Hate Speech – Hass im Netz
Hate Speech ist ein Wort, welches man seit einigen Jahren vermehrt in den Medien hört. Extremistische Gruppen oder einzelne Aktivisten verbreiten Hass und hetzen gegen Minderheiten. SCHAU HIN! erklärt, was Hate Speech umfasst und wie die rechtliche Lage dazu ist.
Was ist Hate Speech?
Unter Hate Speech versteht man zumeist verbale Angriffe auf Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Attribute wie Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Weltanschauung oder Religion. Oft stehen hinter solchen Äußerungen Vorurteile oder Stereotype. Hate Speech begegnet einem online häufig in Sozialen Medien. Hass wird dabei gegen bestimmt Personen oder Gruppen in Form von Kommentaren, Beiträgen, Memes oder Videos verbreitet. Im digitalen Raum ist die Verbreitung durch die Kommunikationsbedingungen erleichtert, denn Beiträge können schnell eine große Öffentlichkeit erreichen und weiter verbreitet werden. Durch das Gefühl der Anonymität sinkt die Hemmschwelle für verletzende Beiträge. Hate Speech missachtet die Würde von Personen, diffamiert diese, grenzt sie aus und kann in einer Spirale aus sich verstärkendem Hass Gewalt provozieren. Wenn Betroffene durch Hate Speech eingeschüchtert werden, wird verhindert, dass sie ohne Angst gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen können. So kann Hate Speech sowohl psychische als auch physische Folgen für die Betroffenen besitzen. Außerdem stiftet Hate Speech Feindseligkeit zwischen gesellschaftlichen Gruppen. Dabei gibt es unterschiedliche Ausprägungen wie politischer oder religiöser Extremismus.
Kinder trifft ein hohes Risiko
Bei Kindern und Jugendlichen ist das Risiko, auf Hate Speech zu treffen, aufgrund ihrer sehr aktiven Nutzung von Sozialen Netzwerken groß. Als Betroffene oder auch als BeobachterInnen können herabsetzende Beiträge als Form von sprachlicher Gewalt belasten, das Selbstwertgefühl schwächen, verunsichern und traumatisieren. Oft sind es die jüngeren NutzerInnen, die neue Plattformen und Netzwerke erkunden – und dabei auf Seiten ohne effektives Meldesystem oder Moderation auf Hate Speech in Posts und Kommentaren stoßen. Gleichzeitig haben Heranwachsende sich oft noch nicht ausreichend Medienkompetenz in Bezug auf Hate Speech aneignen können. Im Netz sind explizite Formen von Hate Speech wie Drohungen seltener als implizite Formen, die mit einem Witz oder Meme getarnt werden, weswegen es Kindern schwerer fallen kann, die Ausmaße richtig einzuschätzen. Auch wenn sie die vermeintlich witzigen Beiträge weiterverbreiten, kann es vorkommen, dass sie Hate Speech nicht nur als BeobachterInnen oder Betroffene, sondern auch als TäterInnen erfahren.
Aber es kommt auch vor, dass Heranwachsende bewusst Formen von Hassrede verbreiten. Im Forschungsbericht „Sexistische und LGBTIQ*-feindliche Online-Hassrede im Kontext von Kindern und Jugendlichen“ wird festgestellt, dass Kinder dabei häufig in komplexe Konstellationen oder Gruppen eingebunden sind: Wenn sich zum Beispiel ein/e InfluencerIn abwertend zu einer bestimmten sozialen Gruppe geäußert hat, schließen sich die FollowerInnen bewusst mit hetzerischen Kommentaren an. Selten erstellen sie als „Haupttäterschaft“ aus eigener Initiative Inhalte von Hate Speech. Um solche Verhaltensweisen zu verhindern, können Eltern mit ihren Kindern über angemessene Umgangsformen und die potenziellen Auswirkungen von diskriminierenden Beiträgen im Netz sprechen.
Was tun bei Hate Speech?
- kontern
Was man gegen Hate Speech tun kann? Kontern! Dabei helfen Strategien von No Hate Speech. - melden
Inhalte, die offensichtlich zu Hass und Gewalt aufrufen, können auf der Website Hass im Netz gemeldet werden. - helfen
Gewaltvolle oder zu Gewalt aufrufende Inhalte belasten ein Kind nachhaltig? Die Website Jugend Support bietet Unterstützung.
Wie ist die rechtliche Situation?
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Hate Speech erfüllt in den meisten Fällen Straftatbestände – so zum Beispiel wenn sie den Kriterien der Volksverhetzung entspricht. Das ist der Fall, wenn Menschen etwa aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe böswillig verächtlich gemacht werden, in einer Form, die ihnen ihre Menschwürde abspricht. Oder wenn gegen diese Gruppen zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert wird. Auch strafbar sind die Verwendung verbotener Symbole bzw. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie das Hakenkreuz oder die Fahne des sog. „Islamischen Staats“. Die Verherrlichung von Gewalt kann ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Seit April 2021 ermöglicht eine Gesetzesänderung zur Bekämpfung von Hasskriminalität, stärker gegen Hate Speech vorzugehen: Bei Beleidigungen im Netz drohen den TäterInnen bis zu zwei Jahre Haft. Die Androhung von Mord, gefährlicher Körperverletzung oder Vergewaltigung kann mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Auch die öffentliche Befürwortung solcher Taten ist strafbar. Ab Februar 2022 sind die Betreiber sozialer Netzwerke nicht nur dazu verpflichtet, die Hassdelikte zu löschen, sondern diese auch beim Bundeskriminalamt zu melden.
Unabhängig davon kann Hate Speech gegen Jugendschutzgesetze verstoßen, wenn sie verrohend wirkt und dadurch die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt oder gefährden kann. Wer rechtswidrige Inhalte Dritter verbreitet oder verlinkt, riskiert ein medien-, zivil- oder strafrechtliches Verfahren. Dies kann sogar gelten, wenn Dritte Hate Speech unter einem Beitrag oder in einem Profil eines Nutzers posten, und dieser trotz Kenntnis nichts unternimmt.