Streaming im Internet für Kinder: Wie verändern Streamingdienste das Fernsehen?

Das Streamen von Serien und Filmen über Streamingdienste im Internet wird immer beliebter – auch bei Kindern und Jugendlichen. Sie schauen mit ihren Eltern mit oder nutzen diese Form des Fernsehens selbstständig. Dabei gibt es einige Sicherheitsregeln zu beachten, damit Ihr Nachwuchs nur geeignete Inhalte zu sehen bekommt.

Ein Kind scrollt auf einem Tablet auf einer Streamingplattform.
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Was ist Streaming – und wie geht das?

Fernsehen wird zeitlich, räumlich sowie gerätetypisch unabhängiger und flexibler. Streamingdienste haben in den letzten Jahren an Aufschub gewonnen. Videos, Musik, Filme oder Serien werden beim Streaming direkt über das Internet abgespielt, ohne dass sie vorher vollständig heruntergeladen werden müssen. So können NutzerInnen die Inhalte jederzeit online anschauen oder hören.

YouTube, Netflix und Co.: Streaming im Internet

Videoportale und Online-Mediatheken ermöglichen es, Serien und Filme immer und überall zu schauen. Hier einige Angebote im Überblick: 

  • YouTube

  • Vimeo 

  • Podcasts und Videopodcasts 

  • Streaminganbieter wie Netflix, Disney+, Amazon Prime Video 

Die Inhalte müssen beim Streamen über diese Plattformen also nicht zuvor heruntergeladen werden, sondern stehen per Abruf („on demand“) bereit. Während man für Streamingdienste meist kostenpflichtige Abonnements abschließen muss, kann man Videoportale wie YouTube kostenlos nutzen. Letztere sind auch eine Form von Social Media und ermöglichen verschiedene Aktionen: sich anmelden, ein Profil anlegen, Videos selbst hochladen, Kanäle abonnieren und Beiträge kommentieren oder „liken“ – ein Umstand, der zusätzliche Kommunikationsrisiken für Kinder birgt. 

Die hohe Nachfrage nach Inhalten im Internet führt bereits dazu, dass Serien und Formate nun ausschließlich für den Online-Gebrauch produziert werden. Der junge Sender der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender „funk“ ist kein Fernsehsender, sondern ein Content-Netzwerk mit Inhalten auf der eigenen Website, YouTube, Instagram, TikTok Snapchat und Co.  

Auch die beliebten Streamingdienste Netflix oder Amazon Prime Video produzieren Filme und Serien ausschließlich für die eigene Plattform. Darunter sind Produktionen, die für ältere Kinder und Jugendliche Diskussionsstoff bieten und zum Teil kontrovers diskutiert werden. 

Was sind Second-Screen-Angebote?

Vielleicht kommt es Ihnen bekannt vor, dass Ihr Kind parallel zum Film, der gerade auf dem Fernseher gestreamt wird, das Smartphone in der Hand hat. Der Second-Screen-Trend zeigt, dass man nicht mehr nur passiv streamt, sondern interaktiv unterwegs ist. Kinder und Jugendliche schauen also Inhalte auf dem ersten Screen, während sie gleichzeitig am Handy Infos zur Serie nachschauen, Fußballergebnisse checken oder Social Media nutzen.  

Smartphone oder Tablet funktionieren neben dem Streaming oft als Fernbedienung bzw. „Second Screen“. Gerade Second-Screen-Angebote wie Fanseiten oder Profile der Darsteller auf TikTok, X und Instagram bringen häufig Risiken mit sich – sie enthalten oft beleidigende Kommentare, werden nicht moderiert, bergen Kontakt- sowie Konfrontationsrisiken und sind daher für Heranwachsende ungeeignet. Gewinnspiele, etwa verbunden mit dem Aufruf, Selfies öffentlich unter einem Hashtag zu posten, animieren zudem zur Preisgabe privater Daten.  

Was sind internetfähige Smart-TVs?

Internetfähige Fernsehgeräte, die analog zu Smartphones existieren, werden als „Smart TV“ bezeichnet. Sie verbinden das lineare mit dem nicht-linearen Angebot, indem sie mehr können als normales Fernsehen. WLAN, Bluetooth, Screen Mirroring oder USB- und HDMI-Anschlüsse lassen es zu, eigene Inhalte abzuspielen, andere Geräte zu verbinden und das Internet zu nutzen.  

Zudem ermöglicht der EU-weite Standard HbbTV (Hybrid Broadcasting Broadband TV), dass sich Fernsehen und Internet verbinden. Dadurch können NutzerInnen beim normalen Fernsehen zusätzliche Inhalte direkt über den Fernseher aufrufen. Zum Beispiel kann man über eine Taste auf der Fernbedienung Mediatheken, verpasste Sendungen oder weitere Informationen zum laufenden Programm öffnen. Dadurch kann Ihr Kind auch schnell zu ungeeigneten Inhalten gelangen. 

Streamingdienste: Was gibt es beim Kinder- und Jugendschutz zu beachten?

Kinder können bei Streaming- und Second Screen-Angeboten leicht auf ungeeignete Inhalte stoßen. Deutsche Anbieter müssen die Bestimmungen zum Jugendmedienschutz beachten, welche die Ausstrahlung von Inhalten mit einer Freigabe ab 16 Jahren nach 22 Uhr und ab 18 Jahren nach 23 Uhr erlauben. Für ausländische Anbieter wie Netflix, Disney+ und Co. gelten diese Regeln jedoch nicht. 

Sorgenfrei streamen: Wie kann ich mein Kind schützen?

Smart-TVs bieten Jugendschutzeinstellungen, die Sie zum Schutz Ihres Nachwuchses aktivieren sollten – hier können Sie eine PIN einrichten, um Apps zu sperren oder Kinderprofile anlegen. Streaming-Plattformen wie Netflix, Disney+ oder Amazon Prime Video haben oft separate Bereiche für Kinderfilme. Filme mit Altersfreigaben FSK 16 oder FSK 18 können Sie, je nach Anbieter, durch Passwörter schützen. Hier geht es zu den Einstellungsmöglichkeiten auf den bekanntesten Streaming-Plattformen Netflix, Amazon Prime, Joyn PLUS+ und Disney+.

Legen Sie außerdem klare Streaming-Zeiten fest. Serien auf Streamingplattformen und in Online-Mediatheken laden zum Binge-Watching ein. Die nächste Folge geht direkt weiter – das macht es für Kinder schwierig, die Bildschirmzeit zu begrenzen. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Kind ab, wie viele Folgen einer Serie es schauen darf und legen Sie klare Grenzen fest. 

Auch Jugendliche werden auf Streamingplattformen verleitet, bis spät in die Nacht Serien und Filme zu schauen. Insbesondere wenn sie eigene Tablets, Smartphones oder Fernseher nutzen, haben Eltern hier weniger Kontrolle darüber, wann ihr Kind Filme und Serien schaut. Einigen Sie sich mit Ihrem älteren Kind auf feste streamingfreie Zeiten, zum Beispiel vor der Schule oder abends nach 21 Uhr unter der Woche. 

Streamingdienste und Jugendschutz: Wie sicher sind YouTube, WOW und Co.?

Inzwischen gibt es eine große Auswahl an Streamingdiensten, die unterschiedliche Inhalte und Funktionen bieten. Doch wie sicher sind die verschiedenen Portale eigentlich? Wir bieten Ihnen einen Überblick zu ausgewählten Anbietern, die besonders verbreitet sind oder eine spezielle Zielgruppe ansprechen: von kostenlosen Angeboten über kinderfreundliche Inhalte bis zu kostenpflichtigen Plattformen. So bekommen Sie einen Eindruck davon, wie vielfältig Streaming heute ist und welche unterschiedlichen Möglichkeiten Sie haben, Filme und Serien mit Ihrem Kind zu schauen.  

Natürlich sind nicht alle Videos, die man auf YouTube findet für Kinder und Jugendliche geeignet. YouTube ist ohnehin erst für Jugendliche ab 13 Jahren erlaubt, jedoch ist hier keine Altersbestätigung erforderlich. Jugendschutztechnisch bietet YouTube zwar über Google einen „sicheren Modushttps://support.google.com/youtube/answer/174084?hl=de&ref_topic=2803240 an, damit Kindern nur altersgerechte Inhalte angezeigt werden, dies stellt jedoch auch keinen ganzheitlichen Schutz dar. 

YouTube ist ein kostenloses Soziales Netzwerk

Hier geht’s zum Jugendschutzbereich

YouTube Kids ist eine kindgerechte Variante der großen Videoplattform. Doch auch die Vorfilterung der Inhalte kann keinen ganzheitlichen Schutz bieten. Sie basiert auf Algorithmen (also einer automatischen Auswahl) und der Rückmeldung von NutzerInnen. Dadurch kann nicht gewährleistet werden, dass YouTube Kids vollkommen kindgerecht ist. In der App heißt es: „Es besteht trotz allem die Möglichkeit, dass dein Kind auf ungeeignete Inhalte stößt.“ Sie als Eltern sollten die Suchfunktion deaktivieren und die Inhalte möglichst mit ihrem Kind gemeinsam ansehen. Bei Fragen, Verunsicherung oder Angst sind Sie so sofort zur Stelle. 

YouTube Kids steht kostenlos zum Download verfügbar. 

Hier geht es zum Elternleitfaden

WOW (ehemals Sky) empfiehlt, eines der rechtlich anerkannten Jugendschutzprogramme (z. B. Jusprog) in Kombination mit seinem Service zu nutzen. Außerdem sind Inhalte mit der Beschränkung FSK 16 und FSK 18 mit einer WOW-PIN geschützt. Sie haben als Eltern dazu die Möglichkeit eine Jugendschutz-PIN einzurichten, über die die FSK-Grenze festgelegt werden kann. Außerdem lässt sich der Bereich für Kinder sperren, sodass ein Verlassen des Kids-Bereich nur mit der WOW-PIN möglich wird. 

WOW ist kostenpflichtig mit verschiedenen Tarifangeboten. 

Hier geht es zum Jugendschutzbereich.  

Netzkino ist eine werbefinanzierte und daher kostenlose Adresse im Netz für legal streambare Inhalte. NetzkinoPLUS ermöglicht Ihnen für eine monatliche Gebühr noch mehr Auswahl. Im Kinderbereich „Kinderkino“ finden Sie Inhalte, die auch für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Jugendschutzprogramme können die freiwillige Standard-Kennzeichnung von Online-Inhalten auf Netzkino auslesen und so sperren. Wird Netzkino über den Smart TV geschaut, werden die Filme und Serien dort mit der üblichen Sendezeitbeschränkung gezeigt.  

Netzkino ist für einen Großteil des Angebotes kostenlos.  

Videoload ist ein Angebot von Telekom. Hier können ausgewählte Filme und Serien ausgeliehen oder gekauft werden. FSK-18-Inhalte sind zwischen 04.00 Uhr und 23.00 Uhr mit einer PIN geschützt. Um diese zu erhalten, müssen Sie sich bei dem Altersnachweis der Telekom registrieren. 

Videoload ist kostenpflichtig. 

Hier geht es zum Jugendschutzbereich.  

Bei RTL+ können Filme, Serien, Shows und Live-TV gestreamt werden. Ein Teil der Inhalte ist kostenlos verfügbar, für viele Angebote wird jedoch ein kostenpflichtiges Abo benötigt. Inhalte mit FSK 16 oder FSK 18 sind durch Jugendschutzfunktionen gesichert. Diese können beispielsweise über eine PIN oder eingeschränkte Profile geschützt werden. Für Kinder können Sie eigene Profile mit altersgerechten Inhalten einrichten.  

RTL+ ist zum großen Teil kostenpflichtig. 

Hier geht es zum Jugenschutzbereich.  

Tauschbörsen, in denen urheberrechtlich geschützte Inhalte hoch- und heruntergeladen werden, sind in jedem Fall illegal. Seit Frühjahr 2017 handelt es sich nun auch beim Streamen von Inhalten über Portale wie kinox.to um Urheberrechtsverletzungen. Bevor der Europäische Gerichtshof (EuGH) das richtungsweisende Urteil ausgesprochen hatte, fielen lediglich Bereitstellung, Download und Vervielfältigung von Streaming-Inhalten unter das Urheberrecht. Machen Sie Ihrem Kind in jedem Fall klar, dass solche dubiosen Angebote nicht genutzt werden dürfen und einen Straftatbestand darstellen – das kann zu hohen Kosten führen. 

Von KiKa bis ZDF: Kindgerechte Streamingdienste

Neben den Streamingdiensten im Internet, die viele Angebote für Erwachsene enthalten und teils kostenpflichtig sind, gibt es auch einige kindgerechte Anbieter, bei denen Sie gemeinsam mit Ihren Kindern die Welt von Film und Fernsehen online entdecken können. Wir geben Ihnen einen Überblick über geeignete und kostenlose Angebote für Kinder und Heranwachsende: 

  • KIKA
    Der KiKA stellt online eine große Auswahl aus dem linearen Fernsehprogramm zu Verfügung. Die Inhalte sind sogar in Altersgruppen – ab drei Jahren, ab sechs Jahren und ab zehn Jahren – unterteilt. Die Seite ist sehr kindgerecht aufgebaut. 
  • Neuneinhalb
    Neuneinhalb ist ein Nachrichtenmagazin für Kinder. Der Name kommt daher, dass die Sendungen immer neuneinhalb Minuten lang sind. Im Internet gibt es neben bereits ausgestrahlten Sendungen weitere Hintergrundberichte und eine Vorstellung der ReporterInnen, die für Neuneinhalb im Einsatz sind. 
  • Arte Junior
    Arte Junior bietet viele kurze Clips, die sich um aktuelle Nachrichten aber auch Kultur und Gesellschaft für Kinder drehen. Das Nachrichtenmagazin für Heranwachsende des deutsch-französischen Gemeinschaftssenders Arte hat neben den aktuellen Sendungen viele Hintergrundinformationen für die junge Zielgruppe aufbereitet. Hier können Sie gemeinsam mit ihrem Kind nach Videos schauen. 
  • ARD Mediathek
    In der ARD Mediathek lässt sich eine ganze Reihe Videos aus dem Kinderprogramm finden. Die Mediathek ist allerdings nicht kindgerecht aufgebaut und man gelangt sehr schnell zu Inhalten, die sich nicht an Kinder richten. Dennoch können Sie als Eltern hier gemeinsam mit Ihrem Kind Formate entdecken und ansehen. 
  • ZDFchen
    Eine Rubrik extra für die ganz jungen Fernsehfans: Bei ZDFchen gibt es Sendungen für Kinder bis 6 Jahre, die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern entdecken und schauen können. 
  • SWR KINDERNETZ
    Das SWR Kindernetz, der Kinderbereich der SWR Mediathek, zeigt vor allem Eigenproduktionen wie „OLI’s Wilde Welt“ oder den „Tigerentenclub“. Auch hier ist Vorsicht geboten, denn der Kinderbereich ist nicht kindgerecht, sondern nur ein thematischer Unterpunkt der gesamten Mediathek. Gemeinsam können Sie als Eltern mit Ihren Kindern hier Sendungen und Filme schauen. 
  • ZDFtivi
    Das Kinderprogramm des ZDFs wird immer vormittags am Wochenende und an Feiertagen ausgestrahlt mit bekannten Kindersendungen wie Löwenzahn, logo!, PUR+ und Bibi und Tina. Die ganzen Folgen der Sendungen finden Sie auch in der Mediathek von ZDFtivi