Snap Map – die bedenkliche neue Funktion von Snapchat

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Snapchat ist mit rund neun Millionen Nutzern in Deutschland eine der beliebtesten Apps geworden – auch unter Kindern und Jugendlichen. Nun hat der Social Media-Anbieter sein Repertoire um eine weitere Funktion erweitert: die Snap Map.

Ein Smartphone mit Snapchat liegt auf einem Blatt Papier neben einem Stift
Anton/Pexels

Was kann die Snap Map?

Snap Map ermöglicht den Snapchat-NutzerInnen, den aktuellen Standort ihrer Kontakte auf einer Karte zu sehen und den eigenen zu teilen. Die Funktion ist schnell in wenigen Schritten aktiviert. Ein Wischen und ein Klick genügen, um das neue Feature zu aktivieren. Nun müssen NutzerInnen angeben, mit wem ihr Standort geteilt werden soll. Es kann gewählt werden zwischen allen oder ausgewählten FreundInnen und dem Geistmodus. Wenn dieser aktiviert ist, wird der eigene Standort nicht geteilt – die Standorte der eigenen Kontakte sehen die NutzerInnen trotzdem.

Auf einer Umgebungskarte sind die FreundInnen als Avatare an ihrer letzten gemeldeten Position zu sehen. Alle NutzerInnen sehen auch, wann die Snap Map den Standort erfasst hat. Denn der Standort aktualisiert sich solange, wie die App geöffnet ist. Wird Snapchat geschlossen, erscheint eine Zeitangabe mit der seitdem vergangenen Zeit. NutzerInnen muss bewusst sein, dass ihr Standort bei jedem erneuten Öffnen der App auf der Karte erscheint, ob sie sie selbst nutzen oder nicht.

Snap Map und Datenschutz

Für diese neue Funktion steht der Social Media-Anbieter nun in der Kritik. Denn datenschutzrechtlich ist das Feature durchaus bedenklich. Es ermöglicht nicht nur, relativ genau den aktuellen Standort einer Person zu ermitteln. Es lassen sich durch Beobachtung der Bewegungs- und Aufenthaltsmuster auch Rückschlüsse auf Wohnort, Schul- oder Arbeitsplatz und regelmäßig genutzte Wegstrecken ziehen. Da in den Sozialen Netzwerken längst nicht mehr alle Kontakte wirkliche FreundInnen der NutzerInnen sind, können so sensible persönliche Daten mit entfernten Bekannten oder Fremden geteilt werden – nicht selten haben Kinder und Jugendliche mehrere hundert Kontakte auf Plattformen wie Snapchat.

Was können Eltern tun?

Um die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte ihres Kindes zu schützen, ist es für Eltern wichtig, die jungen NutzerInnen über die möglichen Folgen aufzuklären, die ein unbedachter Umgang mit der neuen Funktion haben kann. Am besten richten die Eltern die Snap Map zusammen mit dem Kind ein und besprechen, welcher Sichtbarkeitsmodus am sinnvollsten ist. Bestenfalls wird der Standort nicht oder nur mit ausgewählten Verwandten und FreundInnen geteilt, vor allem, wenn die Kontaktliste des Kindes über diesen Personenkreis hinausgeht.

Begleiten Eltern ihre Kinder auch in dieser neuen Funktion des Sozialen Netzwerks, können sie helfen, ihnen sicheres Chatten und Snappen zu ermöglichen.