Sexting: Sicherheit, Risiken und Tipps für Safer Sexting

Viele Jugendliche stellen sich selbst dar und teilen Bilder von sich. Manche erstellen auch intime Selfies oder kurze Videos und versenden diese einvernehmlich über Messenger oder Social Media. Dieses sogenannte „Sexting“ gehört für viele heute zum Alltag, kann aber Risiken bergen. Wenn Bilder oder Videos ohne Zustimmung weitergeschickt werden, kann das zu Cybermobbing, Erpressung oder psychischen Belastungen führen. Auch wenn viele Jugendliche verantwortungsvoll mit solchen Inhalten umgehen, können solche Folgen dennoch entstehen.

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Sexting: Was ist das eigentlich?

Sexting entsteht oft aus Neugier oder aus sozialem Druck. Gerade in der Jugendphase gehört Sexting für einige Jugendliche dazu, Beziehungen auszuprobieren, sich selbst darzustellen oder Intimität mit anderen zu teilen. Manche nutzen Sexting auch als Liebesbeweis oder zur sexuellen Erregung. Dabei geht es auch darum, sich mit der eigenen Sexualität und der Frage zu beschäftigen, wie man von anderen wahrgenommen wird.  

Die Entscheidung, intime Bilder oder Nachrichten zu versenden, wird dabei häufig auch von Vorstellungen über Attraktivität, Körperbilder und Sexualität beeinflusst. Diese Vorstellungen entwickeln Jugendliche häufig anhand von Vorbildern. Diese finden sie im persönlichen Umfeld, aber auch in den Medien, etwa bei freizügigen Pop- und Filmstars, bei Influencer*innen auf Social Media oder durch pornografische Inhalte im Internet. 

„Sexting“ (eine Mischung aus „sex“ und „texting“, also dem Versenden von Kurznachrichten) bezeichnet allgemein das einvernehmliche Verschicken sexueller Inhalte an andere Personen. Meist handelt es sich dabei um intime Aufnahmen oder Nacktbilder des eigenen Körpers. In der Regel geht es beim Sexting um einen privaten Austausch von Fotos, zum Beispiel innerhalb einer Beziehung oder beim Flirten.

Sexting wird grundsätzlich als einvernehmlicher Austausch von intimen Nachrichten, Bildern oder Videos verstanden. In der Praxis ist die Frage der Freiwilligkeit jedoch nicht immer eindeutig. Jugendliche können sich etwa durch Erwartungen in Beziehungen, Gruppendruck oder die Angst vor sozialer Ausgrenzung unter Druck gesetzt fühlen. Dadurch kann es zu Situationen kommen, in denen zwar eine Zustimmung erfolgt, die betroffene Person sich dabei jedoch unwohl fühlt oder die Entscheidung später bereut. Solche Fälle bewegen sich in einem Graubereich zwischen Freiwilligkeit und sozialem Druck. 

Davon zu unterscheiden sind nicht-einvernehmliche Formen sexueller Kommunikation, etwa das ungefragte Versenden intimer Bilder oder Nachrichten. Diese stellen kein Sexting dar, sondern sind als Formen digitaler sexualisierter Gewalt einzuordnen. 

Welche Risiken hat Sexting?

Nicht jedes Sexting führt zu Problemen – Probleme entstehen vor allem dann, wenn Bilder oder Videos ohne Zustimmung weitergegeben oder missbraucht werden. Dabei können Grenzen überschritten und Betroffene unter Druck gesetzt werden, die für die Betroffenen weitreichende Folgen haben können: 

  • CYBERMOBBING 
    Vielen ist nicht bewusst, dass Sexting leicht zu Cybermobbing führen kann, wenn die Bilder weiterverbreitet werden. Das kann psychische, soziale und auch rechtliche Folgen für alle Beteiligten haben. In bestimmten Situationen – etwa nach einer gescheiterten Beziehung – verbreiten Personen intime Bilder ohne Einwilligung online, um die abgebildete Person bloßzustellen. Auch Kinder und Jugendliche können Sexting-Inhalte weiterverbreiten und damit selbst zu Tatbegehenden werden. Die Verantwortung für eine Weiterverbreitung liegt grundsätzlich bei den handelnden Personen, unabhängig vom Alter.
  • SEXUELLE ERPRESSUNG 
    Der Begriff „sexuelle Erpressung“ (engl. „Sextortion“) beschreibt die Nötigung von Menschen mithilfe von Nacktbildern oder anderem intimen Material. Dabei werden Betroffene erpresst, zum Beispiel mit der Forderung nach Geld, oder sie werden bedroht, die Inhalte zu veröffentlichen oder weiterzuverbreiten. In Fällen von sexueller Erpressung, die auch in Folge von Cybergrooming entstehen kann, können die Aufnahmen über verschiedene Kanäle weiterverbreitet werden, etwa über Webseiten (z. B. Foren), Chatgruppen oder Messenger-Dienste. Für Betroffene ist das oft sehr belastend und kann großen psychischen Druck auslösen.
  • DIEBSTAHL ODER HACKEN  
    Auch der Diebstahl von Fotos, zum Beispiel durch HackerInnen, oder der Verlust eines ungesicherten Handys kann problematisch werden, wenn Sexting-Inhalte anschließend veröffentlicht werden. Sichere Einstellungen und Schutzmaßnahmen können hier vorbeugen.  

Screenshot

Ein „Screenshot“ bezeichnet die Aufnahme des Bildschirms eines Computers, Smartphones oder Tablets. Damit kann festgehalten werden, was zum Zeitpunkt der Aufnahme auf dem Bildschirm zu sehen ist.

Jugendliche verschicken explizite Inhalte auch über Apps, bei denen Fotos und Videos scheinbar von selbst wieder verschwinden. Diese Funktion bieten zum Beispiel Snapchat oder Instagram (Direct Messages im Verschwinden-Modus). EmpfängerInnen der Bilder können die Inhalte jedoch über Screenshots speichern und so weiterverbreiten. Snapchat informiert die SenderInnen lediglich darüber, dass ein Screenshot erstellt wurde. 

Sexting: Wie steht es um den rechtlichen Hintergrund?

Werden intime Bilder oder Videos ohne die Einwilligung der abgebildeten Person weitergeschickt oder veröffentlicht, verletzt das die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und kann strafbar sein. Ein weiteres Problem ist das ungefragte Verschicken von Nacktbildern, zum Beispiel sogenannten „Dickpics“. Das passiert häufig und kann für die Betroffenen sehr unangenehm und belastend sein. Solche Inhalte werden meist anonym über Messenger oder Social Media verschickt. Oft sollen solche Nachrichten Druck ausüben oder Macht zeigen. 

Das ungefragte Versenden oder Weiterleiten sexueller Inhalte – sowohl fremder intimer Bilder als auch eigener Nacktbilder (z. B. „Dickpics“) – kann je nach Kontext strafbar sein und ist rechtlich problematisch. Betroffene oder Erziehungsberechtigte können solche Inhalte melden, den Kontakt blockieren und im Ernstfall Anzeige erstatten. Wichtig ist, solche Situationen zu erkennen und klare persönliche Grenzen zu setzen. 

Auch rechtlich kann der Umgang mit Sexting-Inhalten problematisch sein. Für Jugendliche ist oft schwer einzuschätzen, was rechtlich erlaubt ist und was nicht. Der Umgang mit intimen Bildern kann Konsequenzen haben, insbesondere wenn Inhalte ohne Einwilligung weitergegeben oder Minderjährige betroffen sind. Dabei kommt es auf Alter und die Situation an. 

Rechtliche Einordnung im Überblick:

  • Kinder unter 14 Jahren (§ 184b StGB) 
    Es ist strafbar, Darstellungen sexualisierter Inhalte mit Kindern unter 14 Jahren herzustellen, zu besitzen oder weiterzugeben. Dazu zählen Darstellungen, die Kinder in sexualisierten Kontexten zeigen oder sexuelle Handlungen mit Kindern wiedergeben. Entscheidend ist dabei die sexualisierte Einordnung der Darstellung, nicht ausschließlich das Vorliegen von Nacktheit. Eine strafrechtliche Relevanz kann auch bei nicht unbekleideten Darstellungen bestehen. Dies gilt auch für selbst erstellte Inhalte, etwa Selfies. Bereits das Speichern oder Weiterleiten solcher Inhalte kann strafrechtliche Folgen haben. Solche Inhalte sind grundsätzlich verboten. 
  • Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren (§ 184c StGB) 
    Auch bei Jugendlichen ab 14 Jahren sind sexuelle oder sexualisiert wirkende Darstellungen problematisch. Bei dieser Altersgruppe ist die rechtliche Bewertung jedoch komplex und hängt stark vom Einzelfall ab. Einvernehmliche Aufnahmen unter Gleichaltrigen im privaten Kontext können unter bestimmten Voraussetzungen straflos sein. Unabhängig davon gilt: Die Weitergabe oder Veröffentlichung solcher Inhalte ohne Einwilligung ist in vielen Fällen rechtlich problematisch und kann je nach Inhalt und Kontext strafbar sein oder gegen jugendschutzrechtliche Regelungen verstoßen. 
  • Cybermobbing & Persönlichkeitsrechte 
    Das unbefugte Weitergeben von Bildern aus privaten oder besonders geschützten Situationen verletzt das Persönlichkeitsrecht und kann je nach Fall strafbar sein, etwa nach § 201a StGB. Auch Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung können eine Rolle spielen, wenn Bilder verändert, herabwürdigend genutzt oder weiterverbreitet werden. Je nach Situation können Jugendliche zivil- und strafrechtlich verantwortlich sein. Eltern haften nicht automatisch für das Verhalten ihrer Kinder, sondern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Im Ernstfall können sie ihre Kinder unterstützen und bei Bedarf weitere Hilfe einbeziehen.  

Entscheidend ist ein bewusster und sicherer Umgang mit digitalen Medien. Viele Jugendliche nutzen Social Media verantwortungsvoll – Medienkompetenz hilft dabei, Risiken besser einzuschätzen und zu vermeiden. 

Handlungsempfehlungen für Safer Sexting

Erziehungsberechtigte spielen eine wichtige Rolle dabei, Jugendliche im Umgang mit Sexting zu begleiten und Risiken vorzubeugen – durch Vertrauen, Aufklärung und klare Orientierung: 

  • INTERESSE ZEIGEN
    Zeigen Sie regelmäßig Interesse an der Online-Kommunikation Ihrer Kinder und sprechen Sie ohne Druck über Erfahrungen im Netz. Studien der BIÖG-Studie „Jugendsexualität, 10. Welle“ zeigen, dass sich Jugendliche wünschen, mit ihren Eltern auch über schwierige Themen wie Sexualität und Beziehungen zu sprechen. Jugendliche brauchen das Gefühl, sich bei Problemen jederzeit an ihre Eltern wenden zu können, ohne Verbote oder Konsequenzen befürchten zu müssen. Dabei sind Eltern im digitalen Alltag auch wichtige Vorbilderim Umgang mit Medien.
  • PERSÖNLICHE INHALTE SCHÜTZEN
    Mit älteren Kindern und Jugendlichen sprechen Sie am besten frühzeitig über den Schutz persönlicher Daten und Bilder, problematische Inhalte (Extremismus, Gewalt, Pornografie, Selbstgefährdung), Kontaktrisiken und (Selbst)Inszenierungen. Ob ihr Kind bereit für solche Gespräche ist, wissen die Eltern oft am besten – achten Sie hier auf den Entwicklungsstand Ihres Kindes und bieten Sie jüngeren Kindern bereits Gespräche in altersangemessener Form zu Datenschutz und riskanten Inhalten an. Auch beim sogenannten ‚Safe Sexting‘ gilt: Einmal geteilte Bilder können weiterverbreitet werden und sind kaum kontrollierbar. Daher ist es ratsam, sparsam mit persönlichen Daten und Bildern umzugehen und Vertrauliches eher offline zu besprechen. Sicherheitseinstellungen sollten bewusst genutzt werden, Inhalte nur vertrauenswürdigen Kontakten zugänglich sein – auch in Freundeslisten nicht wahllos Personen hinzufügen.
  • KEINE INHALTE TEILEN
    Private Aufnahmen oder Daten anderer dürfen nicht ohne deren Einwilligung weitergegeben werden – das verletzt Persönlichkeitsrechte und kann rechtliche Folgen haben. Auch das Weiterleiten oder Veröffentlichen intimer Inhalte ist kein harmloser Spaß, sondern kann für Betroffene schwerwiegende Konsequenzen haben.
  • VORSICHT BEI ONLINE-KONTAKTEN
    Kinder und Jugendliche sollten lernen, bei unbekannten oder scheinbar bekannten Kontakten vorsichtig zu sein. Hinter Profilen können sich andere Personen verbergen oder Inhalte können ohne Wissen weitergegeben werden, etwa durch Screenshots oder Weiterleitungen.

Hilfe und Unterstützung

Bei Belästigungen sollten StörerInnen in Communitys und Messengern blockiert und Vorfälle bei den jeweiligen Plattformen gemeldet werden. Zusätzlich können Inhalte bei Beschwerdestellen wie jugendschutz.net oder der Internet-Beschwerdestelle eingereicht werden. In schwereren Fällen, etwa bei Erpressung oder wiederholter Belästigung, ist auch eine Anzeige bei der Polizei möglich. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, wie Sie am besten mit der Situation umgehen können und besprechen Sie das weitere Vorgehen. 

Betroffene können sich jederzeit an vertrauliche und kostenfreie Beratungsstellen wenden, etwa an die Nummer gegen Kummer, an oder an die Polizei-Beratung zu Cyberkriminalität und Sexting. 

Wichtig ist, Vorfälle möglichst zu dokumentieren und wenn rechtlich unbedenklich Hinweise zu sichern, bevor Inhalte gelöscht oder gemeldet werden. Bei sexualisierten Darstellungen von Kindern ist jedoch besondere Vorsicht geboten, da bereits der Besitz solcher Inhalte strafbar sein kann. In solchen Fällen sollte kein eigenes Speichern erfolgen, sondern das weitere Vorgehen über offizielle Meldestellen oder die Polizei abgestimmt werden.  

Grundsätzlich helfen klare Regeln im Umgang mit digitalen Medien: keine sensiblen Inhalte posten, bewusst mit persönlichen Daten umgehen, Sicherheitseinstellungen nutzen und bei Unsicherheiten offline sprechen. Ziel ist ein verantwortungsvoller und reflektierter Umgang mit digitalen Medien.