USK – Die Altersfreigaben für Games

Die Alterseinstufung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) befindet sich auf jeder Spielverpackung im Handel. Zum Teil werden auch Online-Games und Apps über USK-Kriterien eingestuft. Dabei wird zwischen fünf verschiedenen Kategorien unterschieden. SCHAU HIN! erklärt die Bedeutung der einzelnen Testverfahren und Altersangaben.

Ein Kind sitzt auf dem Bett mit einem Controller in der Hand
Samantha Sophia/Unsplash

Für Spiele oder andere spielbezogene Inhalte, die auf Datenträgern im Handel vertrieben oder öffentlich gezeigt werden sollen, gilt für den jeweiligen Anbieter eine Kennzeichnungspflicht. Nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) muss für solche Spiele daher eine Alterseinstufung durch die USK beantragt werden. Die Alterskennzeichen werden in einem Standard-Prüfverfahren vergeben: Nach Beantragung eines USK-Kennzeichens spielen PrüferInnen („SichterInnen“) das betreffende Spiel durch und stellen es einem Prüfgremium vor. Dieses Gremium besteht aus vier unabhängigen, ehrenamtlichen Jugendschutz-Sachverständigen und einem/einer Ständigen VertreterIn der Obersten Landesjugendbehörden. Die Sachverständigen empfehlen mit einfacher Mehrheit ein Alterskennzeichen, das von der/dem LandesvertreterIn vergeben wird.

Prüfkriterien der USK

Ziel der USK-Kennzeichen ist es, solche Spiele für Kinder und Jugendliche unzugänglich zu machen, deren Inhalte sich negativ auf ihre Entwicklung auswirken können. Die Einstufung basiert auf festgelegten Kriterien, die nach dem Jugendschutzgesetz von dem Beirat der USK gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden und unter Berücksichtigung der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) entwickelt wurden. Zu den Leitkriterien zählen die Verständlichkeit des Spielverlaufs, Atmosphäre, Realismus der Darstellungen, Menschenähnlichkeit, Handlungsdruck und Gewalt. In Einzelfällen können auch Online-Risiken wie Chats, Werbung oder externe Links einen Einfluss auf die Einstufung haben. 

Was bedeuten die Alterskennzeichen der USK?

Freigegeben ohne Altersbeschränkung

Bei Spielen und Apps ab null Jahren handelt es sich generell um Inhalte die aus Sicht des Jugendschutzes keinerlei Beeinträchtigungspotential für Kinder, Jugendliche aber auch für Erwachsene NutzerInnen darstellen. Spiele mit dieser Kennzeichnung grenzen Gewaltdarstellungen und nachhaltig ängstigende Situationen gänzlich aus. Stattdessen sind diese durch ruhige Spielaufbauten und freundliche / farbenfrohe Grafiken geprägt. Klassische Beispiele solcher Spiele sind etwa Geschicklichkeits- und Gesellschaftsspiele, Sportspiele, Jump ’n Runs oder Simulationen. Des Weiteren kann die Freigabe der Altersbeschränkungen auch für Dienstprogramme, Kataloge, Tools oder Soziale Netzwerke vergeben werden.

Freigegeben ab 6 Jahren

Spiele dieser Alterskategorie sind durchaus als familienfreundlich zu bezeichnen, fallen aber bereits spannender und wettkampfbetonter aus. Da der Aufbau hier temporeicher ausfällt, bedarf es ein Mindestmaß an Hand-Auge Koordination. Meist ist das Umfeld dieser Spiele eine Fantasiewelt und Hauptcharaktere sind Comic- oder TrickfilmheldInnen. Somit wird sichergestellt, dass Kampfdarstellungen oder andere Spielszenen die für UserInnen eine überfordernde Wirkung haben können, nicht im Alltag wiedererkannt werden. Spiele, die Sechsjährige in unzumutbaren Stress versetzen können, werden kategorisch ausgeschlossen.

Freigegeben ab 12 Jahren

Auch hier werden die Spielszenarien in surrealen Welten (historischem, futuristischem oder märchenhaft-mystischem Kontext) ausgetragen. Spielszenen beinhalten Kampf- und Gewaltszenen, wenn auch nur als Randerscheinung und mit klarer Unterscheidungsmöglichkeit zwischen Spielwelt und realer Welt. Den UnserInnen werden komplexere Situationen wie etwa Spannung, Handlungsdruck, spielerische Herausforderungen und logisches Denken bis zu einem gewissen Maß zugetraut. Klassische Spiele dieser Altersfreigabe sind beispielsweise Arcade-, Strategie und Rollenspiele sowie bereits einige militärische Simulationen.

Freigegeben ab 16 Jahren

Spiele dieser Altersklasse enthalten häufig Gewalthandlungen, militärische Missionen sowie bewaffnete Kämpferfiguren. Um das Spielziel zu erreichen, wird ein strategisches und taktisches Denken vorausgesetzt sowie die Fähigkeit im Team zu spielen. Da 16- bis 17-Jährige bereits über hohe Medienerfahrung verfügen, wird ihnen eine andauernde Anspannung und einen Aufgabendruck bei der Erreichung von Spielmissionen zugetraut. Alle Gewaltszenen sind klar als Spielsituationen erkennbar und somit nicht mit der Realität vergleichbar. Somit werden keine sozial-schädigende Botschaften an SpielerInnen vermittelt.

Keine Jugendfreigabe

Spiele mit keiner Jugendfreigabe sind für Minderjährige als schädigend zu bewerten. Aufgrund der Bilderwucht, des gewalthaltigen Konzepts und der Identifikation mit den Spielfiguren, wird eine Distanz zum Spielaufbau nur sehr schwer zugelassen. Meist handelt es sich um Spielgenres wie etwa Ego-Shooter, Action-Adventures und Open-World-Games. Trotz der oft kriegerischen oder brutalen Spiel-storys, wird hier eine Grenze von der Obersten Landesjugendbehörde gezogen, die bestimmt, welche Inhalte nicht freigegeben werden dürfen. Dazu gehören etwa Szenen in denen Selbstjustiz als bewährtes Mittel aufgezeigt wird, Gewalttaten im Alltag legitimiert werden oder wenn gewaltbeherrschte Spielaufgaben alle anderen Spielelemente dominieren.

Mittlerweile hat der USK rund 45.000 Verfahren zur Prüfung der Altersfreigaben durchgeführt. Trotz der hohen Expertise, verstehen sich die Empfehlungen allerdings nicht als pädagogischer oder ästhetischer Vorschlag. Eher ist es für Eltern wichtig, Spiele selbst auszuprobieren und auf deren Inhalt zu prüfen. Außerdem sollte auf die Reaktion des Kindes geachtet und Empfehlungsportale benutzt werden.

Kennzeichnung bei Online-Games

Für Online-Games und Spiele-Apps gibt es momentan keine Kennzeichnungspflicht durch die USK. Einige Plattformen und Anbieter nutzen jedoch die internationale Kooperation International Age Rating Coalition (IARC) zur Alterseinstufung dieser Spiele. Die Kooperation verbindet Institutionen aus Australien (Australian Classification Board), Brasilien (ClassInd), Nordamerika (ESRB), Südkorea (GRAC) und Deutschland (USK).
Die IARC funktioniert über eine Selbsteinschätzung der Entwicklerfirmen. Das bedeutet, dass Fragen zu Spieleinhalten direkt von den EntwicklerInnen beantwortet und die Games durch diese Antworten einer Altersstufe zugeordnet werden. So ist keine unabhängige Beurteilung garantiert, obwohl unter anderem mit USK-Kriterien gearbeitet wird. Nur wenn es Beschwerden zu einem bestimmten Spiel gibt, schaltet sich die USK ein und prüft das betreffende Game. Die IARC-Kennzeichen unterscheiden sich auch optisch von den USK-Kennzeichen des Standard-Verfahrens.
Zu den Systemen, auf denen Spiele durch die IARC eingeschätzt werden, gehören:

  • „Google Play Store“
  • „Firefox Marketplace“
  • „Microsoft Windows Store“
  • „Xbox Store“
  • „Nintendo eShop“
  • „Oculus Store“