WhatsApp-Gruppen erobern den Klassenraum

Kinder und Jugendliche nutzen den Messenger „WhatsApp“ nicht nur für private Zwecke. Die App vereinfacht vielen auch die Schulorganisation. In Klassenchats können sich die SchülerInnen über Hausaufgaben oder den Stundenplan austauschen. WhatsApp ist jedoch nicht ohne Risiken für Datenschutz und Privatsphäre. Außerdem kann es zu Cybermobbing kommen.

Drei Kinder schauen auf ihre Smartphones
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Kinder und Jugendliche nutzen Messenger-Apps nicht nur für private Zwecke, sie vereinfachen auch die Schulorganisation. 87 Prozent der Kinder und Jugendlichen haben laut JIM-Studie 2020 eine WhatsApp-Gruppe mit ihrer Schulklasse. Innerhalb dieser Klassenchats werden Fragen zu Hausaufgaben gestellt und Stundenplanänderungen oder Vertretungspläne ausgetauscht. Dabei hilft neben der Nachrichtenfunktion auch die Möglichkeit Bilder, Videos oder Sprachnachrichten zu verschicken.

Welche Risiken hat der Klassenchat?

Nicht alle SchülerInnen besitzen ein eigenes Smartphone. Nicht jede/r hat die in der Kritik stehende App WhatsApp installiert. Zwar bieten auch andere Messenger-Apps Gruppenfunktionen an, WhatsApp setzt sich jedoch aufgrund der hohen Beliebtheit oft durch.
Statt um Hilfe bei den Hausaufgaben zu bitten, können die vollständigen Lösungen im Klassenchat verbreitet werden. Der Lerneffekt der SchülerInnen ist dadurch vermindert.
In Klassenchats können verstörende Inhalte, etwa GewaltvideosPornographie oder Kettenbriefe mühelos versendet werden. Neben Stress und Spam führen diese Inhalte zu Angst bei den MitschülerInnen, die diese empfangen. Explizite Inhalte sind insbesondere für die junge Altersgruppe zudem illegal. Kettenbriefe sind neben dem Stress und Spamfaktor teilweise auch gefährlich, weil diese Links beinhalten können, welche zu virenverseuchten Websites führen.

Cybermobbing im Klassenchat

Der Klassenchat kann einen virtuellen Raum für Mobbing bieten. Neben dem Ausschluss aus dem Gruppenchat passiert Cybermobbing oft durch Versenden von peinlichem und bloßstellendem Bild- oder Videomaterial, welches im Klassenchat verbreitet wird.

Fragwürdiger Umgang mit Daten

Innerhalb der App werden zudem viele persönliche Daten preisgegeben. Die Nummer aller NutzerInnen ist für die übrigen Gruppenmitglieder sichtbar, Fotos und Videos können über den Chat verbreitet werden. WhatsApp greift zudem auch noch auf weitere Kontakte im Smartphone der BenutzerInnen zu.

Die Datenschutzbeauftrage des Berliner Senats äußert sich in dem Bericht vom 19. September 2017 äußerst kritisch zu WhatsApp-Gruppen innerhalb des Schulkontextes: „Auch aus technisch-organisatorischen Aspekten ist die  Einrichtung  einer „WhatsApp“-Gruppe durch die Schule unzulässig. Die IT-Sicherheit des Messenger-Dienstes „WhatsApp“, insbesondere die Vertraulichkeit der übertragenen Nachrichten, ist nicht gewährleistet. Zwar behauptet der Betreiber, dass die Daten verschlüsselt (im Ende-zu-Ende-Verfahren) übertragen würden, dies ist aber nicht in allen Fällen garantiert. Zudem erfährt der Anbieter des Dienstes dennoch die Umstände der Kommunikation (wer kommuniziert mit wem und zu welchen Zeitpunkten).“

In den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ist die dienstliche Nutzung von WhatsApp Lehrkräften untersagt. Eine Grauzone stellt natürlich die Selbstorganisation der SchülerInnen dar, die ohne Einbezug der Lehrperson einen Klassenchat gründen.

Was können Eltern bei Klassenchats beachten?

  • Regeln aufstellen.
    Es sollte geklärt werden, wie mit dem Versenden von Bildmaterial und weiterer Datenschutz-Thematik umgegangen wird. Auch die Nutzungsfrequenz kann hierbei thematisiert werden. Schülerinnen und Schüler sollten zudem über die Möglichkeit informiert werden, die Gruppe lautlos zu schalten.
  • Netiquette vereinbaren.
    Online respektvoll sein, niemanden belästigen oder anderen ungeeignete Inhalte zusenden. Damit kann man anderen schaden und sich sogar strafbar machen. Zudem ist es wichtig, sich für andere einzusetzen, wenn sie belästigt oder gemobbt werden. Statt sich aus Gruppenzwang zu beteiligen, besser online per Text- oder Bild-Nachricht oder Emoji die Solidarität mitteilen und beleidigende Inhalte melden. Im Zweifelsfall Eltern, Lehrer und/oder andere (erwachsene) Vertrauenspersonen informieren und um Hilfe bitten.
  • Klassenchat als Unterrichtsthema.
    Klassenchats sind keine Privatsache: Sie werden zwar privat und in der Freizeit genutzt, jedoch um sich für die Schule zu organisieren. Werden im Unterricht klare Regeln und ein Umgang mit dem Chat formuliert, fällt es allen leichter, sich daran zu halten. Die Organisation Digitale Helden bietet dazu Unterrichtsmaterialien sowie ein Mentoring-Programm an.
  • Ausgrenzung ausschließen.
    Nicht alle Schülerinnen und Schüler besitzen tatsächlich ein Smartphone und möchten bzw. dürfen WhatsApp oder andere Messenger nutzen. Informationen über Hausarbeiten, Übungen und weitere für die Schule relevanten Informationen müssen also über einen Weg kommuniziert werden, der von allen genutzt werden kann.