Google Family Link: Mehr Jugendschutz für das Smartphone

Spätestens wenn das Kind das erste Smartphone besitzt, sorgen sich viele Eltern, dass es auf unangemessenen Seiten landen oder nicht altersgerechte Apps nutzen könnte. Neben den Sicherheitseinstellungen des Geräts gibt es spezielle Jugendschutz-Apps, mit deren Hilfe Eltern den digitalen Raum für ihre Kinder begrenzen können. Für Android-Geräte bietet Google die kostenlose App „Family Link“ an. SCHAU HIN! erklärt, wie „Family Link“ funktioniert und worauf Eltern achten sollten.

Mutter und Tochter liegen auf der Couch und schauen beide ins Smartphone
Syda Productions – stock.adobe.com

Die kostenfreie App „Google Family Link“ ermöglicht es Eltern, von ihrem eigenen Google-Account aus separate Konten mit besonderen Filterfunktionen für Kinder zu erstellen und dort beispielsweise Zeitlimits festzulegen, bestimmte Apps zu sperren und die Nutzung zu überwachen.

Bevor „Family Link“ genutzt werden kann, müssen Eltern die App auf ihrem Gerät konfigurieren. Für die ersten Schritte stellt Google eine Checkliste bereit: Zuerst muss geprüft werden, ob auf dem Gerät des Kindes mindestens die Android-Version 7.0 installiert ist. Mit „Family Link“ ist die Einschränkung von Inhalten in einem Webbrowser oder auf einem iOS-Gerät, zum Beispiel einem iPhone, nur sehr begrenzt möglich. Auch Geräte der Firma „Huawai“ sind mit dem Google-Angebot nur eingeschränkt kompatibel. Eltern hingegen können „Family Link“ sowohl über ein Android- als auch ein iOS-Gerät einrichten.

Im zweiten Schritt muss ein Elternteil eine Google-Familiengruppe erstellen. Dazu benötigen Erwachsene und Kinder eigene Google-Accounts. Für ein Kinder-Konto müssen Name, Alter und Geschlecht des Kindes angegeben sowie ein NutzerInnenname mit Passwort festgelegt werden. Anschließend kann der Elternteil die Familiengruppe einrichten und das Kind hinzufügen.

Zum Abschluss müssen die Eltern eine Einverständniserklärung abgeben und zur Überprüfung ihre Kreditkartendaten angeben. Anschließend beginnt die Installation auf dem Gerät des Kindes.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Eltern „Family Link“ einrichten, finden Sie hier:

Funktionen und Möglichkeiten

Im Folgenden werden alle Funktionen vorgestellt:

  • Nutzungseinschränkungen
    „Family Link“ dient in erster Linie der gezielten Einschränkung von bestimmten Apps, Spielen, Filmen, Serien, Büchern und Musik. Zur Auswahl stehen hierbei die Einstufungen von USK (bei Apps und Spielen) sowie FSK (bei Filmen und Serien) und die Ausblendung von Medien mit expliziten Inhalten (bei Büchern und Musik). Auch für YouTube ist ein Filter für nicht jugendfreie Inhalte verfügbar.
  • App-Verwaltung
    Eltern können die Nutzung ausgewählter Apps zulassen oder blockieren. Wenn das Kind den Download einer App aus dem „Google Play Store“ beginnt, werden die Eltern über „Family Link“ benachrichtigt. Auch In-App-Käufe können beschränkt werden.
  • Webseiten filtern
    Für Googles Internetbrowser „Google Chrome“ und die Google-Suche können Filter für bestimmte Internetseiten eingerichtet werden. Eltern können dabei Googles Filter für explizite Inhalte aktivieren und manuell eine eigene Liste von erlaubten und geblockten Websites erstellen.
  • YouTube-Einstellungen
    Eltern können zwischen drei verschiedenen Inhaltsstufen wählen, damit eventuell nicht jugendgerechte Inhalte auf YouTube gefiltert werden. Für jüngere Kinder empfiehlt sich die Appp YouTube Kids.  
  • Aktivitätsüberblick
    Wie viel Zeit das Kind täglich auf welcher App verbringt, können Eltern über den Aktivitätsbericht einsehen. Dieser Einblick erlaubt es Eltern, sich gemeinsam mit dem Kind Gedanken über die Zeiteinteilung zu machen und gegebenenfalls Tageslimits festzulegen.
  • Bildschirmzeiten festlegen
    Es besteht die Möglichkeit, die Smartphone-Nutzung zeitlich zu begrenzen, Schlafenszeiten einzustellen, in denen das Gerät nicht genutzt werden kann, und das Gerät das Kindes mit einem Knopfdruck komplett zu sperren.
  • Standortverfolgung
    Wenn Eltern einmal nicht genau wissen, wo sich ihr Kind befindet, können sie das Smartphone des Kindes orten. Dies ist allerdings nur möglich, wenn das Gerät des Kindes eingeschaltet, mit dem Internet verbunden und vor kurzem verwendet wurde. SCHAU HIN! rät allerdings davon ab, den Standort des Kindes zu überwachen.

„Elternaufsicht“ mit „Google Family Link“ beenden

Erst, wenn ein Kind 16 Jahre alt wird, besteht die Möglichkeit, das Konto selbst zu verwalten. Wenn in der Familie „Google Family Link“ genutzt wird, bekommen bekommen Elternteil und Kind kurz vor dem 16. Geburtstag eine E-Mail, bei dem sie auswählen können, ob die Elternaufsicht beibehalten werden soll – entweder mit den bestehenden Einstellungen oder mit den empfohlenen Einstellungen für Kinder ab 16 Jahren. Die andere Option ist, das Kind das Konto selbst verwalten zu lassen. In dem Fall werden die Funktionen der Elternaufsicht deaktiviert. Am besten besprechen Eltern in diesem Fall Sicherheitsregeln für die Smartphone-Nutzung mit ihren Kindern.

„Family Link“: Kontrolle, Datenkrake und falsche Sicherheit

Achtung: Jugendschutz-Apps wie „Family Link“ garantieren keinen vollständigen Schutz vor ungeeigneten Inhalten oder Risiken. Außerdem bestehen Möglichkeiten für Kinder, die App oder bestimmte Einstellungen zu umgehen. Wenn Eltern beispielsweise mehrere Browser-Apps erlauben, können die Jugendschutz-Filter für Chrome umgangen werden. Das Kind kann die Elternaufsicht jederzeit beenden. In diesem Fall werden die Eltern darüber benachrichtigt und das Gerät des Kindes vorübergehend gesperrt. Das Kind kann dann von seinem Smartphone aus vorerst nur Notrufe tätigen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Google einige Daten speichert, darunter auch Nutzungsprotokolle und Standortinformationen. Zwar kann die Speicherung mancher Daten deaktiviert werden, für bestimmte Funktionen sind sie jedoch notwendig.

Die Schutzmaßnahmen dürfen nicht zur Kontrolle genutzt werden. Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre und Selbständigkeit. „Family Link“ informiert die Heranwachsenden im Einrichtungsprozess darüber, welche Aktivitäten ihre Eltern durch die Jugendschutz-App sehen und welche Einschränkungen sie vornehmen können. SCHAU HIN! empfiehlt Eltern, die App nicht als permanentes Überwachungstool zu nutzen. Besonders die Standortverfolgung darf nur nach vorheriger Absprache eingesetzt werden. Allgemein ist es nachhaltiger, im gemeinsamen Gespräch mit den Kindern klare Regeln für die Nutzung von mobilen Geräten zu besprechen, den Umgang mit fragwürdigen Inhalten zu klären und insgesamt ein ausgewogenes Nutzungsverhalten vorzuleben.