Knuddels: Maßnahmen gegen Cybergrooming

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Auf der Chatplattform Knuddels gibt es für Kinder und Jugendliche viele Risiken – zum Beispiel Cybergrooming. Eine Zusammenarbeit mit dem BKA und technische Schutzfunktionen sollen dagegenwirken. Trotzdem ist die Plattform nicht für Heranwachsende geeignet.

Eine Hand mit lackierten Fingernägeln tippt etwas auf dem Windows-Laptop
Breakingpic/pexels.com

Knuddels ist eine Chatplattform, auf der NutzerInnen sich anonym austauschen können. Immer wieder steht sie in der Kritik, weil Kinder dort ungeeigneten Inhalten ausgesetzt sind. Besonders das Risiko von Cybergrooming ist für junge NutzerInnen auf Knuddels hoch: Erwachsene treten dort gezielt mit Minderjährigen in Kontakt, um sexuelle Nachrichten auszutauschen oder Treffen anzubahnen. Oft wird den Opfern dabei vorgegaukelt, sie würden sich mit Gleichaltrigen austauschen. Bei Cybergrooming handelt es sich um eine Straftat mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Um die Sicherheit der minderjährigen Mitglieder zu verbessern, haben das Bundeskriminalamt (BKA) und die Betreiber von Knuddels nun konkrete Maßnahmen vereinbart. Das BKA nimmt als Zentralstelle der deutschen Polizei Hinweise zu sexuellem Missbrauch mit Deutschlandbezug aus dem In- und Ausland entgegen, um Kinder und Jugendliche zu schützen und den Missbrauch zu stoppen.

Wie Knuddels gegen Cybergrooming vorgeht

Im Rahmen der angekündigten Kooperation werden neue Sicherheitsmaßnahmen auf Knuddels eingeführt sowie bestehende ausgebaut. Die Chatplattform will verschiedene technische Maßnahmen nutzen, um unangemessene Inhalte zu erkennen, die NutzerInnen auf Verstöße hinzuweisen und dadurch bereits im Vorfeld von Straftaten zu einzuschreiten.

Außerdem soll ein KI-Filter Gespräche im Zusammenhang mit Sexualität und Minderjährigen erkennen und in anstößigen Fällen die Unterhaltung beenden sowie Accounts sperren. Zusätzlich bietet der Filter den Beteiligten einen Button an, über den eine Überprüfung der Unterhaltung durch MitarbeiterInnen ausgelöst wird. Dabei handelt es sich um ein eigens geschultes vierköpfiges Team.

Kommt es bei gemeldeten Fällen nach einer Erstprüfung zu einschlägigen Verdachtsfällen, sperrt Knuddels die entsprechenden Accounts und übermittelt die gespeicherten Daten (Nutzungsinformationen und Gesprächsinhalte) an das Bundeskriminalamt. In der Zentralstelle im BKA werden die Hinweise geprüft und bei strafbaren Inhalten konsequent Ermittlungsverfahren von den örtlich zuständigen Behörden eingeleitet: Sie sollen die Verantwortlichen hinter ihren Accounts aufspüren.

Die Kooperation soll die Verfolgbarkeit von Straftaten gegen Minderjährige verbessern und diesen Prozess beschleunigen. Ziel der Zusammenarbeit sei es außerdem, allen NutzerInnen zu verdeutlichen, dass strafrechtliche Grenzen auch im digitalen Raum gelten und durchgesetzt werden.

Chatplattform für Kinder ungeeignet

Die Zusammenarbeit mit dem BKA kann zwar die polizeiliche Ermittlung bei Cybergrooming fördern, allerdings bedeutet das nicht, dass Heranwachsende Knuddels unbedenklich nutzen können. Trotz der technischen Maßnahmen auf Knuddels bleiben die Risiken von ungewollter Kontaktaufnahme und ungeeigneten Inhalten bestehen – sie sind kein hundertprozentiger Schutz. Es gibt beispielsweise keine Garantie, dass der KI-Filter Cybergrooming zuverlässig erkennt. Täter und Täterinnen können auch Wege finden, die Maßnahmen zu umgehen: indem sie zum Beispiel früh auf andere Kommunikationsräume ausweichen oder ihre Motive und Botschaften verschleiern. Wenn sie außerdem Vertrauen zu ihrem Gegenüber aufgebaut haben, sehen junge NutzerInnen eventuell keine Notwendigkeit, den Button zum Überprüfen des Chats zu benutzen.

Aktuell liegt das Mindestalter für die Nutzung und Registrierung von Knuddels bei 16 Jahren. Bei der Erstellung eines Profils ist es auch möglich, ein jüngeres Alter anzugeben. In diesem Fall wird der Person ein Warnhinweis angezeigt, dass sie noch zu jung ist – und die Registrierung kann nicht abgeschlossen werden. Knuddels merkt sich den Versuch und hindert die Person, sich mit einer anderen E-Mail oder einem anderen Alter erneut ein Profil zu erstellen. Haben Heranwachsende unter 16 Jahren allerdings von Anfang an ein falsches Alter angegeben, können sie sich auf Knuddels registrieren.

Altersgerechte Alternativen nutzen

Wenn Kinder Interesse am Chatten haben und sich im Netz austauschen wollen, sollten Eltern gemeinsam mit ihnen nur altersgemäße Angebote auswählen. Für Jüngere kommt nur der Austausch mit Bekannten und FreundInnen in geschützten Räumen in Frage. Mit etwas mehr Erfahrung können Eltern ihnen auch moderierte und überwachte Kinderforen zeigen. Auch wenn anonyme Chats wie Knuddels einen Reiz für Kinder haben können, sollten sie verstehen, warum solche Plattformen nicht für sie geeignet sind.

Zudem ist es wichtig, dass Heranwachsende Risiken im Netz wie Cybergrooming kennen. „Wir raten Eltern immer, mit ihren Kindern offen darüber zu reden“, sagt SCHAU HIN!-Mediencoach Kristin Langer. So unterstützen Eltern ihre Kinder darin, sich selbst zu schützen, wenn ihnen etwas komisch vorkommt.

Über Knuddels

Knuddels ist eine Online-Community im deutschsprachigen Raum, die im Laufe der 2000er Jahre immer beliebter wurde. Mitglieder können sich anonym innerhalb verschiedener, meist themenbezogener Chaträume untereinander austauschen. Täglich sind über 100.000 Mitglieder auf dem sozialen Netzwerk aktiv. Die Interaktionsmöglichkeiten sowie die Inhalte auf Knuddels stellen für Kinder und Jugendliche noch eine zu große Herausforderung dar.