Neue EU-Richtlinie für verbesserten Jugendschutz im Netz

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Videoanbieter sollen strengere Auflagen erhalten, um Kinder vor Gewalt, Hass und Pornografie zu schützen. Das EU-Parlament verabschiedete hierfür eine entsprechende Richtlinie.

Ein Hacker-Laptop mit verschiedenen Aufklebern
genisis_3g/Pixabay

Das Europaparlament hat am Dienstag mit großer Mehrheit eine Richtlinie zum Schutz von Kindern im Internet verabschiedet. Demnach sollen die AnbieterInnen audiovisueller Mediendienste wie z.B. YouTube über wirksame Mechanismen verfügen, die die Meldung von Szenen erleichtern, die zu Hass oder Gewalt anstacheln.

AnbieterInnen in der Pflicht

Neben Plattformen wie YouTube sollen auch Streamingdienste bei einer Meldung von potenziell schädlichen Inhalten zu einer schnellen Reaktion verpflichtet werden. Die Richtlinie sieht kein automatisches Filtern hochgeladener Videos vor, laut Beschluss der Abgeordneten müssen die AnbieterInnen jedoch einfache und transparente Funktionen einrichten, mit Hilfe derer die Nutzer problematische Inhalte melden können.

Reaktion auf geändertes Medienverhalten

Der EU-Beschluss ist eine Reaktion auf das veränderte Medienverhalten von Kindern und Jugendlichen: Er weitet die bereits geltenden Richtlinien für Funk und Fernsehen nun auf Plattformen wie YouTube, Streamingdienste und Soziale Netzwerke aus. Die ParlamentarierInnen bemängelten unzureichende Kontrollmechanismen: Demnach würden Kinder, etwa durch die automatische Weiterleitung zu Folgevideos auf YouTube, ohne eigenes Zutun zu ungeeigneten Inhalten gelangen.

Pläne zur Umsetzung

Kommen die BetreiberInnen der Plattformen den neuen Auflagen nicht nach, sollen die EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit bekommen, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Länder sollen außerdem selbst durchsetzen, dass gefährliche Inhalte auf Plattformen gekennzeichnet werden müssen. Staaten und Plattformen haben nun bis zum Herbst 2020 Zeit – bis dahin muss die Brüsseler Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.