Mangelhafter Jugendschutz bei Apple

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Apples Jugendschutzeinstellungen sollen die Nutzung von iPhones, iPads und Macs für Kinder sicherer machen. Eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest und dem SWR zeigt: Es gibt erhebliche Lücken. Trotz aktivierter Schutzmaßnahmen konnten unangemessene Inhalte aufgerufen oder festgelegte Zeitlimits umgangen werden. SCHAU HIN! empfiehlt Eltern, die Einstellungen zu kontrollieren und sich nicht nur auf technische Schutzmaßnahmen zu verlassen.

Ein Maedchen guckt gespannt auf ihr Smartphone
stacestock/Fotolia

Eltern können sich nicht allein auf Apples Jugendschutzmaßnahmen verlassen. Zu diesem Ergebnis kommen Stiftung Warentest und der Südwestrundfunk, die die Jugendschutzfunktionen auf Apple-Geräten mit den aktuellen iOS-Versionen 18.2 und 18.2.1 getestet haben. Dabei offenbarten sich zahlreiche Mängel: Inhalte wie Musikvideos von Gangsta-Rappern, verstörende Unfall-Clips und Ausschnitte von Horrorfilmen konnten – entgegen den vorher festgelegten Einstellungen – angeschaut werden. Auch stundenlanges Chatten oder Spielen war problemlos möglich.  

Schwachstellen werden nicht behoben

Diese Defizite sind nicht neu: Seit Jahren gibt es online Videoanleitungen dazu, wie die Nutzungsbeschränkungen der Eltern bei Apple-Geräten umgegangen werden können. Trotz anhaltender Kritik hat Apple die Lücken im Jugendschutz nicht geschlossen.  

Funktion Bildschirmzeit ist unzuverlässig

Eigentlich können Eltern unter der Apple-Funktion „Bildschirmzeit“ verschiedene Einschränkungen wie App-Nutzung, Zeitlimits und Altersbeschränkungen festlegen. Allerdings scheinen diese Maßnahmen nur bei den Apple-eigenen Apps verlässlich zu funktionieren. Mit dem Modus „Unterstützender Zugriff“ gibt es eine weitere Option, Schutzmechanismen auszuhebeln.  

Der „Unterstützende Zugriff“ – eigentlich für Menschen mit kognitiven Einschränkungen entwickelt – ignoriert manche der Vorgaben der „Bildschirmzeit“-Einstellungen. So können beispielsweise Zeitlimits umgegangen werden. Zwar können Eltern den „Unterstützenden Zugriff“ mit einem Zahlencode sichern, doch diesen kann das Kind kann im Nachhinein wieder ändern – auch ohne den elterlichen Code zu kennen.  

Das können Eltern tun

  • „Unterstützender Zugriff“
    Richten Sie die Funktion selbst auf dem Gerät Ihres Kindes ein und erlauben Sie dort nur für Ihr Kind geeignete Apps. Sichern Sie den Modus mit einem Code. Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind das Gerät ausschließlich im „unterstützenden Zugriff“ nutzt, da es im regulären Modus Einstellungen ändern kann.  
  • Bildschirmzeit  
    Verwenden Sie die Funktion „Bildschirmzeit“, um bestimmte Apps zu blockieren und Zeitlimits für die Nutzung festzulegen. Zudem lassen sich Altersbeschränkungen für Musik, Filme und andere Inhalte einstellen. Dort können Sie auch festlegen, dass Ihr Kind im App Store keine oder nur altersgerechte Apps herunterladen oder installieren kann. Das Feature bietet einen soliden Grundschutz, trotz seiner Schwachstellen. 
  • In-App-Käufe 
    Deaktivieren Sie In-App-Käufe vollständig oder schützen Sie sie mit einem Passwort, das nur Sie kennen.  
  • Überprüfen  
    Machen Sie sich mit den Funktionen der „Bildschirmzeit“ vertraut und testen Sie anschließen, ob die Einstellungen wie beabsichtigt funktionieren, bevor Sie das Gerät an Ihr Kind übergeben. 

Das Gespräch mit Kindern suchen

Die Recherchen von Stiftung Warentest und SWR zeigen: Auf Jugendschutz-Einstellungen allein ist kein Verlass. SCHAU HIN! empfiehlt Eltern, Regeln zur Mediennutzung gemeinsam festzulegen und zu erklären, warum welche Einstellung wichtig ist. Wenn Kinder verstehen, dass die Beschränkungen ihrem Schutz dienen sollen, fällt es ihnen leichter, sie zu akzeptieren. Wichtig ist außerdem, dass Eltern und Kinder die Konsequenzen für das Nichteinhalten der Regeln ebenfalls gemeinsam beschließen. Das sorgt für Fairness und Akzeptanz. Wenn Jugendschutz-Einstellungen und Nutzungsregeln feststehen, lohnt es sich trotzdem, immer wieder das offene Gespräch mit dem Kind zu suchen und sich über die Erfahrungen auszutauschen. So können die getroffenen Maßnahmen gegebenenfalls angepasst werden und Eltern bekommen es mit, falls mal etwas schief geht.