pexels

Soziale Medien dienen als Katalysator für die Verbreitung von Informationen jeglicher Art. Bislang geschah dies zumeist auf schriftlichem Weg oder in Videoform. Private Interessen wie brisante Debatten wurden über einen Artikel, einen kurzen oder langen Post samt dazu passenden Bildern und Videos einer großen Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Anschluss wurden sie kommentiert, geteilt und geliked. Clubhouse geht einen gänzlich anderen Weg. Die 2020 vom Softwareunternehmen Alpha Exploration Co. veröffentlichte App funktioniert audiobasiert und verzichtet auf das Hochladen von Bildern oder das Teilen und Liken von Beiträgen, wie es bei Diensten wie Twitter, Instagram oder Facebook gängig ist. Bei Clubhouse geht es ausschließlich um den verbalen Austausch in Echtzeit.

So funktioniert Clubhouse

Wer meint, sich einfach bei Clubhouse anmelden zu können, um die App auszuprobieren, irrt. Es reicht nicht aus sich die App, die bislang nur für iOS und somit ausschließlich für Apple-Smartphones erhältlich ist, herunterzuladen und sich anschließend zu registrieren. NutzerInnen brauchen einen Einladungslink eines bereits angemeldeten Clubhouse-Mitglieds, um die App nutzen zu können. Liegt ein solcher Link vor, können innerhalb der App verschiedene Räume aufgesucht werden, in denen Unterhaltungen zu allen möglichen Themen stattfinden. HauptakteurInnen sind die GastgeberInnen, die ähnlich dem Podcast-Format, zu einem Thema referieren und die Gespräche moderieren. Meist sind neben den GastgeberInnen mehrere Gäste eingeladen. Betreten die NutzerInnen einen virtuellen Raum, können sie selbst entscheiden, ob Sie dem Gespräch nur zuhören oder selbst das Wort ergreifen möchten. Denn die Besonderheit von Clubhouse besteht darin, dass NutzerInnen mittels eines Handzeichens via Knopfdruck anzeigen können, dass sie selbst etwas sagen möchten. ModeratorInnen, die die Aktivität innerhalb der Räume begleiten, holen die NutzerInnen dann auf die virtuelle Bühne.

Risiken von Clubhouse

Informationen werden ungefiltert weitergegeben

Das alles geschieht live und ungeschnitten, weshalb es durchaus vorkommen kann, dass sich auch Prominente zu Themen auf eine Weise äußern, die sie bei einer laufenden Aufnahme vermutlich nicht an den Tag gelegt hätten. Was eine gute Möglichkeit des freien, authentischen Austauschs von Meinungen ist, birgt jedoch auch Gefahren, gerade für Kinder und Jugendliche. Da die jeweiligen SprecherInnen Informationen live kommunizieren, geben Sie diese ungefiltert weiter. Minderjährige können versehentlich oder absichtlich in nicht altersgerechte oder politisch fragwürdige Räume gelangen, in denen sie mit einseitigen Sichtweisen bis hin zu Verschwörungstheorien konfrontiert werden könnten. Diese sind auf Grund ihrer simplen Erklärung komplexer Sachverhalte gerade für Jüngere auf den ersten Blick nicht leicht zu durchschauen. Es ist zudem denkbar, dass Clubhouse von extremen Rechten vereinnahmt wird. Berichte aus den USA, in denen es Clubhouse schon seit dem Frühjahr 2020 gibt, zeigen, dass in Diskussionsräumen neben antisemitischen auch Stereotype gegenüber Schwarzen Personen und dem Islam verbreitet werden. Dass Jugendliche überhaupt mit solchen Inhalten konfrontiert werden können, machen die quasi nicht vorhandenen Alterskontrollen der Clubhouse-App erst möglich.

Mangelnder Datenschutz: Verstoß gegen die DSGVO

Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Mit ihr wurde das Nutzungsalter von Sozialen Netzwerken und Messenger-Apps von zuvor in der Regel 13 auf 16 Jahre erhöht. Jüngere brauchen seitdem eigentlich eine ausdrückliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten. In der Praxis wird diese Verordnung bei Apps wie Yubo oder TikTok jedoch ignoriert und das Einverständnis der Eltern bei der Anmeldung nicht abgefragt. Clubhouse erweist sich bezüglich des Datenschutzes noch rudimentärer. In der App gibt es zum einen keine deutschsprachigen Datenschutzbestimmungen. Zudem wird auf ein Impressum bislang gänzlich verzichtet. Jugendliche können sich also genau wie Erwachsene nach einer ersten Einladung ohne jegliche Hürde registrieren. Darüber hinaus greift Clubhouse direkt auf die Daten aller NutzerInnen zu, welche bei der Registrierung ihr komplettes Adressbuch hochladen müssen. Dies geschieht im Anschluss bei jeder weiteren versandten Einladung zur Nutzung von Clubhouse, so dass die BetreiberInnen der App jederzeit wissen, wer wen zu welchem Zeitpunkt kontaktiert hat. Und damit nicht genug. Die Gespräche finden zwar immer live und ungefiltert statt. Clubhouse selbst zeichnet sie jedoch intern auf. ​​​​​​​

Jugendliche bei der Nutzung begleiten

Da Clubhouse bislang nur BesitzerInnen eines iPhones zur Verfügung steht und lediglich nach einer vorherigen Einladung verwendbar ist, handelt es sich bei den NutzerInnen bislang noch um eine „überschaubare“ Menge. Da die BetreiberInnen die Inhalte bislang nicht kontrollieren, können NutzerInnen ihre Meinungen aber schon jetzt unabhängig von einer vorherigen Prüfung kundtun. Deshalb ist es ratsam Jugendliche bei der Nutzung der App zu begleiten und nach einer vorherigen Audioprobe auszumachen, welche Räume für sie in Frage kommen.