Mehr Orientierung für Eltern: Neues Gesetz vereinheitlicht Alterskennzeichen

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Für Games und Sendungen, die ausschließlich online erscheinen, gibt es keine einheitlichen, gesetzlichen Alterskennzeichen. Eltern wie Kinder kann das verunsichern und verwirren. Das geplante neue Jugendschutzgesetz sieht jetzt vor, die bestehenden gesetzlichen Kennzeichen wie „FSK 12“ oder „USK 6“ für alle Sendungen und Spiele einzuführen – unabhängig davon, ob sie online verfügbar sind, im Kino gezeigt oder auf Trägermedien verkauft werden. Das sorgt für bessere Orientierung und mehr Transparenz.

Zwei Mädchen liegen lachend auf einem Teppichboden und schauen jeweils in ihr Smartphone.
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Ist die neue Serie für Kinder geeignet? Birgt die App Risiken für mein Kind? Bisher fehlt Eltern für Spiele-Apps wie „Brawl Stars“ oder die Netflix-Serie „Sex Education“ eine verlässliche Orientierung. Denn für Inhalte, die nur online veröffentlicht werden, gibt es nach dem geltenden Jugendschutzgesetz (JuSchG) keine Kennzeichnungspflicht. Die Altersangaben, die Eltern in App-Stores sowie Streaming- oder Video-Plattformen finden, werden von den Anbietern selbst vergeben. Als Orientierung sind diese Altersstufen jedoch nicht geeignet: Da sie keinem gesetzlichen Prüfverfahren unterliegen, können die Einstufungen sich je nach Plattform unterscheiden. Außerdem ist nicht immer klar, welche Kriterien die Anbieter für eine Kennzeichnung verwenden.

Ob offline oder online: Eine Kennzeichnung für alle

Mit der geplanten Novellierung des Jugendschutzgesetzes will das Bundesfamilienministerium Online-Spiele und -Sendungen in das bestehende System der gesetzlichen Alterskennzeichnung aufnehmen. Für Erziehende und Heranwachsende bedeutet das mehr Orientierung und Transparenz: Unabhängig von der Veröffentlichungsform erhalten Spiele und Filme ein gleichwertiges Alterskennzeichen.

Die gesetzlichen Alterskennzeichen

Die Alterskennzeichen gemäß JuSchG informieren Eltern und Heranwachsende darüber, ab welchem Alter Spiele oder Filme der persönlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht schaden können. Bisher sind die Kennzeichen nur für Filme und Spiele verpflichtend, die auf Trägermedien verkauft oder öffentlich in Kino und Fernsehen gezeigt werden. Vor der Veröffentlichung beurteilen die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle die Inhalte in einem festgelegten und unabhängigen Prüfverfahren. Eltern und Heranwachsende kennen die gesetzlichen Alterskennzeichen wie „FSK 12“ oder „USK 16“ beispielsweise von DVD- oder Spiel-Verpackungen.