Über Snapchat zur Prostitution: Zuhälter in Sozialen Netzwerken

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Auf beliebten Social-Media-Plattformen können Minderjährige kontaktiert und zu Sex-Treffen gedrängt werden. Nicht nur von pädosexuellen Einzeltätern und -täterinnen: Aktuell wird ein Fall vor Gericht verhandelt, in dem ein Zuhälter Minderjährige auf diesem Weg in die Prostitution gedrängt haben soll. SCHAU HIN! fasst zusammen, was Eltern über die Vorgehensweise solcher Täter und Täterinnen wissen müssen und wie sie ihre Kinder schützen können.

Ein Smartphone wird von zwei Händen gehalten, der Hintergrund ist dunkel.
Gilles Lambert / Unsplash

Zurzeit wird ein Fall von schwerem sexuellem Missbrauch an Minderjährigen am Landgericht Flensburg verhandelt. Ein Mann soll mehrere Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland auf dem Anzeigenportal Markt.de zur Prostitution angeboten haben. Dabei handelt es sich um eine besonders schwere Form von Cybergrooming: Erwachsene sprechen Minderjährige über das Internet an, um sexuelle Kontakte anzubahnen. Neben der Kontaktaufnahme von Einzeltätern und -täterinnen kann es online sogar zu gezielter Kontaktaufnahme von Zuhältern zu jungen NutzerInnen kommen – so auch der Vorwurf des aktuellen Falls.

Das Vorgehen von Tätern und Täterinnen

Bei Cybergrooming gehen Täter und Täterinnen gezielt vor: Bei der Kontaktaufnahme spielen häufig Plattformen, die bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt sind, eine große Rolle: Dort suchen sie Kontakt zu den Minderjährigen – anonym oder unter falschem Namen. Mit der Zeit versuchen sie, Vertrauen aufzubauen, die Wahrnehmung des Kindes zu manipulieren und es so in Abhängigkeiten zu verstricken. Sie täuschen Verständnis für das Leben des Kindes und seine Probleme vor. Anschließend werden die Übergriffe vorbereitet: Täter und Täterinnen setzen private Infos oder intime Aufnahmen ein, die Kinder im Vertrauen gesendet haben, um es um weitere Fotos oder reale Treffen zu erpressen.

Das Vorgehen des vermeintlichen Täters im aktuell verhandelten Fall entspricht diesem Muster: Der vor Gericht Beschuldigte chattete auf Snapchat, Instagram und Knuddels mit den Heranwachsenden. Dort soll er sich als Teenager ausgegeben haben. Nachdem eine 12-jährige Betroffene Gefühle für ihrer vermeintlichen Online-Bekanntschaft entwickelte, setzte der mutmaßliche Täter sie unter Druck: Er drohte, den Eltern von der „Beziehung“ zu erzählen und soll sie so zu Treffen mit fremden Männern gezwungen haben. Die Anzeige dazu schaltete er auf dem Anzeigenportal „Markt.de“, das schon länger in der Kritik steht. NutzerInnen missbrauchen es dazu, sexuelle Dienstleistungen von Minderjährigen anzubieten. Vor dem Landgericht wird neben dem mutmaßlichen Haupttäter auch einem der Männer der Prozess gemacht, der nicht nur chattete, sondern das Opfer tatsächlich auch traf und missbraucht haben soll. Bekannt wurde der Fall, als sich die Betroffene einem Mitschüler anvertraute.

So können Eltern ihre Kinder schützen

Eltern können mit ihren Kindern über Risiken Sozialer Netzwerke und das Verschicken von persönlichen Daten und Fotos sprechen. Zudem können sie die Profile ihrer Kinder bei Online-Foren, -Plattformen und -Chatgruppen zusammen mit ihnen einrichten und Sicherheitseinstellungen aktivieren. Wichtig ist: Bei Kontaktversuchen und Freundschaftsanfragen von Unbekannten kritisch bleiben. Eltern bleiben Vertrauenspersonen, indem sie ihrem Kind signalisieren, dass es sich an sie wenden kann, wenn ihm etwas komisch vorkommt. Sollte es tatsächlich zu Belästigungen kommen, gilt es, ruhig mit dem Kind darüber zu sprechen und Beweise mit Screenshots zu sichern – bei HateAid finden Eltern eine Anleitung zum rechtssicheren Erstellen von Beweisen. Danach können Eltern den Vorfall dem Plattform-Betreiber melden, Beschwerdestellen wie jugendschutz.net informieren und sich an die Polizei wenden, um Anzeige zu erstatten.