Google verschärft Jugendschutz für die Suche, Videos und Anzeigen

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Neue Standardeinstellungen bei den Google-Diensten sollen Kinder vor unerwünschten Inhalten schützen und ihnen eine sicherere Nutzung ermöglichen. Die meisten Neuerungen werden standardmäßig bei allen jungen NutzerInnen umgestellt. SCHAU HIN! fasst die wichtigsten Änderungen für Eltern zusammen und erklärt, was weiterhin zu beachten ist.

Aus der Vogelperspektive ist ein Laptop zu sehen, auf denen drei Hände zeigen. Die dazugehörigen Personen sitzen eng beieinander auf dem Sofa vor dem Laptop.
John Schobrich/Unsplash

Nicht nur die bekannte Suchmaschine, sondern auch der App-Store „Google Play“ und die Videoplattform „YouTube“ gehören zu Google – Angebote, die viele Kinder und Jugendliche häufig nutzen. Nun weitete Google die Vorkehrungen für den Jugendschutz aus, um Minderjährigen eine sicherere Nutzung gewährleisten zu können. Die Maßnahmen greifen für alle Google-Konten, bei denen die NutzerInnen angegeben haben, unter 18 Jahre alt zu sein. Ebenso inbegriffen sind Accounts, die über „Google Family Link“ verwaltet werden. Wenn Heranwachsende ihr Geburtsdatum nicht wahrheitsgetreu angegeben haben, sind ihre Konten von den Neuerungen also nicht betroffen. Und auch sonst können technische Maßnahmen nie hundertprozentige Sicherheit bieten.

Sichere Google-Suche unter 18 Jahren

„SafeSearch“ ist eine Filter-Funktion für Suchergebnisse auf Google. Bei Suchanfragen werden unangemessene Bilder, Videos und Websites aus den Ergebnissen gestrichen. Bei „Family Link“-Konten von Kindern und Jugendlichen ist „SafeSearch“ schon aktiviert, bei Accounts von jungen NutzerInnen, die nicht darüber verwaltet werden, ist die sichere Suche nun auch standardmäßig eingestellt. Um nicht altersgerechte Inhalte komplett zu sperren, reicht „SafeSearch“ alleine jedoch nicht aus: Wer Google ohne Anmeldung für Suchanfragen nutzt, die Einstellung rückgängig macht, eine Website-Adresse direkt in die Suchleiste im Browser einträgt oder eine andere Suchmaschine nutzt, gelangt nichtsdestotrotz zu Seiten, die für Jüngere nicht geeignet sein könnten.  

YouTube: mehr private Uploads, weniger Binge-Watching

Wer eigene Videos bei YouTube hochlädt, gibt viel von sich Preis. Aus diesem Grund sind ab sofort die Standard-Upload-Einstellungen für Konten von NutzerInnen unter 18 Jahre privat. Kinder und Jugendliche sollen außerdem Pausen- und Schlafenszeiterinnerungen zu sehen kriegen, um langen und späten Bildschirmzeiten entgegenzuwirken. Zusätzlich ist die automatische Wiedergabe bei ihnen standardmäßig deaktiviert – so ist das Wahrscheinlichkeit geringer, die Zeit beim Videoschauen zu vergessen und sich in den Clips zu verlieren. In der kinderfreundlichen App „YouTube Kids“ kann ausgewählt werden, dass diese Einstellung nur von den Eltern geändert werden kann.

Und auch dem Risiko von kommerziellen Inhalten auf „YouTube Kids“ wird mit den Neuerungen etwas entgegengesetzt: Videos, die sich auf Produktverpackungen konzentrieren oder direkt zum Geldausgeben animieren, sollen aus der Plattform komplett entfernt werden. Explizitere Formen von Werbung wie bezahlte Produktplatzierung waren dort noch nie geduldet. Aber auch über implizite Formen sprechen Eltern am besten mit ihren Kindern, damit sie Inhalte kritisch hinterfragen können, falls sie ihnen doch auf YouTube oder der Kids-Version begegnen. Werbeanzeigen sind bei „YouTube Kids“ ebenfalls weiterhin möglich.

 

Transparenz für bessere App-Auswahl

Viele Eltern möchten sich genau informieren, welche Apps ihr Kind herunterladen darf. Aus diesem Grund erhält der „Google Play“-Store einen neuen Sicherheitsbereich, in dem Eltern sich darüber erkundigen können, welche Daten die einzelnen Apps bei der Nutzung sammeln – zum Beispiel Standort, Namen oder E-Mail-Adresse. Dort können sie auch sehen, welche Apps den Familienrichtlinien von Google entsprechen. Diese können zur ersten Orientierung genutzt werden, sind jedoch keine pädagogischen Empfehlungen.

Datenerfassung stärker blockiert

Der Standortverlauf von minderjährigen NutzerInnen kann künftig gar nicht mehr aktiviert werden – weder von den Kindern selbst, noch von ihren Eltern. Wenn die Funktion ausgeschaltet ist, werden die besuchten Orte nicht mehr gespeichert oder für Google-Dienste wie Empfehlungen bei Maps genutzt. Somit kann beispielsweise niemand, der unbefugt Zugang zu dem Google-Account des Kindes erhalten hat, Informationen über den Wohnort oder Schulweg ablesen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Neuerung personalisierte Werbung an Heranwachsende einschränkt: Drittanbieter können so die Standortinformationen nicht mehr nutzen, um zielgerichtete Werbung zu schalten. Ohne Standortverlauf verringert sich das Risiko, dass junge NutzerInnen als empfängliche Werbezielgruppe ausgenutzt werden. Das ist nicht die einzige Neuerung in Bezug auf Werbung: Für alle Personen unter 18 Jahren wird die Ausrichtung von Anzeigen basierend auf Alter, Geschlecht und analysierten Interessen blockiert. Das soll in den kommenden Monaten geschehen. Zusätzlich erweitert das Unternehmen auch die Sicherheitsvorkehrungen, die verhindern, dass Kindern Anzeigen aus nicht altersgerechten Kategorien gezeigt werden. Da aber reguläre Werbeanzeigen nichtsdestotrotz für Kinder und Jugendliche weiterhin auf Plattformen und Websites zu sehen sein werden, sollten Kinder über die Mechanismen von Werbung Bescheid wissen.

Eigene Fotos in der Google-Bildersuche entfernen

Google kündigt an, an neuen Richtlinien zu arbeiten, damit Kinder sowie ihre Eltern künftig die Möglichkeit bekommen, die Entfernung ihrer Fotos aus der Google-Bildersuche zu beantragen. Das soll Heranwachsenden mehr Kontrolle über ihren digitalen Fußabdruck ermöglichen. Auf den jeweiligen Websites, auf denen die Bilder hochgeladen sind, und in anderen Suchmaschinen werden die Fotos jedoch weiterhin zu sehen sein. Wie genau der Prozess funktioniert und wie zuverlässig die Bilder entfernt werden, ist noch nicht bekannt.