Kinder haben Rechte – auch im digitalen Raum!

Eine Studie im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerks zeigt: Erwachsene haben häufig ein fehlendes Problembewusstsein in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte von Kindern.

Ein Kind trägt ein VR-Brillengestell aus Pappe
Melpomene/Fotolia

Zu dem Ergebnis kam 2017 eine repräsentative Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes. Untersucht wurde, wie Erwachsene mit den Persönlichkeitsrechten von Kindern bei Veröffentlichung von Informationen oder Bildern über Soziale Medien wie WhatsApp, Facebook oder Instagram umgehen. Die Studie zeigt, dass Erwachsene den Einbezug der Kinder sehr unterschiedlich handhaben: 34 Prozent derjenigen, die Bilder und Informationen von Kindern posten, gaben an, Kinder dabei gar nicht einzubeziehen, 30 Prozent informieren die Kinder lediglich über den Post. Eine explizite Erlaubnis der Kinder holen nur 31 Prozent der Befragten ein.

Eltern übergehen Persönlichkeitsrechte der Kinder

„Persönlichkeitsrechte von Kindern erstrecken sich über alle Lebensbereiche und damit auch auf den digitalen Raum. Es ist daher wichtig, nicht nur bei den Kindern selbst sondern auch bei Erwachsenen, insbesondere den Eltern, ein Bewusstsein für den Umgang mit persönlichen Informationen und Bildern von Kindern in Sozialen Medien zu schaffen.“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes sind fast vier Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von der Veröffentlichung ihrer Bilder oder Informationen über sie in sozialen Medien betroffen. Gleichzeitig informieren sich lediglich 54 Prozent der Befragten über Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Nutzung sozialer Medien. Das Thema Datenschutz ist für 51 Prozent relevant.

Es ist wichtig, nicht nur bei den Kindern selbst sondern auch bei Erwachsenen, insbesondere den Eltern, ein Bewusstsein für den Umgang mit persönlichen Informationen und Bildern von Kindern in Sozialen Medien zu schaffen.

Verbreitung meistens über Messenger App WhatsApp

Der mit großem Abstand am häufigsten genutzte Dienst für die Verbreitung der Informationen und Bilder ist mit 84 Prozent WhatsApp. Bei diesem Dienst handelt es sich in erster Linie um einen privaten Messenger Dienst, anders als die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram, die mit 33 bzw. 15 Prozent folgen. WhatsApp ist aufgrund seiner Datenschutzbestimmungen allerdings auch bedenklich. Es wurde nicht untersucht, inwiefern Privatsphäre- und Datenschutzeinstellungen getroffen wurden.

Auf die Frage nach dem Alter, ab dem Kinder in die Entscheidung über eine Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten über Soziale Medien einbezogen werden sollten, antworteten die Erwachsenen sehr unterschiedlich: In den verschiedenen Altersspannen von null bis fünf Jahren, sechs bis neun Jahren, zehn bis 13 Jahren und 14 bis 17 Jahren variiert die Zustimmung zum Einbezug der Kinder zwischen 16 und 21 Prozent.

Die Studie zeigt, dass es deutliche Unterschiede bei dem Umgang mit persönlichen Daten von Kindern gibt. Darüber hinaus sind sich viele der Befragten der Problematik um Datenschutz und Persönlichkeitsrechte nicht bewusst. "Deshalb wird das Deutsche Kinderhilfswerk in Kürze eine Facebook-Kampagne starten, mit der Aufmerksamkeit für die Persönlichkeitsrechte von Kindern im Internet erzeugt und über einen angemessenen Umgang mit persönlichen Daten von Kindern in Sozialen Medien aufgeklärt werden soll. Die Kampagne will die Aufmerksamkeit auf die Rechte von Kindern insbesondere im digitalen Raum lenken", kündigt der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerk, Thomas Krüger, an.