Streaming, Mediathek und Co. – Fernsehen im Internet
Das Anschauen von Sendungen, Serien und Filmen über das Internet wird immer beliebter. Auch viele Kinder und Jugendliche schauen mit oder nutzen diese Form des Fernsehens selbstständig. Doch dabei gibt es wie auch bei anderen Angeboten im Netz einige Sicherheitsregeln zu beachten, damit der Nachwuchs auch nur geeignete Inhalte zu sehen bekommt.
Fernsehen wird zeitlich, räumlich sowie gerätetypisch unabhängiger und flexibler. Viele schauen Videos per Stream über Mediatheken der Fernsehsender, Videoportale wie YouTube, Watchbox oder Vimeo, Vod- und Podcasts oder Online–Videotheken wie Netflix, Maxdome oder Amazon Prime Video. Die Inhalte müssen also nicht zuvor heruntergeladen werden, sondern stehen per Abruf („on demand“) bereit. Während man für Online-Videotheken meist kostenpflichtige Abonnements abschließen muss, kann man Videoportale wie YouTube kostenlos nutzen. Letztere sind auch eine Form Soziales Netzwerk, da man sich anmelden, ein Profil anlegen, Videos selbst hochladen, Kanäle abonnieren und Beiträge kommentieren oder „liken“ kann – ein Umstand, der zusätzliche Kommunikationsrisiken birgt.
Was sind Second-Screen Angebote?
Internetfähige Fernsehgeräte, die analog zu Smartphones als „Smart TV“ bezeichnet werden, verbinden das lineare mit dem nicht-linearen Angebot, indem man direkt über Zusatzschnittstellen auf Speicherkarten oder USB-Datenträger bzw. über WLAN auf Angebote im Internet zugreifen kann. Smartphone oder Tablet funktionieren als Fernbedienung bzw. „Second Screen“. Gerade „Second Screen“-Angebote wie Fanseiten oder Profile der Darsteller auf Facebook, Twitter und Instagram enthalten oft beleidigende Kommentare, werden nicht moderiert, bergen Kontakt- sowie Konfrontationsrisiken und sind daher für Heranwachsende ungeeignet. Gewinnspiele, etwa verbunden mit dem Aufruf, Selfies öffentlich unter einem Hashtag zu posten, animieren zudem zur Preisgabe privater Daten. Zudem ermöglicht der EU-weite Standard HbbTV (Hybrid Broadcasting Broadband TV), dass sich Nutzer zusätzliche Inhalte der Fernsehsender ähnlich wie beim Videotext über die Internetverbindung ansehen können.
Kinder- und Jugendschutz beachten
Kinder können bei diesen Angeboten leicht auf ungeeignete Inhalte stoßen. Zwar unterliegen deutsche Anbieter hiesigen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz, welche die Ausstrahlung von Inhalten mit einer Freigabe ab 16 Jahren nach 22 Uhr und solche ab 18 Jahren nach 23 Uhr erlauben. Diese Regeln gelten jedoch nicht für ausländische Anbieter.
Smart-TVs bieten Jugendschutzeinstellungen, die Eltern aktivieren sollten. Streaming-Plattformen wie Netflix, Maxdome oder Amazon Prime Video haben oft separate Bereiche für Kinderfilme. Filme mit Altersfreigaben FSK 16 oder FSK 18 lassen sich, je nach Anbieter, durch Passwörter schützen.
Die hohe Nachfrage nach Inhalten im Internet führt bereits dazu, dass Serien und Formate nun ausschließlich für den Online-Gebrauch produziert werden. Der junge Sender der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender „funk“ ist kein Fernsehsender, sondern ein Content-Netzwerk mit Inhalten auf der eigenen Website, YouTube, Facebook, Snapchat und Co. Auch die beliebten Streaming-Dienste Netflix oder Amazon Prime Video produzieren Filme und Serien ausschließlich für die eigene Plattform. Darunter sind auch Produktionen, die für ältere Kinder und Jugendliche Diskussionsstoff bieten und zum Teil kontrovers diskutiert werden. Ein Beispiel der jüngeren Vergangenheit ist die Netflix-Produktion „Tote Mädchen lügen nicht“. Die Serie basiert auf dem amerikanischen Jugendbuch-Bestseller „13 Reasons Why“. Die zum Teil drastische Darstellung von Mobbing und sexueller Gewalt unter Jugendlichen, aber auch die sehr ausführliche Darstellung eines Selbstmordes sind selbst für ältere Kinder und Jugendliche schwer zu verkraften. Kritiker der Serie sehen außerdem die Gefahr der Nachahmung, vor allem bei gefährdeten Personen. Das Beispiel „Tote Mädchen lügen nicht“ zeigt, wie wichtig es ist, dass Eltern über die Möglichkeiten von Kindersicherungen und Jugendmedienschutz bei Online-Angeboten Bescheid wissen.
Hier geht es zu den Einstellungsmöglichkeiten auf den bekanntesten Streaming-Plattformen Netflix, Amazon Prime, Joyn PLUS+ und Disney Plus.
Streamingdienste und Jugendschutz
Wie sicher sind verschiedene Portale eigentlich? Wir bieten einen Überblick zu den weiteren Anbietern.
YouTube
Natürlich sind nicht alle Videos, die man auf YouTube findet, für Kinder und Jugendliche geeignet. YouTube ist ohnehin erst für Jugendliche ab 13 Jahren erlaubt, doch ist keine Altersbestätigung erforderlich. Jugendschutztechnisch bietet YouTube zwar über Google einen „sicheren Modus“ an, damit Kindern nur altersgerechte Inhalte angezeigt werden, dies ist jedoch auch kein ganzheitlicher Schutz.
YouTube ist ein kostenloses Soziales Netzwerk.
Hier geht's zum Jugendschutzbereich.
YouTube: Kids
YouTube Kids ist eine kindgerechtere Variante der großen Videoplattform. Jedoch kann die Vorfilterung der Inhalte keinen ganzheitlichen Schutz bieten. Sie basiert auf Algorithmen (also einer automatisierten Auswahl) und der Rückmeldung von Nutzern. Dadurch kann nicht gewährleistet werden, dass YouTube Kids vollkommen kindgerecht ist. In der App heißt es: „Es besteht trotz allem die Möglichkeit, dass dein Kind auf ungeeignete Inhalte stößt.“ Eltern sollten die Suchfunktion deaktivieren und die Inhalte möglichst mit ihrem Kind gemeinsam ansehen. Bei Fragen, Verunsicherung oder Angst sind Eltern so sofort zur Seite.
YouTube Kids steht kostenlos zum Download verfügbar.
Hier geht's zum Elternleitfaden.
WOW/Sky
WOW (ehemals Sky) empfiehlt eines der rechtlich anerkannten Jugendschutzprogramme (z.B. Jusprog) in Kombination mit seinem Service zu nutzen. Außerdem sind Inhalte mit der Beschränkung FSK 16 und FSK 18 mit einer WOW-PIN geschützt. Eltern haben dazu die Möglichkeit eine Jugendschutz-PIN einzurichten, über die die FSK-Grenze festgelegt werden kann. Außerdem lässt sich der Kids-Bereich sperren, sodass ein Verlassen des Kids-Bereich nur mit der WOW-PIN möglich wird.
WOW ist kostenpflichtig mit verschiedenen Tarifangeboten.
Hier geht es zum Jugendschutzbereich.
Netzkino
Netzkino ist eine werbefinanzierte und daher kostenlose Adresse im Netz für legal streambare Inhalte. Im Kinderbereich „Kinderkino“ finden sich Inhalte, die auch für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Jugendschutzprogramme können die freiwillige Standard-Kennzeichnung von Online-Inhalten auf Netzkino auslesen und so sperren. Wird Netzkino über den Smart TV geschaut, werden die Filme und Serien dort mit der üblichen Sendezeitbeschränkung gezeigt.
Netzkino ist kostenlos.
Videoload
Videoload ist ein Angebot von Telekom. Hier können ausgewählte Filme und Serien ausgeliehen oder gekauft werden. FSK 18 Inhalte sind zwischen 04:00 Uhr und 23:00 Uhr mit einer PIN geschützt. Um diese zu erhalten, müssen sich Nutzer bei dem Altersnachweis der Telekom registrieren.
Videoload ist kostenpflichtig.
Hier geht's zum Jugendschutzbereich.
Watchbox (ehemals Clipfish)
Die Website Clipfish, die ähnlich wie YouTube funktionierte, wurde 2017 zu Watchbox. Dieser Service ist für Kinder ausdrücklich nicht empfehlenswert. Für die Registrierung verlangt der Service ohnehin ein Mindestalter von 16 Jahren. Es gibt keinen ausgewiesenen Kinder und Jugendbereich. Darüber hinaus gibt es auch keine Jugendschutz-PIN oder ähnliches.
Watchbox ist kostenfrei.
Hier geht's zum Jugendschutzbereich.
Kostenlose und dubiose Streams: Urheberrecht beachten
Tauschbörsen, in denen urheberrechtlich geschützte Inhalte hoch- und heruntergeladen werden, sind in jedem Fall illegal. Seit Frühjahr 2017 handelt es sich nun auch beim Streamen von Inhalten über Portale wie kinox.to um Urheberrechtsverletzungen. Bevor der Europäische Gerichtshof (EuGH) das richtungsweisende Urteil ausgesprochen hatte, fielen lediglich Bereitstellung, Download und Vervielfältigung von Streaming-Inhalten unter das Urheberrecht. Eltern müssen ihren Kindern in jedem Fall klar machen, dass solche dubiosen Angebote nicht genutzt werden dürfen und einen Straftatbestand darstellen.
KiKA
Der KiKA stellt online eine große Auswahl aus dem linearen Fernsehprogramm zu Verfügung. Die Inhalte sind sogar in Altersgruppen – ab drei Jahren, ab sechs Jahren und ab zehn Jahren – unterteilt. Die Seite ist kindgerecht. Man gelangt außerdem zu „Mein KiKA“, einer kindgerechten und moderierten Community.
Neuneinhalb
Neuneinhalb ist ein Nachrichtenmagazin für Kinder. Der Name rührt daher, dass die Sendungen immer neuneinhalb Minuten lang sind. Im Internet gibt es neben bereits ausgestrahlten Sendungen weitere Hintergrundberichte und eine Vorstellung der fünf Reporter und Reporterinnen, die für Neuneinhalb im Einsatz sind.
Arte Junior
Arte Junior bietet viele kurze Clips, die sich um aktuelle Nachrichten aber auch Kultur und Gesellschaft drehen. Das Nachrichtenmagazin für Kinder des deutsch-französischen Gemeinschaftssenders Arte hat neben den aktuellen Sendungen viele Hintergrundinformationen für die junge Zielgruppe aufbereitet. Eltern können hier gemeinsam mit ihrem Kind nach Videos schauen.
ARD Mediathek
In der ARD Mediathek lässt sich unter der Suche „Kinder“ eine ganze Reihe Videos aus dem Kinderprogramm finden. Die Mediathek ist nicht kindgerecht aufgebaut und man gelangt sehr schnell zu Inhalten, die sich nicht an Kinder richten. Dennoch können Eltern hier gemeinsam mit ihren Kindern tolle Formate finden und sehen.
ZDFchen
Eine Rubrik extra für die ganz jungen Fernsehfans: Bei ZDFchen gibt es Sendungen für Kinder bis 6 Jahre.
SWR Mediathek
Der Kinderbereich der SWR Mediathek zeigt vor allem Eigenproduktionen wie "OLI’s Wilde Welt" oder den "Tigerentenclub". Auch hier ist Vorsicht geboten, denn der Kinderbereich ist nicht kindgerecht, sondern nur ein thematischer Unterpunkt der gesamten Mediathek. Gemeinsam können Eltern und Kinder hier Sendungen und Filme schauen.
ZDFtivi
Das Kinderprogramm des ZDFs wird immer vormittags am Wochenende und an Feiertagen ausgestrahlt mit bekannten Kindersendungen wie Löwenzahn, logo!, PUR+ und Mako. Die ganzen Folgen der Sendungen finden Sie auch in der Mediathek von ZDFtivi.