Neu bei WhatsApp: Fotos zur einmaligen Ansicht

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NutzerInnen des Messenger-Dienstes WhatsApp können neuerdings beim Versenden von Medien auswählen, dass diese nur ein einziges Mal angeschaut werden können. Doch auch wenn Bilder und Videos wieder verschwinden und nicht direkt weitergeleitet werden können, besteht das Risiko, dass die Inhalte vervielfältigt und missbräuchlich genutzt werden.

Eine Frau hält sich mit gestrecktem Arm ein schwarzes Smartphone quer vor das Gesicht.
Cristina Zaragoza/unsplash

Die Funktion zur einmaligen Ansicht von Fotos ist vielen Kindern und Jugendlichen durch die beliebte App Snapchat bekannt. Nun hat auch der Anbieter von WhatsApp diese Funktion eingeführt, damit NutzerInnen so vertrauliche Informationen wie WLAN-Passwörter sicherer und praktischer teilen können. Mit der vermeintlichen Sicherheit, dass Passwörter, peinliche Schnappschüsse, intime Aufnahmen oder unangemessene Inhalte nie wieder angeschaut werden können, besteht das Risiko, dass NutzerInnen sich enthemmter verhalten.

So funktioniert die Einmalansicht

Wenn ein Foto oder Video direkt über WhatsApp aufgenommen oder aus der Galerie ausgewählt wird, kann neben dem Versende-Button das Symbol für die Einmalansicht ausgewählt werden – ein kleiner Kreis mit einer „1“ darin. Diese Option muss für jeden Inhalt neu aktiviert werden. Mit dieser Funktion sehen die EmpfängerInnen bei der Benachrichtigung auf ihrem Sperrbildschirm und im WhatsApp-Chat keine Bildvorschau. Die Fotos zur einmaligen Ansicht können weder ein zweites Mal angesehen noch weitergeleitet werden. Auch den AbsenderInnen ist es nach dem Versenden nicht mehr möglich, sich das Bild selbst noch einmal anzusehen. EmpfängerInnen haben 14 Tage Zeit, die Medien zur einmaligen Ansicht zu öffnen, danach verschwinden sie aus dem Chat.

Anders als bei der App Snapchat, die durch die Möglichkeit zum einmaligen Versenden beliebt geworden ist, lässt sich bei WhatsApp die Zeit nicht regulieren, wie lange ein Bild angeschaut werden kann: Die EmpfängerInnen könnten das Bild nach Belieben geöffnet oder WhatsApp auf dem Smartphone im Hintergrund aktiviert lassen und sich das Bild zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal ansehen – solange es in der Zwischenzeit nicht geschlossen wird. Die App verhindert zwar die Aufnahme eines Screenshots bei der Einmalansicht, beim Versenden sollten sich junge NutzerInnen trotzdem immer bewusst sein, dass das Gegenüber die empfangenen Inhalte auch mit einem zweiten Gerät abfotografieren oder anderen Personen zeigen kann. 

Nachdenken vorm Versenden

Genau wie regulär versendete Inhalte können EmpfängerInnen auch die Fotos und Videos zur Einmalansicht missbräuchlich verwenden und weiterleiten. Es ist wichtig, dass Kindern und Jugendlichen die daraus entstehenden Risiken wie Cybermobbing bewusst sind und sie die neue WhatsApp-Funktion nicht unbedacht nutzen. Generell gilt es, genau zu überlegen, wem welche Inhalte zugesendet werden. Heranwachsende sollten besser auf Aufnahmen zu verzichten, die ihnen hinterher unangenehm sein oder sogar schaden könnten.

Über Snapchat ist bekannt, dass Jugendliche das Feature zur Zeitbegrenzung ihrer Snaps dazu nutzen, explizites Material wie Nacktbilder von sich selbst zu verschicken. Junge NutzerInnen müssen wissen, dass das Risiko des Missbrauchs solcher Inhalte trotz der Einmalansicht bestehen kann – so auch bei WhatsApp.  

Außerdem dürfen Heranwachsende über die neue Funktion auch nicht leichtfertig Bilder von KlassenkameradInnen oder FreundInnen verschicken. Auch, wenn die Fotos nach dem Anschauen wieder verschwinden, muss natürlich das Persönlichkeitsrecht beachtet werden – denn Aufnahmen dürfen nur mit Einverständnis der Abgebildeten verbreitet werden.

Auch was die Strafbarkeit bei versendeten Inhalten wie Gewalt- oder Missbrauchsdarstellungen betrifft, ist die Einmalansicht bei WhatsApp keine Ausnahme. Eltern können ihr Kind im verantwortungsvollen Umgang nicht nur mit den eigenen, sondern auch mit ihnen anvertrauten Bildern stärken. Heranwachsende können unangemessene Fotos und Videos, die zur einmaligen Ansicht geschickt wurden, über die drei Punkte am Anzeigerand melden.