„Coin Master“: BPjM lehnt Indizierung der Spiele-App ab

News

Die App „Coin Master“ stand in der Kritik, Heranwachsende zum Glücksspiel zu animieren. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat nun eine eingeschränkte Verbreitung der App abgelehnt.

Eine Spielhalle im Dunkeln mit bunt leuchtenden Spielautomaten
Carl Raw/Unsplash

Gegen die millionenfach heruntergeladene Spiele-App „Coin Master“ sowie gegen die ähnlich funktionierenden Apps „Coin Trip“ und „Coin Kingdom“ lief seit Oktober 2019 ein Prüfverfahren der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Die App stand in der Kritik, weil sie Glücksspiel verharmlose und Kinder zum Einstieg in reales Glücksspiel verführe. Nun entschied ein Zwölfer-Gremium der BPjM, dass das dies für eine Indizierung nach den Kriterien des Jugendschutzgesetzes nicht ausreiche. Es bestünden allerdings weiterhin Risiken für Kinder beim Spielen solcher Apps.

Simuliertes Glücksspiel und In-App-Käufe

„Coin Master“ ist eine Spiele-App, die auf Smartphones und Tablets gespielt werden kann. Ziel ist es, ein virtuelles Dorf aufzubauen und zu erhalten. Das Spiel umfasst mindestens 205 Level. SpielerInnen müssen virtuelles Geld, sogenannte Coins, in den Aufbau und die Weiterentwicklung des Dorfs investieren. Diese Spielwährung muss durch verschiedene Formen des simulierten Glücksspiels erworben werden, insbesondere das Spielen an Spielautomaten. Über In-App-Käufe können Coins auch mit Echtgeld gekauft werden. „Coin Trip“ und „Coin Kingdom“ folgen einem ähnlichen Spielprinzip.

Interaktionsrisiken bestehen weiter

Die Behörde betont jedoch, dass weitere Gefährdungen in der Spiele-App für Kinder und Jugendliche bestünden. Das beinhalte „Spielanlagen, die zur exzessiven Nutzung sowie zur Schädigung finanzieller Interessen von Kindern und Jugendlichen führen können.“ Dies seien jedoch Risiken der Interaktion, die bisher nicht unter das Jugendschutzgesetz fallen. Für eine Indizierung seien bisher ausschließlich „inhaltsbezogene Konfrontationsrisiken“ maßgeblich. Hierzu entschied die Prüfstelle, dass durch die Einbettung und „Visualisierung der Spieleautomaten“ in den geprüften Spiele-Apps ein „getriggertes realweltliches Verhalten“ unwahrscheinlich sei – sprich, die Apps nicht zu realem Glückspiel animieren.

Bewertungsgrundlage erweitern

Das Gremium hob in seinem Bericht allerdings hervor, dass die Spruchpraxis der Bundesprüfstelle erweitert werden müsse, um die „Verharmlosung von Glücksspiel“ ahnden zu können. Denn auch die Simulation von Glückspiel könne zu einer „grundsätzlich positiven Haltung gegenüber Glücksspiel“, zu „unrealistischen Gewinnerwartungen“ und einer „Desensibilisierung gegenüber Glücksspielverlusten“ führen.